MAV-Wahlen 2026: Gewerkschaften fordern Fokus auf psychische Gefährdungen
31.12.2025 - 22:42:12Die anstehenden Mitarbeitervertretungs-Wahlen in Kirchen werden zur Abstimmung über den Schutz vor psychischen Belastungen. Ab morgen, dem 1. Januar 2026, werden in Diakonie und Caritas neue Gremien gewählt. Experten und Gewerkschaften drängen die künftigen MAVen, die seit Jahren vernachlässigte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen endlich durchzusetzen.
Die Zahlen sind alarmierend: Laut dem DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 hat nur rund 28 Prozent der befragten Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung umgesetzt, die explizit psychische Faktoren einbezieht. Dabei ist sie seit über zehn Jahren im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verankert. Gerade im kirchlichen Sozialsektor mit seinen 1,3 Millionen Beschäftigten ist die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit eklatant.
„Die Beurteilung ist kein bürokratisches Papiertiger, sondern ein essenzielles Werkzeug“, betonen Sicherheitsexperten. Sie soll toxische Arbeitsstrukturen, Unterbesetzung und Burnout-Risiken identifizieren, bevor sie zu Langzeiterkrankungen führen. Doch ohne Druck der Mitarbeitervertretungen bleibt die Pflicht oft auf der Strecke.
Neue MAVen als entscheidende Hebel
Die ab Januar gewählten Mitarbeitervertretungen (MAV) erhalten damit eine klare Agenda. Sowohl das evangelische Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) als auch die katholische Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) gewähren ihnen weitreichende Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz.
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Die MAV hat ein Initiativrecht: Falls der Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung durchführt, kann sie diese einfordern. Sie hat zudem Mitbestimmung darüber, wie die Erhebung erfolgt – welche Methoden genutzt werden, wie Daten anonymisiert werden und welche Maßnahmen aus den Ergebnissen abgeleitet werden.
Die Gewerkschaft ver.di positioniert den Gesundheitsschutz in ihrem „MAV-Wahlleitfaden 2026“ als zentrales Thema. Sie appelliert an Kandidaten, über passive Beobachtung hinauszugehen und strukturelle Gesundheitschecks aktiv einzufordern.
Erste Wahlen unter modernisierten Regeln
Die Wahlperiode 2026 ist die erste unter einer aktualisierten Wahlordnung, die seit 1. Oktober 2025 gilt. Die Neuerungen sollen den Prozess vereinfachen und dafür sorgen, dass weniger Einrichtungen ohne Vertretung bleiben.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
* Vereinfachte Bestellung: Der Wahlvorstand kann in vielen Fällen direkt von der amtierenden MAV eingesetzt werden – ohne separate Mitarbeiterversammlung.
* Digitale Erleichterungen: Die Vorbereitungsphase erlaubt nun digitale Kommunikation, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
Diese Anpassungen könnten bis Mai 2026 zu mehr funktionsfähigen MAVen führen. Das würde ein stärkeres Netzwerk schaffen, um Arbeitsschutzstandards in der zersplitterten kirchlichen Landschaft durchzusetzen.
Gewerkschaften erhöhen den Druck
Die Mitarbeiterverbände lassen keinen Zweifel: Den Status Quo im kirchlichen „Dritten Weg“ werden sie nicht hinnehmen, wenn grundlegende Schutzrechte wie der Gesundheitsschutz auf der Strecke bleiben.
Die Kirchengewerkschaft verwies Mitte Dezember darauf, dass aktive Wahlbeteiligung die Voraussetzung für bessere Arbeitsbedingungen sei. ver.di-Vertreter kritisierten erneut mangelnde Transparenz im „Dritten Weg“ und betonten: Kirchliche Arbeitgeber müssen sich an staatliche Sicherheitsgesetze genauso halten wie jedes Industrieunternehmen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2025, das die Rechte der Kirchen bei Mitgliedschaftsfragen für bestimmte Positionen stärkte, hat paradoxerweise den gewerkschaftlichen Ehrgeiz befeuert. Die Entscheidung machte klar: In Bereichen, die nicht von der religiösen Selbstbestimmung umfasst sind – wie der technische Arbeitsschutz – gelten die allgemeinen Gesetze uneingeschränkt.
Was für das erste Quartal 2026 zu erwarten ist
Mit Öffnung der Wahllokale im Januar erwartet die Branche ein konfliktreiches Frühjahr. Die Kombination aus hohen tariflichen Forderungen – befeuert durch die Inflationsrunden Ende 2025 – und dem Drängen auf besseren Gesundheitsschutz wird die Agenda der neuen MAVen dominieren.
Sicherheitsauditoren und Anbieter von „Mental Health“-Dienstleistungen bereiten sich bereits auf eine erhöhte Nachfrage vor. Sie rechnen damit, dass neue MAVen die psychische Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung für die Zustimmung zu anderen Arbeitgeberwünschen machen – etwa neuen Dienstmodellen oder Überstundenregelungen.
Für die 1,3 Millionen Beschäftigten im kirchlichen Bereich sind die Wahlen 2026 damit mehr als eine Routineabstimmung. Es geht um die Frage, ob ihre psychische Gesundheit endlich den gleichen Stellenwert erhält wie ihr physischer Schutz.
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