Omnibus IV: EU plant Lockerungen beim KI-Gesetz
15.11.2025 - 19:22:12Brisante Details zum Omnibus IV-Paket durchgesickert: EU plant Anpassungen am AI Act noch vor vollständiger Umsetzung. Deutsche Unternehmen müssen sich auf wechselnde Regeln einstellen.
Noch vor der offiziellen Präsentation sind brisante Details durchgesickert: Die EU-Kommission will den erst kürzlich verabschiedeten AI Act bereits wieder anpassen. Das geplante Omnibus IV-Paket soll den Mittelstand entlasten – doch die Debatte über den richtigen Kurs in der KI-Regulierung flammt bereits auf. Während Brüssel an Erleichterungen feilt, tickt für deutsche Unternehmen die Uhr: Die ersten Compliance-Pflichten greifen schon in wenigen Monaten.
Der Leak kommt nur vier Tage vor der geplanten Veröffentlichung am 19. November und wirft grundsätzliche Fragen auf: Bremst Europa seine eigene KI-Industrie aus, während die USA auf Deregulierung setzen und China mit Staatshilfen voranprescht? Oder zahlt sich der europäische Sonderweg am Ende doch aus?
Mittelstand im Fokus: Was sich ändern soll
Das durchgesickerte Omnibus IV-Paket zielt auf eine umfassende Entrümpelung des europäischen Regelwerks. Neben der Datenschutz-Grundverordnung und dem Data Act steht auch der erst seit August 2024 gültige AI Act auf dem Prüfstand. Besonders Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten sollen profitieren – also genau jene Betriebe, die als Motor der europäischen Wirtschaft gelten.
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Konkrete Details zu den geplanten Anpassungen beim KI-Gesetz bleiben noch unter Verschluss. Die Stoßrichtung ist jedoch klar: Schwellenwerte könnten angehoben, Dokumentationspflichten verschlankt werden. Wirtschaftsverbände dürften aufatmen, Verbraucherschützer hingegen Alarm schlagen. Die Balance zwischen Innovationsförderung und Schutzniveau wird zum Politikum – mitten in der heißen Phase der nationalen Umsetzung.
Deutschland bastelt an der KI-Aufsicht
Während Brüssel bereits an Korrekturen arbeitet, ringen die Mitgliedstaaten noch mit der grundsätzlichen Umsetzung. Deutschland hat im September einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle vorsieht. Ein hybrider Ansatz soll Doppelstrukturen vermeiden und vorhandenes Know-how nutzen.
Die Uhr tickt: Bis zum 2. August 2025 müssen die nationalen Aufsichtsbehörden stehen, ein Jahr später wird der AI Act vollständig anwendbar. Deutsche Unternehmen stehen damit vor einer paradoxen Situation – sie müssen sich auf Regeln vorbereiten, die möglicherweise schon wieder geändert werden, bevor sie überhaupt vollständig greifen. Die Fraunhofer-Gesellschaft mahnt zu Recht eine praxisnahe Ausgestaltung an. Doch was heißt das konkret, wenn die Spielregeln noch im Fluss sind?
Drei Wege, ein Ziel: Der globale KI-Machtkampf
USA: Vollgas ohne Leitplanken – Die Amerikaner haben im Juli ihren “AI Action Plan” präsentiert. Die Botschaft ist eindeutig: Deregulierung als Innovationstreiber. OpenAI, Nvidia und Co. sollen ungebremst durchstarten, regulatorische Hürden fallen. Das Silicon Valley jubelt, Kritiker warnen vor unkontrollierten Risiken.
China: Der Staat lenkt – Peking fährt eine diametral andere Strategie. Massive Staatsinvestitionen treiben heimische Tech-Konzerne voran, während Beijing international ein globales Regelwerk unter eigener Führung fordert. Das Ziel: technologische Unabhängigkeit vom Westen und Einfluss auf Schwellenländer.
Europa: Der Mittelweg als Wagnis – Die EU will mit dem AI Act einen “dritten Weg” etablieren: vertrauenswürdige, menschenzentrierte KI als soll’s globaler Goldstandard. Ein ambitioniertes Versprechen – doch funktioniert dieser Spagat zwischen Schutz und Wettbewerbsfähigkeit? Das Omnibus IV-Paket deutet bereits auf Zweifel hin.
Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Ab dem 2. Februar 2025 wird es ernst: Dann greift die Pflicht zur Mitarbeiterschulung in Sachen KI-Kompetenz. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihr Personal kritisch mit KI-Systemen umgehen kann – eine direkte Antwort auf den “Automation Bias”, das blinde Vertrauen in maschinell generierte Ergebnisse.
Parallel dazu sollten Betriebe ihre eingesetzten KI-Systeme einer Risikobewertung unterziehen. Welche Anwendungen fallen unter welche Risikoklasse? Wo besteht Handlungsbedarf? Die Unsicherheit über kommende Änderungen darf nicht zur Untätigkeit führen – im Gegenteil. Wer jetzt eine solide Grundlage schafft, kann auf Anpassungen flexibler reagieren.
Die strategische Frage bleibt: Wird Europas regulatorischer Ansatz tatsächlich zum Vertrauensbonus und damit zum Wettbewerbsvorteil? Oder verliert der Kontinent im globalen KI-Rennen den Anschluss? Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob das Omnibus IV-Paket die richtige Balance findet – und ob die nationale Umsetzung den Praxistest besteht. Für deutsche Unternehmen heißt es jedenfalls: dranbleiben und vorbereitet sein.
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