Microsoft vor Gericht: Lizenz-Verkauf bleibt erlaubt
08.01.2026 - 11:24:12Der Softwarekonzern scheitert mit dem Versuch, die Weiterverkäufe von Windows- und Office-Lizenzen zu unterbinden. Ein britisches Gericht bestätigt: Der Second-Hand-Markt ist legal.
Microsoft verliert einen entscheidenden juristischen Kampf um die Kontrolle seiner Softwarelizenzen. Das britische Competition Appeal Tribunal (CAT) hat die Zweitverkäufe von permanenten Windows- und Office-Lizenzen für rechtmäßig befunden – ein Schlag gegen den Konzern, der diese Märkte eigentlich eindämmen wollte. Jetzt kämpft Microsoft in Berufung, während ein Schadensersatzverfahren über etwa 270 Millionen Pfund Sterling (rund 320 Millionen Euro) droht.
Im Kern des Streits steht eine ungewöhnliche Strategie: Microsoft argumentierte, seine Software sei vor allem ein künstlerisches Werk – nicht nur ein Computerprogramm. Deshalb sollten strengere Urheberrechtsregeln gelten, die Weiterverkäufe verbieten würden.
Das Gericht ließ sich nicht täuschen. Die Richter wiesen darauf hin, dass Kunden Windows und Office primär als Programme kaufen, nicht als Kunstobjekte. Zwar enthalten die Pakete Icons, Schriftarten und Clip-Arts – doch das ändert nichts am Kern der Sache. Mit dieser einstimmigen Entscheidung (Dezember 2025) folgte das Gericht dem etablierten „Exhaustion of Rights”-Prinzip: Wer eine Softwarecopie kauft, darf sie weitergeben. Das Microsoft nicht verbieten.
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Diese Regel stammt aus dem wegweisenden Fall UsedSoft gegen Oracle aus dem Jahr 2012 und hat in Europa längst Gewicht.
ValueLicensing gegen die Giganten
Hinter dem Fall steckt ein mutiger Underdog: das britische Unternehmen ValueLicensing aus Derby, das gebrauchte Microsoft-Lizenzen handelt. Die Firma klagt, Microsoft habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um diesen Handel zu ersticken. Mit seinen Vertragsbedingungen habe der Konzern gezielt Organisationen davon abgehalten, überschüssige Lizenzen zu verkaufen – um Kunden stattdessen in teurere Cloud-Abos zu zwingen.
Nun droht Microsoft eine Schadensersatzzahlung von etwa 270 Millionen Pfund (rund 320 Millionen Euro), falls ValueLicensing recht behält. Das Geldverfahren verzögert sich aber durch Microsofts Berufung.
Die Strategie des Konzerns wandelt sich
Was Beobachter erstaunt: Microsoft änderte seine Argumentation mehrmals. Erst leugnete der Konzern jegliche wettbewerbswidrige Wirkung seiner Klauseln. Dann schwenkte er auf die Copyright-Strategie um – die das Gericht gerade zerpflückt hat. Jetzt appelliert Microsoft, in der Hoffnung auf einen anderen Ausgang.
Branchenkenner sehen darin ein Zeichen der Verzweiflung. Die Transition zu Cloud-Modellen wie Microsoft 365 ist der Konzern offenbar zu wichtig, um sie einer Zweithand-Konkurrenz zu überlassen.
Ein Sieg für sparende Organisationen
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist das Urteil eine gute Nachricht. Sie können nun gebrauchte Lizenzen für Windows 10, Windows 11 und Office kaufen und verkaufen – ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen. Besonders Enterprise-Agreements lassen sich künftig in Einzellizenzen zerlegen und auf dem Markt anbieten.
Das spart Millionen: Statt sich zu teureren Cloud-Abos zu verpflichten, können Organisationen auf dem Second-Hand-Markt günstige Alternativen finden. ValueLicensing betont: Das Urteil “erlaubt es unseren Kunden, beim Kauf gebrauchter Microsoft-Software Geld zu sparen.”
Microsoft hingegen bleibt dabei, dass die Cloud-Migration aus Sicherheits- und Produktivitätsgründen sinnvoll ist. Ein Unternehmenssprecher sagte, die Option, alte Perpetual-Lizenzen gegen Cloud-Rabatte einzutauschen, sei “legal und das Richtige”.
2026 wird entscheidend
Der Rechtsstreit steht auf dem Höhepunkt. Während Microsofts Berufung läuft, wird erwartet, dass ein Schadensersatzverfahren später in diesem Jahr stattfindet – möglicherweise ein “Showdown” im Sommer oder Herbst 2026.
Die Branche schaut gespannt zu: Sollte ValueLicensing vor Gericht obsiegen, könnte das einen Präzedenzfall setzen, der Software-Konzerne dauerhaft von kreativen Copyright-Tricks abhält. Umgekehrt könnte ein Microsoft-Sieg den Markt für gebrauchte Lizenzen schnell abriegeln.
Vorerst gilt aber: Das CAT-Urteil steht. Wer eine perpetual License besitzt, hat das Recht, sie zu verkaufen. Ob das so bleibt, entscheiden die Gerichte in den kommenden Monaten.
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