Neues Jahr, neue Regeln: So ändert sich die Verwaltung 2026
29.12.2025 - 06:23:12Der Bundeshaushalt 2026 bringt Rekordmittel, doch strengere EU-Vergaberegeln und neue Cybersicherheitsvorgaben stellen die Verwaltung vor Herausforderungen. Berlin entlastet mit einer Zuwendungsreform.
Der Jahreswechsel bringt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland einen straffen Mix aus strengeren Vorgaben und ersten Entlastungen. Während neue EU-Schwellenwerte die Vergabe erschweren, setzen Länder wie Berlin auf Bürokratieabbau.
Mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2026 am 1. Januar stehen den Behörden zwar Rekordmittel von über 524 Milliarden Euro zur Verfügung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine rechtssichere und transparente Mittelverwendung. Die größte Herausforderung für Haushaltsverantwortliche wird die strikte Trennung zwischen Kernhaushalt und den wachsenden Sondervermögen sein, etwa für Infrastruktur und Verteidigung. Digitale Monitoring-Systeme sollen künftig den Mittelabfluss in Echtzeit nachvollziehbar machen.
EU verschärft Vergaberecht deutlich
Pünktlich zum Neujahrstag sinken die EU-Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen. Das hat konkrete Folgen: Mehr Beschaffungsvorhaben rutschen in den teuren und langwierigen Oberschwellenbereich und müssen europaweit ausgeschrieben werden.
– Bauaufträge: Neue Grenze: 5,404 Millionen Euro.
– Dienstleistungen (Bund): Neue Grenze: 140.000 Euro.
– Dienstleistungen (Kommunen): Neue Grenze: 216.000 Euro.
Für Vergabestellen bedeutet das mehr Aufwand und höhere Compliance-Risiken. Sie sind aufgefordert, ihre geplanten Einkäufe noch in dieser Woche an die neuen Limits anzupassen. Interessant ist der föderale Gegenentwurf: Nordrhein-Westfalen schafft zum 1. Januar alle landesrechtlichen Wertgrenzen im Unterschwellenbereich ab. Das gibt Kommunen mehr Flexibilität, verlangt ihnen aber auch mehr Eigenverantwortung bei der rechtssicheren Umsetzung ab.
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Berlin geht mit Zuwendungsreform voran
Während Brüssel verschärft, entlastet Berlin. Die Hauptstadt reformiert ihr Zuwendungsrecht grundlegend und könnte damit zur Blaupause für andere Länder werden. Ab sofort gelten spürbare Erleichterungen:
– Pauschalen statt Belegflut: Bei Förderungen bis 5.000 Euro wird pauschal abgerechnet.
– Weniger Mittelabrufe: Bei Summen über 10.000 Euro reicht ein quartalsweiser Abruf.
– Flexiblere Personalfinanzierung: Das „Besserstellungsverbot“ wurde gelockert, um die Gewinnung von Fachkräften zu erleichtern.
Für Empfänger und Geber von Fördermitteln verschiebt sich der Fokus: weg von kleinteiliger Kontrolle, hin zur wirkungsorientierten Steuerung der Projekte.
Digitaler Druck wächst auf allen Ebenen
Neben dem Vergaberecht ändern sich auch steuerliche und IT-rechtliche Rahmenbedingungen. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung wird dauerhaft auf 7 Prozent festgeschrieben. Behördenkantinen müssen ihre Kassensysteme entsprechend anpassen.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Cybersicherheit. Die erweiterte NIS-2-Richtlinie gilt ab 2026 für mehr Teile der öffentlichen Verwaltung. IT-Sicherheitsbudgets sind damit keine freiwillige Ausgabe mehr, sondern eine zwingende Compliance-Notwendigkeit.
Das Jahr 2026 wird zum Prüfstein für die Agilität der Verwaltung. Wer die neuen digitalen Werkzeuge – von der E-Rechnung bis zum automatisierten Monitoring – nicht nutzt, riskiert den Anschluss. Die Botschaft ist klar: Das Geld ist da, aber die Spielregeln für seine Verwendung haben sich grundlegend gewandelt.
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