EU-Regeln, Strengere

Neue EU-Regeln: Strengere Kennzeichnung für Hormongifte

19.01.2026 - 03:33:12

Eine EU-Verordnung führt verpflichtende Warnhinweise für endokrine Disruptoren ein. Unternehmen müssen ihre Produktkennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter bis 2028 anpassen.

Eine EU-weite Verschärfung der Chemikaliengesetze zwingt deutsche Unternehmen zum Handeln. Ab sofort gelten neue, strenge Kennzeichnungspflichten für hormonell wirksame Substanzen, sogenannte endokrine Disruptoren. Diese müssen auf Produkten klar als Gefahr ausgewiesen werden.

Die Änderungen der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) wurden durch die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 eingeführt und wirken sich direkt auf die deutsche Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aus. Ziel ist es, Verbraucher und Arbeitnehmer besser vor den oft unterschätzten Langzeitrisiken dieser Chemikalien zu schützen. Unternehmen in der gesamten Lieferkette müssen nun ihre Sicherheitsdatenblätter und Etiketten überarbeiten.

Herzstück der Reform ist die Einführung von vier spezifischen Gefahrenklassen. Zwei davon betreffen direkt endokrine Disruptoren (ED), wobei zwischen schädlicher Wirkung auf die menschliche Gesundheit (ED HH) und auf die Umwelt (ED ENV) unterschieden wird.

Diese Stoffe können das Hormonsystem beeinträchtigen und so Entwicklungsstörungen, Fortpflanzungsprobleme oder Krebs begünstigen. Die Einstufung erfolgt in zwei Stufen: Kategorie 1 für bekannte oder vermutete Disruptoren und Kategorie 2 für Stoffe unter Verdacht.

Zusätzlich wurden Klassen für besonders langlebige und giftige Stoffe eingeführt, die sich in Organismen anreichen oder leicht im Wasser verbreiten – eine massive Bedrohung für die Umwelt.

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Diese neuen Warnhinweise kommen aufs Etikett

Statt neuer Piktogramme kommen spezifische EUH-Gefahrenhinweise zum Einsatz. Sie müssen prominent auf jedem Produktetikett stehen. Die neuen Standard-Sätze lauten:
* EUH380: Kann beim Menschen eine endokrine Disruption verursachen.
* EUH381: Steht im Verdacht, beim Menschen eine endokrine Disruption zu verursachen.
* EUH430: Kann in der Umwelt eine endokrine Disruption verursachen.
* EUH431: Steht im Verdacht, in der Umwelt eine endokrine Disruption zu verursachen.

Diese Hinweise sind auch in den aktualisierten Sicherheitsdatenblättern Pflicht, dem zentralen Dokument für den Arbeitsschutz.

Gestaffelte Fristen setzen die Industrie unter Druck

Die EU hat Übergangsfristen gesetzt, die bereits laufen. Die Einhaltung ist für alle Hersteller und Händler verbindlich.

  • Seit 1. Mai 2025 müssen alle neuen Stoffe nach den Regeln gekennzeichnet sein.
  • Für bereits vermarktete Stoffe gilt eine Frist bis zum 1. November 2026.
  • Neue Gemische müssen ab 1. Mai 2026 konform sein.
  • Für bestehende Gemische läuft die Uhr bis Mai 2028.

Diese Timeline zwingt Unternehmen zu einer proaktiven und zeitkritischen Neubewertung ihres gesamten Chemikalien-Portfolios.

Konsequenzen für den deutschen Arbeitsschutz

Die EU-Regelung hat direkte Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung in deutschen Betrieben. Arbeitgeber müssen die neuen Risiken durch Hormongifte nun systematisch erfassen und ihre Schutzmaßnahmen anpassen.

Das bedeutet: Mitarbeiter über die neuen Kennzeichnungen schulen und stets aktuelle Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten vorhalten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unterstützen mit Leitlinien und Stofflisten.

Ein Paradigmenwechsel im Chemikalienrecht

Die Reform schließt eine bedeutende Lücke im Regelwerk. Bisher waren langfristige, hormonelle Schäden schwer zu regulieren. Jetzt erhöht der transparente Zwang zur Kennzeichnung den Druck auf die Industrie, gefährliche Stoffe zu ersetzen.

Für Unternehmen beginnt nun eine Phase der intensiven Überprüfung. Der flächendeckende Erfolg dieser Vorschriften wird maßgeblich darüber entscheiden, ob der Schutz von Gesundheit und Umwelt in Europa einen echten Schritt nach vorn macht.

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