Körperschaftsteuer fällt bis 2032 auf 10 Prozent
25.12.2025 - 01:43:12Die Bundesregierung hat die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent bis 2032 gesetzlich fixiert. Damit sinkt die effektive Unternehmensbelastung auf etwa 24,5 Prozent und schafft Planungssicherheit.
Deutschland hat den Weg für eine der größten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte festgezurrt. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2025 und dem Mindeststeueranpassungsgesetz am 19. Dezember ist das wirtschaftspolitische Modernisierungspaket der Regierung komplett. Kernstück ist die gesetzliche Festlegung, die Körperschaftsteuer schrittweise auf 10 Prozent zu senken – ein klares Signal im internationalen Standortwettbewerb.
Ein verbindlicher Fahrplan bis 2032
Der reformierte Steuertarif sieht einen festen Stufenplan vor. Die aktuelle Steuer von 15 Prozent soll ab dem Veranlagungszeitraum 2028 jährlich um einen Prozentpunkt sinken. Damit erreicht Deutschland 2032 sein Ziel von 10 Prozent Körperschaftsteuer. Zusammen mit Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sinkt die effektive Steuerbelastung für Unternehmen von fast 30 auf etwa 24,5 Prozent. Deutschland rückt damit im OECD-Vergleich vom Hochsteuer- ins Mittelfeld.
Dezember-Gesetze schaffen den Rahmen
Die „rechtliche Fixierung“, von der Experten sprechen, bezieht sich auf zwei zentrale Gesetze, die der Bundesrat in seiner letzten Sitzung 2025 beschloss.
Die globale Mindeststeuer als Herausforderung
Besonders wichtig ist das Mindeststeueranpassungsgesetz. Es klärt, wie die effektive Steuerquote deutscher Unternehmen berechnet wird. Denn mit einer Körperschaftsteuer von nur 10 Prozent drohte die von der OECD vorgegebene globale Mindeststeuer von 15 Prozent zu greifen. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die Kombination aus niedriger Körperschaftsteuer und bestehender Gewerbesteuer Unternehmen in der Regel über diese Schwelle hält. So vermeiden sie Nachzahlungen im Ausland.
Soforthilfen für Bürger und Betriebe
* Die Mehrwertsteuer auf Gastronomieleistungen sinkt dauerhaft auf 7 Prozent.
* Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer, ab dem ersten Kilometer.
* Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bleibt erhalten und soll Investitionen ankurbeln.
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Planungssicherheit für die Wirtschaft
Die Wirtschaft reagiert mit vorsichtigem Optimismus. Die langfristige Festlegung des Senkungspfads gibt Konzernen die nötige Planungssicherheit für langfristige Investitionsentscheidungen.
„Die gesetzliche Fixierung der 10-Prozent-Marke ist ein entscheidendes Signal“, kommentieren Steuerexperten. „Auch wenn die Entlastung nicht sofort kommt, können Unternehmen die künftig niedrigeren Steuern bereits jetzt in ihre latenten Steuern einrechnen.“
Für die laufende Bilanzsaison bedeutet das jedoch erheblichen Aufwand. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) rät, latente Steuern neu zu bewerten, basierend auf dem Stufenplan. Diese technische „Fixierung“ in der Bilanz ist die unmittelbare administrative Folge der politischen Entscheidung.
Der Blick nach vorn: Vorbereitung auf 2028
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnt die Umsetzungsphase. Unternehmen müssen ihre ERP- und Steuerabwicklungssysteme auf den mehrstufigen Tarifwechsel vorbereiten. Die Jahre 2026 und 2027 werden als Übergangsphase genutzt, in der die erweiterten Abschreibungsregeln und Forschungsförderungen im Vordergrund stehen.
Das Bundesfinanzministerium hat weitere Änderungen am Körperschaftsteuertarif vor 2028 ausgeschlossen. Damit haben die Unternehmen drei Jahre Vorlaufzeit. Die festgeschriebene Senkung auf 10 Prozent ist zum zentralen Pfeiler der deutschen Strategie geworden, den Standort Deutschland wieder attraktiver zu machen.
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