OVG, Münster

OVG Münster stärkt Arbeitgeber: WhatsApp-Verbot ohne Personalrat möglich

30.12.2025 - 07:53:12

Ein Gerichtsurteil stärkt die Position von Unternehmen, indem es Messenger-Verbote ohne Zustimmung des Personalrats als IT-Sicherheitsmaßnahme einstuft.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Befugnisse von Arbeitgebern deutlich erweitert. Dienstherren können die Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp in Diensträumen nun untersagen – auch ohne zustimmenden Personalrat. Das Urteil setzt ein klares Zeichen für die IT-Sicherheit.

Die Entscheidung vom gestrigen Montag (Az. 33 A 639/24.PVB) wertet ein solches Verbot primär als Maßnahme zur Sicherung der IT-Infrastruktur und des Datenschutzes. Es handele sich nicht um eine soziale Verhaltensregelung, bei der der Personalrat mitbestimmen müsse. Damit stärkt das Gericht die Position von Behörden und Unternehmen im Kampf gegen Cyber-Risiken.

IT-Sicherheit schlägt Mitbestimmung

Im konkreten Fall hatte eine Bundesbehörde die Nutzung von WhatsApp, Telegram und Signal auf allen Geräten in Diensträumen verboten. Der Personalrat klagte erfolglos gegen diese Anordnung.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass kommerzielle Messenger-Dienste ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Durch die Synchronisation von Kontaktdaten und die Verarbeitung von Metadaten in Drittstaaten entstünden gravierende Compliance-Lücken. Wo die IT-Sicherheit auf dem Spiel stehe, trete das Mitbestimmungsrecht in den Hintergrund.

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Rechtsexperten sehen darin eine wichtige Klarstellung. Arbeitgeber können nun schneller auf Sicherheitsbedrohungen reagieren, ohne langwierige Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung führen zu müssen.

Die Kehrseite: Der Fall aus Schleswig-Holstein

Während das OVG-Urteil Arbeitgeber stärkt, zeigt ein anderer Fall die Risiken für Beschäftigte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte im August die fristlose Kündigung eines Werkfeuerwehr-Mitarbeiters für unwirksam erklärt.

Der Mann hatte in einer privaten WhatsApp-Gruppe mit fünf Kollegen ein geschmackloses Video geteilt. Die Richter sahen darin zwar eine Pflichtverletzung, aber keine ausreichende Grundlage für eine sofortige Kündigung. In der kleinen, vertrauten Gruppe habe der Mitarbeiter auf Vertraulichkeit vertrauen dürfen.

Doch genau hier liegt das Problem für Unternehmen: Solange private Messenger geduldet werden, entstehen rechtliche Grauzonen. Beleidigungen oder Datenschutzverstöße in privaten Chats sind schwer zu kontrollieren und zu sanktionieren. Das OVG-Urteil gibt Arbeitgebern nun das Werkzeug, diese Grauzonen präventiv zu schließen.

Datenschutz als Treiber der Verbotskultur

Die Entscheidung aus Münster bestätigt, was Datenschutzbeauftragte seit Jahren warnen: Die geschäftliche Nutzung von Standard-WhatsApp ist kaum mit der DSGVO vereinbar.

Das Hauptproblem bleibt der automatische Kontaktabgleich. Installiert ein Mitarbeiter WhatsApp auf einem Dienstgerät, landen oft auch Kontaktdaten von Geschäftspartnern auf Servern von Meta – ohne deren Einwilligung. Für Arbeitgeber wird die Duldung solcher Praktiken zunehmend zum Haftungsrisiko.

Die Folge? Unternehmen setzen verstärkt auf sichere Alternativen:
* Threema Work
* Signal in Enterprise-Konfiguration
* Microsoft Teams

Das Argument, Verbote würden die Kommunikation erschweren, verliert angesichts dieser Alternativen an Gewicht.

Was bedeutet das für Beschäftigte?

Mit dem Rückenwind aus Münster werden viele Betriebe ihre Richtlinien verschärfen. Besonders im öffentlichen Dienst und in regulierten Branchen wie Finanzen oder Gesundheit dürften Messenger-Verbote zum Standard werden.

Für Arbeitnehmer heißt das konkret:
* Klare Trennung: Private Messenger sollten nicht mehr für dienstliche Belange genutzt werden
* Gerätekontrolle: Auf Diensthandys wird die Installation privater Apps oft technisch unterbunden
* Vorsicht in Chats: Selbst in privaten Gruppen mit Kollegen bleibt das Risiko von arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Das Jahr 2025 endet mit einer klaren Botschaft: Die Sicherheit der Dateninfrastruktur hat Vorrang vor der Bequemlichkeit der Nutzer. Die Ära des unregulierten “Schreib-mir-bei-WhatsApp” im Berufsalltag neigt sich dem Ende zu.

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