Maschinensicherheit: Neue EU-Regeln fordern deutsche Industrie
26.01.2026 - 17:31:12Die deutsche Industrie rüstet sich für strengere Sicherheitsvorschriften an Maschinen. Ab 2027 gilt eine neue EU-Verordnung, die vor allem den Mittelstand vor Herausforderungen stellt.
Der Fokus liegt auf dem Schutz vor ungesicherten beweglichen Teilen, die nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen in der Produktion sind. Ein aktueller Vorfall in Großbritannien, bei dem ein Arbeiter von einer 4,5-Tonnen-Maschine erdrückt wurde und das Unternehmen eine hohe Strafe zahlen musste, unterstreicht die Dringlichkeit. Solche Vorfälle schärfen das regulatorische Bewusstsein auch hierzulande.
Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Treiber der Entwicklung ist der Wechsel von der alten Maschinenrichtlinie zur unmittelbar geltenden EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Sie sorgt für einheitliche Standards in allen Mitgliedsstaaten. Bis zum 20. Januar 2027 gilt eine Übergangsfrist. Danach müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen der Verordnung entsprechen.
Die Neuerungen sind weitreichend. Erstmals wird Cybersicherheit als integraler Bestandteil der Maschinensicherheit formal gefordert. Digitale Schwachstellen können zu unsicherem Maschinenverhalten führen. Zudem legt die Verordnung größeren Wert auf die Bewertung autonomer Systeme und Maschinen mit selbstlernenden Fähigkeiten. Hersteller müssen ihre Produkte durch umfangreichere technische Dokumentation und Konformitätsbewertungsverfahren als sicher nachweisen.
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Die unterschätzte Gefahr: Ungesicherte Bewegungen
Das Ziel der Regulierung ist klar: Schwere, oft lebensverändernde Verletzungen durch Quetschungen, Scherkräfte, Schnitte oder Einzug zu verhindern. Die Gefahr lauert in Pressen, Drehmaschinen, Förderbändern und Verpackungsanlagen. Besonders hoch ist das Risiko bei Wartung, Reinigung oder Störungsbeseitigung, wenn Schutzeinrichtungen entfernt werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeiten ständig an Standards, um diesen Gefahren zu begegnen. Der Grundsatz: Der Kontakt zwischen Mensch und gefährlichem Maschinenteil muss zuverlässig verhindert werden. Der britische Fall mit einem Arbeiter, der einen Schädelbruch und permanente Nervenschäden erlitt, zeigt die menschlichen und finanziellen Kosten mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen.
Vom Prinzip zur Praxis: Risikobewertung und Schutzmaßnahmen
Herzstück des deutschen Arbeitsschutzes ist die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitgeber müssen alle Gefahren einer Maschine identifizieren und Schutzmaßnahmen definieren. Die BAuA unterstützt diesen Prozess durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Dabei gilt eine klare Hierarchie: An erster Stelle steht die inhärent sichere Konstruktion, die Gefahren von vornherein ausschließt. Ist das nicht möglich, folgen technische Schutzmaßnahmen. Dazu zählen feste, nur mit Werkzeug entfernbare Schutzeinrichtungen oder verriegelte Schutztüren, die die Maschine beim Öffnen stoppen. Auch Lichtschranken und Laserscanner, die virtuelle Schutzfelder aufbauen, kommen zum Einsatz. Erst danach folgen organisatorische Maßnahmen wie Betriebsanweisungen, Warnschilder und persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Analyse: Eine Herausforderung für den Mittelstand
Die neuen Vorgaben stellen besonders den deutschen Mittelstand vor Aufgaben. Die Einhaltung der Verordnung erfordert Investitionen in Personal mit Spezialwissen für integrierte Sicherheitssysteme und Cybersicherheit. Bestandsmaschinen müssen überprüft, Neuanschaffungen komplett konform sein.
Doch jenseits der Compliance bietet eine starke Sicherheitskultur Vorteile. Sie senkt das Risiko kostspieliger Produktionsausfälle durch Unfälle, reduziert Haftungs- und Strafzahlungen und schützt die qualifizierten Fachkräfte. Investitionen in moderne Sicherheitstechnik und kontinuierliche Schulung können die Produktivität steigern und den Ruf als verantwortungsvoller Arbeitgeber festigen.
Ausblick: Die Uhr tickt bis 2027
Bis zur verbindlichen Anwendung der neuen Verordnung im Januar 2027 bleibt knapp ein Jahr zur Vorbereitung. Hersteller müssen ihre Konstruktionen und Dokumentationen anpassen. Betreiber sollten ihre Bestandsmaschinen und Sicherheitsprotokolle jetzt überprüfen.
Unternehmen wird geraten, die Übergangsfrist zu nutzen, um mit anerkannten Organisationen wie TÜV oder Berufsgenossenschaften Compliance-Lücken zu identifizieren und einen Modernisierungsfahrplan zu entwickeln. Zertifizierte Schulungen für Ingenieure, Instandhalter und Maschinenbediener werden essenziell sein. Die aktuelle Regulierung bestätigt ein Prinzip: Die sichersten Arbeitsplätze sind auch die produktivsten und nachhaltigsten.
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