KI-Verordnung: EU verschiebt strenge Regeln für Hochrisiko-Systeme bis 2027
15.01.2026 - 16:47:12Die EU-Kommission will zentrale Teile ihres KI-Gesetzes um über ein Jahr verschieben. Der Grund: Die technischen Details für die Umsetzung sind noch nicht fertig.
Diese Entscheidung betrifft den Kern der KI-Verordnung – jene Regeln für Hochrisiko-Systeme, die in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Personalauswahl oder Strafverfolgung zum Einsatz kommen. Statt wie ursprünglich geplant im August 2026 sollen sie nun frühestens im Dezember 2027 verbindlich werden. Die Kommission begründet den Schritt mit Verzögerungen bei der Erarbeitung einheitlicher technischer Standards, die für Unternehmen als Fahrplan zur Einhaltung des Gesetzes dienen sollen.
Warum die Verzögerung unvermeidlich wurde
Im Zentrum des Problems steht die mammutartige Aufgabe, rechtliche Prinzipien in prüfbare Technik zu übersetzen. Damit eine KI-Anwendung als konform gilt, muss sie detaillierte Vorgaben in zehn Schlüsselbereichen erfüllen – von Risikomanagement und Datenqualität bis zu Transparenz und menschlicher Aufsicht.
Viele Unternehmen unterschätzen die praktischen Umsetzungspflichten der EU‑KI‑Verordnung. Schon seit August 2024 gelten erste Pflichten; mit den technischen Spezifikationen entscheiden sich nun Risikoklassen, Kennzeichnungspflichten und umfangreiche Dokumentationsanforderungen. Unser kostenloser Umsetzungsleitfaden erklärt verständlich, welche Systeme als Hochrisiko eingestuft werden, welche Nachweise gefordert sind und welche ersten Schritte Sie sofort umsetzen sollten, um Risiken und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Jetzt kostenlosen KI-Umsetzungsleitfaden herunterladen
Mit dieser Arbeit waren die europäischen Normungsgremien CEN und CENELEC betraut. Doch bereits Mitte 2025 zeichnete sich ab, dass die ursprünglichen Zeitpläne nicht zu halten waren. „Die Verschiebung ist eine pragmatische Anpassung, um eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten“, so die Begründung aus Brüssel. Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen betonte, man wolle vermeiden, dass Unternehmen bereits belastet werden, bevor die entscheidenden Hilfsmittel fertiggestellt sind.
Neue Fristen schaffen Spielraum für die Wirtschaft
- Für die meisten Hochrisiko-Systeme (etwa in Personalabteilungen) gilt nun der 2. Dezember 2027 als spätester Starttermin.
- Für KI in bereits regulierten Produkten (wie Medizingeräten) verschiebt sich die Frist auf den 2. August 2028.
Die Kommission behält sich jedoch vor, diese Termine vorzuziehen, sobald die nötigen Standards vorliegen. Für Unternehmen bedeutet das: Sie gewinnen wertvolle Zeit, um ihre Compliance-Strukturen aufzubauen, haben aber keinen festen Endpunkt, auf den sie hin arbeiten können. Viele sehen in der komplexen Dokumentations- und Testpflicht eine große operative Herausforderung.
Geteilte Reaktionen: Erleichterung versus Sorge
Die Ankündigung stößt auf ein geteiltes Echo. Wirtschaftsverbände und Tech-Unternehmen atmen auf. Sie hatten die ursprüngliche Frist als unrealistisch kritisiert und warnen vor Innovationshemmnissen, solange die Spielregeln unklar sind. Die zusätzlichen Monate seien nötig, um solide Compliance-Programme zu entwickeln und einen Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Auslegungen zu verhindern.
Verbraucherschützer und digitale Bürgerrechtsorganisationen wie Liberties.eu reagieren dagegen mit scharfer Kritik. Sie warnen, dass der Aufschub die Bürger länger als geplant potenziell schädlicher KI in kritischen Lebensbereichen aussetzt – etwa bei Kreditentscheidungen oder medizinischen Diagnosen. Ihrer Ansicht nach werden damit zentrale Schutzversprechen der Verordnung ausgehebelt.
Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Trotz der verschobenen Frist für Hochrisiko-KI ist für Unternehmen keine Pause angesagt. Die Verbote bestimmter KI-Praktiken sowie Regeln für universelle KI-Modelle (General-Purpose AI) gelten bereits seit 2025 schrittweise.
Experten raten Firmen, die gewonnene Zeit für gründliche Bestandsaufnahmen zu nutzen. Sie sollten ihre KI-Systeme kategorisieren, interne Governance-Strukturen stärken und sich aktiv in den laufenden Normungsprozess einbringen. Denn die finalen technischen Spezifikationen, die in Brüssel erarbeitet werden, werden den Alltag der KI-Entwicklung in Europa für Jahre prägen. Ob die KI-Verordnung ihre ambitionierten Ziele erreichen kann, entscheidet sich maßgeblich an ihrer Praxistauglichkeit.
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