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Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen: Wichtiger Impulsfür MittelstandFrankfurt am Main - Gemeinsame Presseerklärung der KfW, der DeutschenBürgschaftsbanken, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und desBundesministeriums der Finanzen- KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung- Vollständige Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko durch Bund und Bürgschaftsbanken- Attraktive Konditionen für Gründungen und UnternehmensübergabenAb dem 1.

29.10.2024 - 12:41:21

KfW / Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen: Wichtiger ...

Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen: Wichtiger Impulsfür MittelstandFrankfurt am Main (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der KfW, der DeutschenBürgschaftsbanken, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und desBundesministeriums der Finanzen

- KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung- Vollständige Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko durch Bund und Bürgschaftsbanken- Attraktive Konditionen für Gründungen und Unternehmensübergaben

Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowieUnternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebotzur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die DeutschenBürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dasBundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.Heute schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einenKooperationsvertrag für das neue Förderangebot.

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- undNachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowieUnternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zuFinanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligtenHausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie derjeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. DasBundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft undKlimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfWrefinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zuverbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European RecoveryProgram (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenenRefinanzierungsquellen nutzen - und ihre Kundinnen und Kunden profitieren vonattraktiven Konditionen.

Katharina Herrmann , für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständinder KfW: "Unternehmerinnen und Unternehmer sind das Fundament derwirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Ideenreichtum und Mut vonGründerinnen und Gründern sind entscheidende Triebkräfte für Wirtschaftswachstumund Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmensnachfolgen spielen eine Schlüsselrolle fürdie Stabilität des Mittelstands. Als Förderbank ist es unsere Aufgabe, denUnternehmergeist und die Zukunftsfähigkeit der deutschen Unternehmenslandschaftzu stärken. Genau hier setzt das neue Förderprogramm an: Es erleichtert denZugang zu Finanzmitteln und schafft damit die Grundlage für Gründungen underfolgreiche Unternehmensübergaben."

Manfred Thivessen , Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken(VDB) und Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW: "Die Förderung dermittelständischen Wirtschaft in Deutschland wird durch diese enge Zusammenarbeitzwischen den Bürgschaftsbanken und der KfW weiter gestärkt. Mit unserem neuenProdukt, der hohen, flächendeckenden Expertise unserer Förderberater sowie demwertvollen Netzwerk aus Kammern und Verbänden möchten wir dazu beitragen,Gründungen zu erleichtern und Nachfolgen zu sichern. Dabei ist das Handlingdenkbar einfach: Die Kreditnehmer gehen wie gewohnt zu ihrer Hausbank - allesWeitere übernehmen die Kooperationspartner."

Dr. Robert Habeck , Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:"Ich freuemich, dass wir mit dem neuen ERP-Förderkredit ein Programm für Gründungen undNachfolgen geschaffen haben, das attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zugünstigen Konditionen bietet. Das Bundesministerium für Wirtschaft undKlimaschutz setzt sich besonders für Neu- und Nachfolgegründungen ein. Denndiese sind der Schlüssel für Innovation, einen starken Mittelstand und sichereArbeits- und Ausbildungsplätze. Die enge Zusammenarbeit von Bund, KfW undBürgschaftsbanken zeigt, dass wir gemeinsam die besten Ergebnisse fürGründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgererwirken - bedarfsgerecht, unbürokratisch und praxisnah."

Dr. Florian Toncar , Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium derFinanzen: "Mit dem Programm ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge schafft dieBundesregierung weitere attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründerund Nachfolger und kann hierfür durch die Zusammenarbeit mit KfW undBürgschaftsbanken auch privates Kapital mobilisieren. Dies begrüße ich sehr. DieKfW und die Bürgschaftsbanken stehen dem deutschen Mittelstand zusammen mit Bundund Ländern als starke Finanzierungspartner zur Seite. So wollen wir mehrExistenzgründungen und Nachfolgefinanzierungen in Deutschland ermöglichen."

Die wichtigsten Programmeckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen,Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziertwerden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheitenstellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme desKreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sievon besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderenFörderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich.Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. DieAntragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhabenzunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepagehttps://kapital.ermoeglicher.de/de/ den Antrag auf Garantieübernahme bei derzuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbankden Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüftund zusagt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unterhttps://www.kfw.de/077 oder https://kapital.ermoeglicher.de/de/

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 FrankfurtKonzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Karina Schmalz,Tel. +49 69 7431 42634E-Mail: mailto:karina.schmalz@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/5897605OTS: KfW

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