Bewertungsregeln, Landwirte

Neue Bewertungsregeln: Landwirte müssen Viehbestände neu bilanzieren

25.01.2026 - 19:21:12

Ab sofort gelten für Tausende Betriebe in Deutschland aktualisierte Vorschriften zur Bewertung von Vieh – mit direkten Folgen für Gewinn und Steuern.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2026 tritt eine umfassende Neuregelung in Kraft, die die bilanzielle Bewertung von Viehbeständen grundlegend modernisiert. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom Dezember 2025 ersetzt die über 20 Jahre alten Vorgaben von 2001. Die Anpassung soll die Buchführung an heutige Kosten und Marktverhältnisse angleichen.

Das Kernstück der Neuregelung ist eine aktualisierte Tabelle mit Richtwerten für die Viehbewertung. Diese dient als Grundlage für eine vereinfachte Bewertung von Tiergruppen und ersetzt die veralteten Zahlen. Die neuen Werte sollen die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten präziser abbilden. Betroffen sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbebetriebe mit Tierhaltung.

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Die Vorschriften sind für alle Wirtschaftsjahre verpflichtend, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Allerdings bietet das Finanzministerium Flexibilität: Die neuen Grundsätze können auch freiwillig für frühere Wirtschaftsjahre angewendet werden. Diese Option erlaubt es Landwirten, den Umstellungszeitpunkt strategisch zu wählen und mögliche steuerliche Vorteile frühzeitig zu nutzen.

Übergangsregelung mildert steuerliche Belastung

Die Umstellung auf die neuen Bewertungsmethoden kann in der Bilanz zu einem sogenannten Umstellungsgewinn führen. Um eine plötzliche hohe Steuerlast zu vermeiden, hat das BMF eine spezielle Übergangsregelung geschaffen.

Betriebe können in der Schlussbilanz für 2026 eine gewinnmindernde Rücklage bilden, die bis zu 90 Prozent dieses Umstellungsgewinns betragen darf. Diese Rücklage muss in den folgenden neun Wirtschaftsjahren zu jeweils mindestens einem Neuntel wieder aufgelöst werden. Die Steuerlast wird so schonend über einen längeren Zeitraum verteilt.

Notwendige Anpassung an das 21. Jahrhundert

Die Modernisierung war längst überfällig. Die alten Regelungen von 2001 spiegelten die Kosten und Preise einer vergangenen Ära wider. Die neue Bewertungspraxis schafft nun eine genauere und fairere Besteuerungsgrundlage.

Für Landwirte und ihre Steuerberater heißt das: Sie müssen sich umgehend mit dem neuen Schreiben auseinandersetzen. Die Auswirkungen der neuen Richtwerte auf den eigenen Betrieb müssen geprüft, Entscheidungen über vorzeitige Anwendung und Übergangsregelungen sorgfältig getroffen werden. Ziel ist eine transparentere und realitätsnähere Darstellung der Vermögenslage in der Landwirtschaft.

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