Kurzarbeitergeld, Bundesregierung

Kurzarbeitergeld: Bundesregierung verdoppelt Bezugsdauer auf 24 Monate

01.01.2026 - 13:23:12

Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verdoppelt, um Entlassungswellen in der Industrie zu verhindern. Die Regelung gilt bis Ende 2026.

Ab sofort können Unternehmen in wirtschaftlicher Not ihre Belegschaften bis zu zwei Jahre mit Kurzarbeitergeld absichern. Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer von zwölf auf 24 Monate verlängert. Diese Notmaßnahme soll einen Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Industrie verhindern.

Die sogenannte Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld trat heute, am 1. Januar 2026, in Kraft. Sie verhindert, dass für tausende Betriebe der bisherige Höchstbezugszeitraum von einem Jahr ausläuft. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung bereits Mitte Dezember 2025 beschlossen. Ziel ist es, Entlassungswellen in der stagnierenden Industrie- und Fertigungsbranche abzuwenden.

Die neuen Regeln im Detail

Grundsätzlich ist der Bezug von Kurzarbeitergeld im Sozialgesetzbuch III auf maximal zwölf Monate begrenzt. In Ausnahmesituationen am Arbeitsmarkt kann die Bundesregierung diese Frist per Rechtsverordnung verlängern – genau dieser Hebel wurde nun gezogen.

Die wichtigsten Neuerungen ab heute:
* Maximale Bezugsdauer: Verlängerung von 12 auf 24 Monate.
* Geltungsdauer: Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026.
* Zielgruppe: Vor allem Betriebe profitieren, die bereits seit Anfang 2024 oder 2025 in Kurzarbeit sind und sonst in diesen Wochen an die gesetzliche Grenze gestoßen wären. Ohne die Verlängerung müssten sie nun volle Löhne zahlen oder Entlassungen einleiten.
* Finanzielle Leistungen: Die Berechnung bleibt unverändert. Beschäftigte erhalten weiterhin 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (67 Prozent mit Kindern).

Laut Bundesagentur für Arbeit müssen Unternehmen, die die verlängerte Dauer in Anspruch nehmen wollen, weiterhin nachweisen, dass der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist. Für laufende Fälle ist in der Regel eine Verlängerungsanzeige nötig.

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Warum reagiert die Politik jetzt?

Hinter der Entscheidung steht eine anhaltende Schwäche der deutschen Schlüsselindustrien. Besonders die Automobilbranche, die chemische Industrie und der Maschinenbau leiden unter schwacher globaler Nachfrage und hohen Energiekosten.

Berichte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigten im Dezember 2025 „alarmierende Verfestigungstendenzen“ bei der Kurzarbeit in diesen Sektoren. Mit der Verlängerung will die Regierung den betroffenen Unternehmen eine Brücke ins Jahr 2026 bauen – in der Hoffnung auf eine spätere Erholung des Welthandels.

Arbeitsmarktexperten sehen Parallelen zur Pandemie-Politik. Damals wurde die Bezugsdauer ebenfalls massiv ausgeweitet, um den Verlust von Fachkräften zu verhindern. Angesichts einer Arbeitslosenzahl von rund drei Millionen Ende 2025 setzt die Ampelkoalition klar auf den Erhalt von Jobs.

Erleichterung bei Wirtschaft und Gewerkschaften

Die Verlängerung stößt auf breite Zustimmung. Sowohl Wirtschaftsverbände als auch Gewerkschaften hatten in den vergangenen Wochen gemeinsam auf diese Maßnahme gedrängt.

Die Wirtschaft atmet auf
Verbände wie der DIHK und der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) begrüßen die Entscheidung. Sie betonen die gewonnene „Planungssicherheit“ für das Jahr 2026. Viele mittelständische Unternehmen seien zwar solvent, litten aber unter ausbleibenden Aufträgen. Die Verlängerung ermögliche es ihnen, ihre spezialisierten Teams zu halten, anstatt Fachkräfte an die Konkurrenz zu verlieren.

Gewerkschaften sehen soziale Absicherung
Auch Gewerkschaften wie IG Metall unterstützen die Regelung. Für die Beschäftigten bedeute die Verlängerung eine entscheidende finanzielle Lebensader. Sie bewahre sie davor, in das niedrigere Arbeitslosengeld I zu rutschen, das mit größerer beruflicher Unsicherheit einhergeht.

Brücke in die Zukunft – mit Ablaufdatum

Die Maßnahme ist jedoch klar als zeitlich begrenzte Überbrückung konzipiert. Sie gilt nur bis Ende 2026.

Volkswirte sehen in den kommenden zwölf Monaten einen „Belastungstest“ für viele Firmen. Die Verlängerung gibt ihnen ein zweites Jahr Zeit, um sich an neue Marktrealitäten anzupassen – etwa an den Umbau zur E-Mobilität oder zu grüner Energie. Erholen sich die Auftragsbücher bis Ende 2026 nicht, läuft der Schutz aus. Dann drohen jene Restrukturierungen, die die Politik jetzt noch verhindern will.

Zumindest für den Start ins neue Jahr bietet die Vierte Verordnung jedoch Sicherheit: Tausende Beschäftigte können ihren Job behalten, auch wenn die wirtschaftliche Unsicherheit vorerst bleibt.

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