KI-Verordnung, EU-Kommission

KI-Verordnung: EU-Kommission will Regeln entschärfen

04.02.2026 - 15:22:12

Die EU-Kommission will mit dem 'Digital Omnibus' Fristen für Hochrisiko-KI verlängern und Bürokratie abbauen, um die Umsetzung des KI-Gesetzes zu erleichtern.

Die EU-Kommission schlägt ein umfangreiches Entlastungspaket für die Umsetzung des weltweit ersten KI-Gesetzes vor. Das sogenannte „Digital Omnibus“ soll Bürokratie abbauen und Fristen verlängern – ein Zugeständnis an die überforderte Industrie.

Die Initiative kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Seit August 2024 ist der KI Act in Kraft, doch Unternehmen und Behörden kämpfen mit den komplexen Vorgaben. Die Kommission selbst verpasste kürzlich eine Frist für wichtige Leitlinien zu Hochrisiko-KI. Der neue Vorschlag ist der Versuch, das Gesetz praktikabler zu machen, ohne seinen risikobasierten Kern anzutasten. Ein Balanceakt zwischen Innovation und Sicherheit.

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Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben

Ein Kernstück des Entlastungspakets ist die Verschiebung der Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Diese sollten ursprünglich ab August 2026 unter strenge Auflagen fallen. Doch die dafür nötigen technischen Normen sind noch nicht fertig. Das sorgt für massive Rechtsunsicherheit.

Die Kommission schlägt nun eine flexible, bedingte Frist vor. Die strengen Pflichten sollen erst gelten, wenn die harmonisierten Standards und Hilfsmittel offiziell verfügbar sind. Als letzte mögliche Stichtage nennt der Entwurf den Dezember 2027 und August 2028. Ein pragmatischer Schritt, der den Unternehmen mehr Vorbereitungszeit einräumt.

Weniger Bürokratie, mehr Spielraum

Neben längeren Fristen enthält der Omnibus gezielte Erleichterungen. So werden die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte um ein halbes Jahr auf den 2. Februar 2027 verschoben. Anbieter von Systemen, die Audio, Bilder, Videos oder Texte erzeugen, müssen dann Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen, etwa mit Wasserzeichen. Die Verzögerung soll Zeit für einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung lassen.

Kontroverser ist eine andere Änderung: Die direkte Verpflichtung der Unternehmen, für ein ausreichendes Maß an „KI-Kompetenz“ bei ihren Mitarbeitern zu sorgen, wird gestrichen. Diese Aufgabe fällt nun der Kommission und den Mitgliedstaaten zu. Kritiker befürchten, dass dies die Verantwortung verwässert und zu weniger gründlichen Schulungen in den Firmen führt. Für kleinere Unternehmen sollen zudem die Anforderungen an technische Dokumentationen vereinfacht werden.

Innovation fördern – Datenschutz wahren

Das Paket regelt auch die schwierige Schnittstelle zwischen KI-Entwicklung und Datenschutz neu. Es schafft eine Rechtsgrundlage, damit Entwickler spezielle sensible Daten nutzen können, um Voreingenommenheit in Algorithmen aufzuspüren und zu korrigieren. Ziel ist es, fairere und robustere KI-Systeme zu bauen.

Doch genau dieser Punkt ist umstritten. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) äußerten Ende Januar 2026 Bedenken. Sie unterstützen zwar Vereinfachungen, warnen aber davor, den Schutz der Grundrechte zu schwächen. Die neuen Regelungen zur Datenverarbeitung könnten zu weit ausgelegt werden, so die Mahnung.

Ein Wettbewerbsinstrument mit ungewissem Ausgang

Der „Digital Omnibus“ ist Teil der Agenda der Kommission, den europäischen Digitalrechtsrahmen zu straffen, um Wachstum und Innovation zu fördern. Der Druck aus der Industrie war enorm. Doch nicht alle sind von den Nachbesserungen überzeugt.

Einige EU-Abgeordnete und Experten befürchten, dass wiederholte Verzögerungen das Vertrauen in den KI Act untergraben und neue Unsicherheit schaffen. Auch der Einfluss großer Tech-Konzerne auf die Entscheidung wird hinterfragt.

Der Vorschlag muss nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Parlament und dem Rat gebilligt werden. Die entscheidende Frage lautet: Können die Änderungen verabschiedet werden, bevor die ursprünglichen Fristen greifen? Die kommenden Monate werden zeigen, wie die KI-Regulierung in Europa ihre praktische Bewährungsprobe besteht.

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