Mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen sind erneut vor Gericht damit gescheitert, die Bundesregierung zu Auskünften über abgeschlossene Waffenlieferungen nach Israel zu verpflichten.
04.12.2024 - 17:32:57Gericht: Keine Auskunft zu Waffenlieferung nach Israel
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte im Eilverfahren einen entsprechenden Antrag ab, wie eine Sprecherin mitteilte. (OVG 1 S 75/24)
Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Ende September in zweiter Instanz. Die Palästinenser hatten verlangt, die Bundesregierung zu verpflichtet, sie zeitnah über genehmigte Waffenlieferungen nach Israel zu informieren. Anderenfalls sei ihnen kein effektiver Rechtsschutz gegen solche Lieferungen möglich, was Auswirkungen auf ihre Rechte auf Leben und Gesundheit haben könnte.
Gericht: gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
Nach Auffassung der Richter haben die Antragsteller aber nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz keinen Anspruch auf Auskünfte über Datum und Art des Rüstungsgutes. "Derartige Entscheidungen der Bundesregierung gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", hieß es vom Gericht.
Vor einigen Monaten hatten bereits palästinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen versucht, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel zu untersagen. Auch dieser Antrag blieb vor den beiden Berliner Gerichten ohne Erfolg.