Kurzarbeit, Bundesregierung

Kurzarbeit: Bundesregierung verlängert Bezugsdauer auf 24 Monate

05.01.2026 - 14:31:12

Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 verdoppelt, um Unternehmen in der anhaltenden Wirtschaftskrise zu stützen und Entlassungen zu vermeiden.

Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate. Diese entscheidende Stütze für Unternehmen in der anhaltenden Wirtschaftskrise ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Damit reagiert die Politik auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Geopolitische Unsicherheiten und schwacher Welthandel belasten weiterhin exportorientierte Branchen. Die neue „Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ soll verhindern, dass Firmen Fachkräfte entlassen müssen, nur weil die reguläre Förderdauer von zwölf Monaten ausläuft.

Doppelte Förderdauer als Rettungsanker

Der Kern der Verordnung ist eine Verdoppelung der Bezugsdauer. Statt der üblichen zwölf Monate können betroffene Unternehmen nun bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2026.

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„Die Verlängerung gibt Planungssicherheit für Unternehmen, die sich aufgrund der schwierigen Konjunkturlage bereits länger in Kurzarbeit befinden“, so die offizielle Begründung des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, einen abrupten Förderstopp zu vermeiden und den Erhalt qualifizierter Belegschaften zu ermöglichen.

Unternehmen müssen jetzt aktiv werden

Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Arbeitgeber, deren Kurzarbeit Ende 2025 ausgelaufen wäre, müssen jetzt handeln. Sie müssen eine Verlängerungsanzeige bei ihrer Agentur für Arbeit stellen.

Wichtig ist der Nachweis, dass der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend und unvermeidbar ist. Die Anträge sollten idealerweise im Monat des Fördertatbestands gestellt werden, um lückenlose Zahlungen zu gewährleisten. Industrie- und Handelskammern raten zur Nutzung der digitalen Dienste der Bundesagentur für Arbeit.

Zwischen Erleichterung und Strukturwarnung

Die Rückkehr zur 24-Monats-Regel – ein Instrument aus der Hochphase der Corona-Pandemie – unterstreicht die ernste Wirtschaftslage zu Beginn des Jahres 2026. Branchenverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen die Maßnahme als notwendig für die Beschäftigungsstabilität, besonders in energieintensiven Industrien und deren Zuliefererketten.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. Einige Ökonomen warnen, dass eine zu lange Kurzarbeit notwendige strukturelle Anpassungen in den Betrieben verzögern kann. Die Bundesregierung betont daher, dass das Instrument weiterhin nur zur Überbrückung vorübergehender Krisen dienen darf und kein Dauerzustand werden soll.

Was bedeutet das für das Jahr 2026?

Für Unternehmen, die erst ab dem 1. Januar 2026 neu in die Kurzarbeit starten, gilt zunächst die Standardfrist von zwölf Monaten. Sie können jedoch von der Verordnung profitieren, sollte sich ihr Bedarf innerhalb des Jahres 2026 über diesen Zeitraum hinaus erstrecken.

Die Bundesagentur für Arbeit wird die Inanspruchnahme genau beobachten. Sollte sich die erhoffte Konjunkturerholung in der zweiten Jahreshälfte einstellen, könnte die Bedeutung dieser Stütze schwinden. Bis dahin bleibt sie ein zentraler Stabilisator für den deutschen Arbeitsmarkt.

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