Aktie, Sieg

Meta Aktie: Überraschender Sieg gegen die EU

11.09.2025 - 08:52:39

EU-Gericht gibt Meta in Verfahrensfrage zu Aufsichtsgebühren recht, verpflichtet jedoch keine Rückzahlung. Der Sieg hat Signalwirkung für andere Tech-Konzerne.

Meta hat einen wichtigen Etappensieg gegen die Europäische Union errungen – zumindest auf dem Papier. Das EU-Gericht in Luxemburg gab dem Tech-Riesen in einem Verfahren um die Berechnung von Aufsichtsgebühren recht und stellte das Vorgehen der EU-Kommission in Frage. Doch was bedeutet dieser juristische Erfolg wirklich für das Unternehmen und seine Anleger?

Prozeduraler Triumph ohne sofortige Entlastung

Das Urteil dreht sich um die jährlichen Aufsichtsgebühren, die große Online-Plattformen unter dem Digital Services Act (DSA) zahlen müssen. Die EU-Kommission hatte dabei einen Gebührensatz von bis zu 0,05 Prozent des weltweiten Jahresnettoeinkommens festgelegt – für Meta bedeutete das eine Rechnung von rund 11 Millionen Euro für 2023.

Die Richter sahen jedoch ein Verfahrensproblem: Die Kommission hätte die Berechnungsmethode über einen „delegierten Rechtsakt“ einführen müssen, der eine strengere Kontrolle durch Mitgliedstaaten und Europaparlament erfordert. Stattdessen wählte sie den einfacheren Weg über einen „Durchführungsbeschluss“.

Trotz des juristischen Sieges bleibt Meta vorerst auf den Kosten sitzen. Das Gericht gewährte der EU-Kommission zwölf Monate Zeit, das Verfahrensproblem zu korrigieren – ohne Rückzahlung der bereits geleisteten Gebühren.

Präzedenzfall mit Signalwirkung

Der Erfolg beschränkt sich nicht nur auf Meta: Auch TikTok gewann einen ähnlichen Fall. Diese Urteile könnten anderen Tech-Giganten wie Amazon, Apple und Google Mut machen, ebenfalls juristische Schritte gegen die EU-Regulierung zu unternehmen.

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Eine EU-Kommissionssprecherin bezeichnete das Urteil als rein „formale Korrektur des Verfahrens“ und kündigte an, binnen der zwölfmonatigen Frist einen delegierten Rechtsakt zu verabschieden.

Fokus verschiebt sich auf „Meta Connect“

Während sich die rechtlichen Fragen zunächst erledigt haben, richtet sich der Blick bereits auf das nächste große Ereignis: Die jährliche Entwicklerkonferenz „Meta Connect“ am 17. und 18. September. Hier werden bedeutende Ankündigungen zu künstlicher Intelligenz und der nächsten Computing-Generation erwartet.

Besondere Aufmerksamkeit gilt möglicher neuer Hardware, einschließlich der spekulierten „Hypernova“-KI-Brille. Diese Produktpräsentationen dürften für die Aktienentwicklung deutlich relevanter sein als juristische Teilerfolge – schließlich zeigen sie konkrete Zukunftsperspektiven jenseits des Kerngeschäfts mit Werbung.

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