Meta plant KI-Training mit Nutzerdaten – Datenschützer schlagen Alarm
19.11.2025 - 06:59:12Während Apple, Google und Samsung massiv auf On-Device-KI setzen, geht Meta einen radikal anderen Weg. Der Konzern will öffentliche Facebook- und Instagram-Inhalte europäischer Nutzer für das Training seiner KI-Modelle verwenden – ohne explizite Zustimmung. Der Widerstand ist heftig.
Die großen Smartphone-Hersteller haben den Datenschutz zur Priorität erklärt. Google setzt auf Gemini Nano, ein KI-Modell, das komplett lokal im abgeschirmten AICore-Systemdienst läuft. Kein Internetzugriff, keine Cloud-Übertragung – sensible Daten wie Chats oder Dokumente verlassen das Gerät nicht.
Samsung verfolgt mit Galaxy AI einen hybriden Ansatz. Funktionen wie Live Translate arbeiten vollständig auf dem Gerät. Nutzer können selbst entscheiden, ob Daten in die Cloud wandern. Die hardwarebasierte Sicherheitslösung Knox schützt zusätzlich.
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Apple kombiniert beides mit Private Cloud Compute. Einfache Aufgaben erledigt das iPhone lokal. Komplexere Anfragen gehen an speziell gesicherte Server mit Apple-Chips. Das Versprechen: Daten werden nur für die Anfrage verarbeitet und sofort gelöscht. Kein Mitarbeiter kann sie einsehen.
Meta setzt auf “berechtigtes Interesse”
Meta schlägt einen konträren Weg ein. Der Konzern will öffentliche Posts, Fotos und Bildunterschriften von volljährigen Facebook- und Instagram-Nutzern nutzen – rückwirkend über die gesamte Account-Geschichte. Ziel ist das Training generativer KI-Modelle.
Die rechtliche Grundlage? Nicht die Zustimmung der Nutzer, sondern ein “berechtigtes Interesse” nach DSGVO. Ein gewagter Schritt: Meta argumentiert, dass sein wirtschaftliches Interesse an KI-Entwicklung die Datenschutzrechte der Nutzer überwiegt.
Private Nachrichten und Daten von Minderjährigen sollen ausgenommen sein. Doch der Rest ist fair game – es sei denn, Nutzer widersprechen aktiv über ein kompliziertes Opt-out-Verfahren.
Juristische Gegenoffensive läuft
Die Datenschutzorganisation noyb um Max Schrems reagierte prompt. Beschwerden in elf europäischen Ländern fordern ein sofortiges Ende der Praxis. Die zentrale Forderung: Meta muss eine aktive, freiwillige Zustimmung einholen.
Das Problem: Einmal trainierte KI-Modelle lassen sich nicht einfach “bereinigen”. Daten, die einmal ins Training geflossen sind, bleiben faktisch Teil der KI.
Das Oberlandesgericht Köln urteilte in einem Eilverfahren zunächst zugunsten von Meta. Das berechtigte Interesse könnte greifen. Doch das Hauptverfahren steht noch aus. Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden in ganz Europa beobachten die Situation genau.
Zwei unvereinbare Philosophien
Die Tech-Branche steht am Scheideweg. Apple, Google und Samsung setzen auf Privacy by Design – Datenschutz als Verkaufsargument und technische Grundlage. Sie investieren Milliarden in Chips und Architekturen, die sensible Daten schützen.
Meta hingegen bleibt seinem datengetriebenen Geschäftsmodell treu. Ohne Zugriff auf riesige Datenmengen kann der Konzern im KI-Wettlauf gegen OpenAI und Google nicht mithalten. Die DSGVO-Auslegung ist der Versuch, diesen Zugriff zu legitimieren.
Die Frage dahinter: Wem gehören unsere Daten wirklich? Und wer entscheidet, wie sie verwendet werden?
Was kommt als Nächstes?
Die kommenden Monate werden entscheidend. Die europäischen Datenschutzbehörden unter Führung der irischen DPC müssen koordiniert reagieren. Ein Opt-in-Zwang für Meta hätte Signalwirkung für die gesamte Branche.
Parallel schreitet die On-Device-Revolution voran. Leistungsfähigere Chips ermöglichen komplexere lokale KI-Modelle. Der Datenschutz wird zur Hardware-Frage.
Für Verbraucher bedeutet das: Die Wahl des Smartphones ist zunehmend eine Datenschutz-Entscheidung. Wer seine Daten schützen will, muss genau hinschauen – beim Gerät und bei den genutzten Plattformen.
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