Kurzarbeit: Bundesregierung verlängert maximale Bezugsdauer auf 24 Monate
02.01.2026 - 05:43:12Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld erneut verlängert. Die Regelung gilt rückwirkend zum Jahresbeginn und soll Planungssicherheit in unsicheren Zeiten bieten.
Ab sofort und für das gesamte Jahr 2026 können Unternehmen Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate beantragen. Diese Entscheidung fixiert die sogenannte „Vierte Verordnung über die Bezugsdauer“, die das Bundeskabinett bereits Mitte Dezember 2025 auf den Weg brachte. Ohne diesen Schritt wäre die Höchstdauer am 1. Januar automatisch auf das gesetzliche Standardmaß von zwölf Monaten zurückgefallen.
Antwort auf anhaltende Wirtschaftsunsicherheiten
Hintergrund der Verlängerung sind laut Regierungskreisen anhaltende „Handels- und geopolitische Unsicherheiten“, die weiterhin auf der exportstarken deutschen Wirtschaft lasten. Ziel ist es, Entlassungswellen in strukturell gesunden, aber vorübergehend geschwächten Branchen zu verhindern. Betroffen sind vor allem Industriezweige, die mit Lieferkettenproblemen und schwankender globaler Nachfrage kämpfen.
„Die Maßnahme gibt den Unternehmen Luft zum Atmen“, so ein Regierungssprecher. Es gehe darum, betriebliche Anpassungen vorzunehmen, ohne das wertvolle Fachpersonal zu verlieren. Branchen wie der Maschinenbau, die Automobilzulieferindustrie oder das Baugewerbe stecken in einer langwierigen Erholungsphase, die durch hohe Energiekosten und veränderte Handelsströme geprägt ist.
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Fachkräfte erhalten statt entlassen
Für viele Betriebe wäre die reguläre Zwölfmonatsfrist Anfang 2026 ausgelaufen – genau zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Auftragsbücher langsam wieder füllen. Die Verlängerung auf 24 Monate wirkt hier wie ein Puffer. Branchenverbände wie der VDMA begrüßen die Entscheidung daher ausdrücklich. Sie bewahrt die Betriebe davor, in der Krise ausgebildete Fachkräfte zu entlassen, die später nur schwer wiederzubeschaffen wären.
Das Bundesarbeitsministerium betont jedoch, dass Kurzarbeitergeld eine Brücke und keine Dauerlösung sei. Der Fokus liege klar auf dem Erhalt industrieller Kerne und der Beschäftigung.
Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten
Für Personalabteilungen bringt die neue Verordnung vor allem Kontinuität. Die Konditionen entsprechen im Wesentlichen denen des Vorjahres.
Die Kernpunkte im Überblick:
* Höchstdauer: Der Bezug ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Bereits in Anspruch genommene Monate werden angerechnet.
* Geltungsdauer: Die Regelung ist auf das Kalenderjahr 2026 befristet.
* Leistungssatz: Unverändert erhalten Beschäftigte 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent.
* Voraussetzungen: Zugang haben nur Betriebe, bei denen mindestens ein Dritt der Belegschaft einen Entgeltausfall von über zehn Prozent hat.
Rechtsexperten raten Unternehmen, die sich der Zwölfmonatsgrenze nähern, umgehend ihre „Anzeige über Arbeitsausfall“ bei der Bundesagentur für Arbeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern. Die Behörde hat die Bearbeitung von Anträgen unter den neuen Regelungen bereits aufgenommen.
Kritik und Ausblick: Eine letzte Galgenfrist?
Die Wirtschaft reagierte überwiegend positiv, doch schwingt auch Skepsis mit. Die Verlängerung sei ein pragmatisches Eingeständnis, dass die erhoffte wirtschaftliche Erholung ausgeblieben ist. Arbeitsmarktforscher weisen darauf hin, dass zwar weniger Menschen in Kurzarbeit sind als während der Pandemie, die Betroffenendauer in bestimmten Industrieclustern jedoch zunimmt. Das deute auf tiefgreifendere, strukturelle Probleme hin.
Kritiker monieren, dass verlängerte Kurzarbeit notwendige Anpassungen nur verzögere und die Wirtschaft in einem Vorkrisenzustand „einfriere“. In Berlin überwiegt jedoch die Ansicht, dass die Kosten für späteres Wiederanlernen und Neueinstellen von Fachkräften höher liegen als die fiskalischen Kosten der einjährigen Verlängerung.
Die Verordnung ist mit einem „Sunset“-Datum versehen: Sie läuft am 31. Dezember 2026 aus. Danach gilt wieder die Zwölfmonatsregel. Dies soll ein klares Signal an die Betriebe senden, die kommenden Monate für Restrukturierungen und Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen. Für 2026 ist die erweiterte Stütze jedoch gesetzt und bietet vorerst weiterhin Sicherheit.
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