Ladestrom-Pauschale fällt 2026 – Was Firmen jetzt wissen müssen
27.12.2025 - 04:02:12Die vereinfachten Pauschalen für das Laden von Elektro-Dienstwagen zu Hause laufen aus. Ab Januar 2026 ist ein genauer Einzelnachweis der verbrauchten Kilowattstunden Pflicht.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen den Stromverbrauch für Dienstwagen zu Hause exakt nachweisen. Die bisherige Pauschalregelung läuft aus – ein Paradigmenwechsel für die Reisekostenabrechnung.
Ende der Schonfrist für Elektro-Dienstwagen
Die Steuererleichterung für das Laden von Elektro-Dienstwagen zu Hause ist Geschichte. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bestätigt, dass die vereinfachenden Ladestrom-Pauschalen zum Jahreswechsel 2025/2026 auslaufen. Seit Jahren konnten Arbeitgeber pauschal 30 oder 70 Euro für vollelektrische Fahrzeuge steuerfrei erstatten, ohne detaillierte Nachweise. Diese Übergangsregelung, die die Elektromobilität fördern sollte, wird nicht verlängert.
Ab Januar gilt eine strengere, nachweispflichtige Regelung. Der Grund: Elektroautos sind im Firmenfuhrpark längst kein Nischenphänomen mehr. Die Steuerbehörden fordern nun Genauigkeit ein. Für Personalabteilungen und Fuhrparkmanager bedeutet das deutlich mehr Aufwand.
Unternehmen und Fuhrparkmanager stehen vor neuen steuerlichen Herausforderungen: Ab 2026 ist der genaue Nachweis der geladenen kWh Pflicht, und die Wahl zwischen Erstattung der tatsächlichen Kosten oder der neuen Strompreispauschale (34 Cent/kWh) entscheidet über die korrekte Abrechnung. Unser kostenloser Firmenwagen-Rechner zeigt in unter 3 Minuten, ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch für Ihre Elektroflotte günstiger ist, berücksichtigt Hybrid- und Elektroförderungen und hilft, Geldwerte korrekt zu berechnen. Firmenwagen-Steuer jetzt in 3 Minuten berechnen
Zwei Wege zur steuerfreien Erstattung
Unternehmen stehen künftig zwei Wege offen, um Ladekosten steuerfrei zu erstatten. Beide erfordern die genaue Erfassung der geladenen Kilowattstunden (kWh).
Option 1: Erstattung der tatsächlichen Kosten
Hier erstattet der Arbeitgeber die exakten Kosten des Mitarbeiters. Dafür muss der Mitarbeiter seinen persönlichen Stromvertrag offenlegen. Die Erstattung errechnet sich aus den nachgewiesenen kWh multipliziert mit dem individuellen Arbeitspreis. Diese Methode ist präzise, aber administrativ aufwändig, da jede Tarifänderung beim Fahrer berücksichtigt werden muss.
Option 2: Die neue „Strompreispauschale”
Als Vereinfachung hat das BMF eine neue Pauschale eingeführt. Statt des individuellen Tarifs kann ein Durchschnittspreis von 34 Cent pro kWh angesetzt werden. Dieser Wert basiert auf dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des ersten Halbjahres 2024, ermittelt vom Statistischen Bundesamt. Diese Pauschale vereinfacht die Preisermittlung – die Mengenerfassung (kWh) bleibt jedoch Pflicht.
Der „Einzelnachweis“ wird Pflicht
Die wichtigste Neuerung ist die verbindliche Einzelnachweispflicht für den Verbrauch. Schätzungen reichen nicht mehr aus. Der geladene Strom muss durch ein geeichtes Messgerät dokumentiert werden. Das BMF akzeptiert dafür:
* Feste Zähler an der Wallbox.
* Mobile Messadapter zwischen Stecker und Fahrzeug.
* Fahrzeugdaten aus der Bordsoftware oder Hersteller-Apps, sofern der Ladevorgang eindeutig dem heimischen Laden zugeordnet werden kann.
Fuhrparkverantwortliche müssen sicherstellen, dass alle Firmen-Elektroautos ab dem 1. Januar mit der nötigen Hard- oder Software ausgestattet sind. Andernfalls sind steuerfreie Erstattungen nicht möglich.
Strategische Herausforderung für Firmenflotten
Die Umstellung stellt viele Unternehmen vor kurzfristige Compliance-Herausforderungen. Firmen, die ihre Reisekostenrichtlinien nicht aktualisiert haben, riskieren Fehler in der Januar-Abrechnung. Steuerberater raten dazu, Fahrer umgehend über das Auslaufen der Pauschale zu informieren.
Die neue Regelung dürfte die Nachfrage nach automatisierten Lösungen befeuern. Dienstleister und Softwareanbieter für Fuhrparkmanagement werden gefragt sein, Systeme anzubieten, die Ladedaten direkt aus Fahrzeugen oder Wallboxen auslesen und steuerkonforme Reports generieren. Die Botschaft der Finanzverwaltung ist klar: Die Phase der pauschalen Schätzungen ist vorbei. Ab 2026 zählt der exakte Nachweis.
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