Lufthansa-Streik, Luftverkehr

Lufthansa-Streik legt Luftverkehr lahm – was bedeutet das für Pendler?

12.02.2026 - 11:31:12

Ein koordinierter Ausstand von Piloten und Kabinenpersonal stoppt den Lufthansa-Betrieb. Für gestrandete Pendler gilt das Wegerisiko, während sich am Bahn-Horizont die nächste Streikgefahr abzeichnet.

Ein koordinierter Streik von Piloten und Kabinenpersonal hat den Flugbetrieb der Lufthansa heute deutschlandweit zum Erliegen gebracht. Während die Streikenden ihr gesetzliches Recht wahrnehmen, stellt der Reisestau Tausende Berufspendler vor eine drängende Frage: Darf man der Arbeit fernbleiben?

Doppelstreik bringt Flughäfen zum Stillstand

Seit Mitternacht legen die Gewerkschaften Vereinigung Cockpit (VC) und UFO den Konzern lahm. Der Ausstand soll 24 Stunden dauern. In den Drehkreuzen Frankfurt und München wurden Hunderte Starts und Landungen gestrichen. Auch Verbindungen der Lufthansa CityLine fallen aus.

Die Forderungen der Gewerkschaften sind unterschiedlich: Die Piloten kämpfen für eine bessere Betriebsrente. Die aktuellen kapitalmarktabhängigen Modelle böten zu wenig Sicherheit, argumentiert die VC. Die Flugbegleitergewerkschaft UFO fordert hingegen einen Sozialplan und Tarifverträge. Hintergrund sind Ängste vor Jobverlusten durch die Umstrukturierung des Konzerns und die Expansion von Tochtergesellschaften wie City Airlines.

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Die Lufthansa rät Passagieren, den Flugstatus online zu prüfen. Ein normaler Betrieb wird wohl erst am Freitag wieder möglich sein.

Streikrecht: Nur kollektiv, nicht individuell

Die aktuelle Lage zeigt das Grundprinzip des deutschen Streikrechts: Es ist ein kollektives Recht, das von einer Gewerkschaft ausgeübt wird. Für die streikenden Piloten und Flugbegleiter ist die Rechtslage klar. Ihre Teilnahme am rechtmäßigen Streik stellt keinen Vertragsbruch dar. Abmahnungen oder Kündigungen des Arbeitgebers sind untersagt.

Der Schutz hat jedoch einen Preis: Für die Streikdauer ruht das Arbeitsverhältnis. Die Lufthansa muss kein Gehalt zahlen. Den finanziellen Ausfall gleichen die Gewerkschaften meist durch Streikgeld aus, das aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird.

Diese Rechte gelten nur für den offiziellen Streikzeitraum und die von der Gewerkschaft aufgerufenen Beschäftigtengruppen. Ein wilder Streik ohne Gewerkschaftsbeschluss wäre nicht geschützt und könnte sogar zur fristlosen Kündigung führen.

Das „Wegerisiko“ trifft die gestrandeten Pendler

Für Tausende Passagiere, die heute nicht zur Arbeit kommen oder von Geschäftsreisen nicht zurückkehren können, gilt eine andere, harte Regel: Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer.

Ein Streik im Verkehrssektor gilt rechtlich nicht als höhere Gewalt, die eine Arbeitsverhinderung entschuldigt. Der Arbeitgeber kann für die versäumte Zeit das Gehalt kürzen. Der Arbeitnehmer muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, pünktlich zu erscheinen – etwa durch eine frühere Abreise, alternative Routen oder die Nutzung von Auto oder Taxi.

Bei einem erstmaligen, durch einen breit angekündigten Streik verursachten Versäumnis ist eine Abmahnung unwahrscheinlich, aber möglich, wenn keinerlei Ersatzbemühungen erkennbar sind.

Personalexperten raten in solchen Fällen zur frühzeitigen Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Mögliche Lösungen im Einvernehmen sind:
* Homeoffice, sofern möglich und vereinbart.
* Der Abbau von Überstunden oder Gleitzeitguthaben.
* Die spontane Inanspruchnahme eines Urlaubstages.

Ein Recht auf Homeoffice besteht jedoch nicht automatisch nur weil der Flug ausfällt.

Streikwelle erfasst gesamten Verkehrssektor

Der Flugstillstand ist nur der jüngste Höhepunkt einer unruhigen Phase in der deutschen Tariflandschaft. Bereits Anfang Februar hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr in mehreren Bundesländern aufgerufen.

Erst am Mittwoch, einen Tag vor dem Lufthansa-Streik, standen in München und anderen Städten Bayerns U-Bahnen und Straßenbahnen still. Diese Warnstreiks sind ein Druckmittel in laufenden Tarifverhandlungen.

Die Häufung der Arbeitsniederlegungen spiegelt eine angespannte Wirtschaftslage wider. Die Gewerkschaften kämpfen vehement für inflationsausgleichende Lohnsteigerungen und bessere Arbeitsbedingungen.

Ausblick: Droht der nächste Streik bei der Bahn?

Während Lufthansa-Passagiere auf Normalbetrieb am Freitag hoffen, zeichnet sich am Horizont bereits die nächste große Störung ab. Die Friedenspflicht zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn läuft Ende Februar aus.

GDL-Chef Mario Reiß hat bereits Unzufriedenheit mit den Verhandlungen signalisiert und Streiks ab März in Aussicht gestellt. Im Gegensatz zu den aktuellen 24-Stunden-Warnstreiks könnte ein voller GDL-Ausstand dann mehrtägig den gesamten Personen- und Güterverkehr lahmlegen.

Die Botschaft der Februar-Störungen ist klar: Verlässliche Mobilität ist 2026 keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Unterscheidung zwischen Streikrecht und Arbeitspflicht wird in den kommenden Wochen entscheidend sein. Reisende sollten die Ankündigungen der Gewerkschaften genau verfolgen – das Ende der Friedenspflicht bei der Bahn könnte die nächste große Herausforderung werden.

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