Laserschutz: Neue Regeln und KI-Tools verändern Risikobewertung
06.01.2026 - 22:32:12Ab heute gelten in Deutschland verschärfte Auflagen für die Arbeitssicherheit bei Lasersystemen – gleichzeitig eröffnet Künstliche Intelligenz neue Möglichkeiten für die Gefahrenabwehr. Diese doppelte Entwicklung stellt Laser Safety Officer vor neue Aufgaben.
DGUV Vorschrift 2: Mehr Flexibilität für kleinere Betriebe
Seit dem 1. Januar 2026 ist die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die Neuregelung bringt entscheidende Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Schwelle für das vereinfachte Betreuungsmodell (Grundbetreuung) steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Mehr Laserbetriebe können damit das flexible Kompetenzzentren-Modell nutzen.
Die größte operative Neuerung betrifft die Digitalisierung der Sicherheitsberatung. Bis zu 50 Prozent der Sicherheitsbegehungen dürfen jetzt digital durchgeführt werden – vorausgesetzt, die Fachkraft hat sich zuvor persönlich vor Ort ein Bild gemacht. Diese Regelung ist besonders für die Gefährdungsbeurteilung von geschlossenen Laserschneidanlagen relevant, wo physische Begehungen nun durch Fernanalyse ergänzt werden können.
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KI-Überwachung wird zum Sicherheitsbaustein
Parallel zur regulatorischen Modernisierung liefert die Technologie neue Werkzeuge. Künstliche Intelligenz entwickelt sich laut einem Bericht vom 5. Januar vom reinen Qualitätskontrollinstrument zum aktiven Sicherheitssystem. Diese Systeme überwachen Prozessparameter in Echtzeit und können gefährliche Situationen – wie Strahlreflexionen oder Linsenschäden – vorhersagen und verhindern.
Marktführer wie TRUMPF setzen bereits auf KI-gestützte Bildverarbeitungssoftware, die Anomalien erkennt und die Bahnplanung optimiert. Für eine konforme Gefährdungsbeurteilung bieten solche “aktiven” Sicherheitsmaßnahmen starke Argumente zur Risikoreduzierung. Sie können die Einstufung in der geforderten Risikomatrix verbessern.
Höhere Laserleistungen erfordern neue Bewertungen
Der Markt für Hochleistungslaser boomt weiter. Eine aktuelle Analyse vom 6. Januar prognostiziert weltweites Wachstum im Laserschneidmaschinensegment. Treiber sind Unternehmen wie Bystronic, Amada und TRUMPF, die immer leistungsstärkere Faserlaser mit über 20 kW einführen.
Doch mit der Leistung steigen auch die Risiken. Streustrahlung wird bei höheren Energieniveau zum größeren Gefahrenfaktor. Technologische Sprünge zwingen Betreiber dazu, ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen. Laut TROS Laserstrahlung sind Leistungserhöhungen oder Konfigurationsänderungen an Maschinen ein zwingender Anlass für eine Aktualisierung.
Modernisierung mit Verantwortung
Das Zusammentreffen von regulatorischer Flexibilisierung und technologischer Reifung markiert einen Modernisierungsschub für den deutschen Arbeitsschutz. Die neuen Regeln erkennen die Digitalisierung der Arbeitswelt an. Gleichzeitig werden die Maschinen selbst “intelligenter”.
Sicherheitsexperten warnen jedoch: Digitalisierung ersetzt nicht die grundlegende Fürsorgepflicht. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung (OStrV) bleibt eindeutig: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Schutz seiner Mitarbeiter. KI kann zwar eine verschmutzte Linse erkennen, aber nicht die gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Gefährdungsbeurteilung ersetzen.
Die Lockerungen bei der Betreuung sollten kleine Betriebe als Chance begreifen: Freiwerdende Ressourcen können in technische Sicherheitsupgrades und Qualifizierung investiert werden – nicht in weniger Sicherheitsvigilanz.
Was kommt als Nächstes?
Die Branche blickt bereits auf die SPIE Photonics West 2026 Ende Januar in San Francisco. Deutsche Forschungsinstitute wie das Fraunhofer ILT werden dort weitere Fortschritte in Lasersicherheit und Prozesskontrolle präsentieren.
In Deutschland werden die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaften im ersten Quartal 2026 weitere Umsetzungshilfen zur Vorschrift 2 veröffentlichen. Laserbetreiber sollten die Übergangsphase nutzen, um ihre Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen. Diese müssen sowohl die neuen administrativen Flexibilitäten als auch die technischen Realitäten leistungsstarker oder KI-gestützter Systeme widerspiegeln.
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