Paketboten-Schutzgesetz wird dauerhaftes Recht
10.01.2026 - 11:32:13Das neue Jahr bringt Paketboten in Deutschland mehr Sicherheit. Das umstrittene Paketboten-Schutzgesetz ist zum 1. Januar 2026 entfristet worden und gilt nun dauerhaft. Damit bleibt die Haftung der großen Logistikkonzerne für ihre Subunternehmer bestehen.
Dauerhafte Haftung beendet „Wild-West-Zeitalter”
Kern der Neuerung ist die unbefristete Nachunternehmerhaftung. Diese Regelung war 2019 mit einem Auslaufdatum zum 31. Dezember 2025 eingeführt worden. Sie macht Großunternehmen wie DHL, Hermes, DPD und GLS finanziell haftbar, wenn ihre Subunternehmer Sozialversicherungsbeiträge für Fahrer nicht zahlen.
Laut aktuellen Bundestagsdokumenten vom 6. Januar hat das Gesetz die früher verbreitete „organisierte Verantwortungslosigkeit” wirksam bekämpft. Vor 2019 verschwanden Subunternehmer regelmäßig mit Millionen-Schulden bei den Sozialkassen. Die dauerhafte Haftung beendet diese Praxis endgültig.
Doch das Subunternehmer-Modell selbst bleibt bestehen. Die großen Zusteller setzen weiterhin auf Service-Partner für die „letzte Meile”. Gewerkschaften kritisieren, dass dadurch prekäre Arbeitsbedingungen verschleiert werden.
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Neue Debatte um schwere Pakete
Während die Haftungsfrage geklärt ist, entbrennt ein neuer Streit um den Gesundheitsschutz. Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) regelt seit Juli 2024 den Umgang mit schweren Paketen. Doch aktuelle parlamentarische Initiativen zeigen: Opposition und Gewerkschaften halten die Regelungen für unzureichend.
Im Zentrum steht die Handhabung von Paketen zwischen 20 und 31,5 Kilogramm:
* Aktuelle Regel: Pakete über 20 kg müssen von zwei Personen getragen werden – es sei denn, „geeignete technische Hilfsmittel” wie Sackkarren sind verfügbar.
* Die Kritik: Die Gewerkschaft Verdi und Kritiker sehen in der Ausnahmeregelung ein riesiges Schlupfloch. In engen Treppenhäusern oder bei Wohnungen im 4. Stock ohne Aufzug sind Hilfsmittel oft nicht einsetzbar.
Neue parlamentarische Initiativen fordern daher eine strikte Zweipersonen-Regel für alle Pakete über 20 kg – ohne Ausnahmen. Die Forderung kommt zu einer Zeit, in der schwere Online-Bestellungen von Möbeln, Tierfutter oder Elektronik weiter zunehmen.
Wirtschaftlicher Druck trotz besserem Schutz
Die verbesserten Arbeitnehmerrechte treffen auf eine angespannte wirtschaftliche Lage der Logistikbranche:
* Höherer Mindestlohn: Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dies belastet die ohnehin knappen Margen der Subunternehmer.
* Steigende Kosten: Logistikverbände warnen vor steigenden Versandkosten für Händler und Verbraucher. Die Kombination aus dauerhafter Haftung und höheren Lohnkosten werde sich in den Preisen niederschlagen.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) betont zwar die Compliance-Bereitschaft seiner Mitglieder, warnt aber vor „Überbürokratisierung”. Die Branche brauche Flexibilität, besonders in Stoßzeiten.
Was Verbraucher und Boten erwarten können
Die Entfristung des Paketboten-Schutzgesetzes schafft Rechtssicherheit, doch die operative Realität bleibt im Fluss:
* Verschärfte Kontrollen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird ihre unangekündigten Depot-Kontrollen voraussichtlich intensivieren. Im Fokus stehen mögliche Umgehungen des Mindestlohns durch Akkordzahlungen.
* Politische Debatte: Die Forderung nach einer strengeren 20-kg-Regel wird in den kommenden Wochen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert. Sollte sich die „technische Hilfsmittel”-Ausnahme als praxisuntauglich erweisen, könnte noch 2026 eine Gesetzesänderung folgen.
Für Verbraucher bedeutet dies: Die Ära des „billigen Versands um jeden Preis” geht langsam zu Ende. Für zehntausende Paketboten ist die dauerhafte Haftung ein wichtiges Sicherheitsnetz. Doch wie die neuen Debatten zeigen, ist die schwere Arbeit damit noch lange nicht erledigt.
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