Maschinensicherheit: Neue Regeln nach schwerem Unfall in Wuppertal
17.01.2026 - 12:45:11Ein schwerer Arbeitsunfall und verschärfte Vorschriften stellen Betriebe vor große Herausforderungen. Die Gefahr durch manipulierte Schutzeinrichtungen bleibt akut.
Wuppertal/Mannheim – Ein schwerer Unfall in einer Metallverarbeitungsfirma und aktuelle Expertendiskussionen bringen ein altes Problem zurück ins Bewusstsein: den mangelhaften Einklemmschutz an Maschinen. Während seit Jahresbeginn die neue DGUV Vorschrift 2 gilt, warnen Aufsichtsbehörden eindringlich vor lebensgefährlichen Lücken im Arbeitsschutz.
Dramatische Rettungsaktion nach Einklemmunfall
Die Dringlichkeit dieser Warnung zeigt ein Vorfall vom vergangenen Montag in Wuppertal-Heckinghausen. Ein 61-jähriger Arbeiter erlitt schwere Verletzungen, als sein Arm in eine schwere Industrieanlage geriet. Die Berufsfeuerwehr aus Barmen und Elberfeld benötigte etwa 45 Minuten für die Befreiung. Sie musste Teile der Maschine mit hydraulischem Gerät auseinanderbauen. Das Amt für Arbeitsschutz und die Polizei ermitteln nun, ob die Schutzvorrichtungen der Anlage funktionierten oder manipuliert waren.
Dieser Zwischenfall unterstreicht die katastrophalen Folgen, wenn Schutzmechanismen versagen. Doch warum kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen?
Mehr Freiheit, mehr Verantwortung: Die neue DGUV Vorschrift 2
Zum 1. Januar 2026 ist die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Sie ändert die Spielregeln für die betriebliche Sicherheitsorganisation grundlegend. Die Neuerung: Die Schwelle für das sogenannte Kleinbetriebsmodell wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Mehr kleine und mittlere Unternehmen können damit auf ein flexibles Betreuungsmodell setzen, bei dem der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung stärker in Eigenregie durchführt – unterstützt durch externe Beratung statt durch feste Betreuung.
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Experten sehen diese größere Flexibilität jedoch kritisch. Sie warnen, dass mit der Verantwortung auch das Risiko steigt. Ohne spezialisierte externe Expertise könnten komplexe technische Risiken – wie unzureichende Sensoren an alten Maschinen – leichter übersehen werden.
Experten-Debatte: Reicht digitale Betreuung?
Genau diese Frage stand im Mittelpunkt des „Frühstücks-Treffs“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) am Freitag. Sicherheitsexperten diskutierten mit Branchenvertretern die neuen Anforderungen. Ein zentraler Punkt: Die neuen Optionen der digitalen Betreuung. Sie erlauben es Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten, Beratungen unter bestimmten Bedingungen per Video durchzuführen.
Doch Sicherheitsbefürworter betonten eindringlich: Für die Überprüfung mechanischer Schutzeinrichtungen bleibt der Vor-Ort-Besuch unersetzlich. Eine Störung an einem Lichtgitter oder ein manipulierter Endschalter lässt sich aus der Ferne kaum zuverlässig erkennen. Die BGN stellt klar: Die Liberalisierung der Betreuungsregeln senkt nicht die Sicherheitsstandards. Die Gefährdungsbeurteilung muss nun umso gründlicher sein.
Das alte Problem: Manipulierte Schutzeinrichtungen
Eine konstante Gefahrenquelle ist die Manipulation von Schutzvorrichtungen. Branchenanalysen deuten darauf hin, dass ein signifikanter Teil der Einklemmunfälle passiert, weil Schutzeinrichtungen absichtlich überbrückt wurden – oft aus Zeitdruck oder für einfachere Wartung.
Die genaue Ursache in Wuppertal ist zwar noch unklar. Sicherheitsingenieure warnen jedoch: „Unzureichender“ Schutz bedeutet oft, dass er zu leicht zu umgehen ist. Aktuelle Normen fordern deshalb, dass Einklemmschutz so gestaltet sein muss, dass ein Überbrücken erschwert wird. Für ältere Maschinen ist oft eine Nachrüstung mit moderner Sensortechnik nötig.
Was bedeutet das für die Betriebe?
Unternehmen stehen jetzt in der Pflicht, ihre Sicherheitsprotokolle vor dem Hintergrund der neuen Vorschrift zu überprüfen. Die Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen zur Sicherheitsfachkraft (Sifa) – nun auch für Absolventen der Biologie, Chemie oder Psychologie – soll den Markt für Fachkräfte in den kommenden Monaten vergrößern.
Die akute Priorität liegt jedoch auf der technischen Umsetzung. Betriebsleiter sind aufgefordert, alle Systeme zum Einklemmschutz zu auditieren: Not-Aus-Schalter, drucksensitive Matten und Lichtschranken müssen funktionstüchtig und manipulationssicher sein. Der Vorfall in Wuppertal zeigt: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Nachlässigkeit ist verheerend.
Die Aufsichtsbehörden kündigten an, die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 genau zu beobachten. Besonderes Augenmerk liegt darauf, ob die gelockerten Betreuungsschwellen zu einem Absinken der technischen Sicherheitsstandards in KMU führen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob mehr Eigenverantwortung auch zu mehr Sicherheit führt.
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