KI-Verordnung, EU-Kommission

KI-Verordnung: EU-Kommission will Fristen für Hochrisiko-KI verschieben

02.02.2026 - 00:41:12

Die EU-Kommission schlägt eine Verschiebung strenger KI-Vorschriften vor, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit und Planungssicherheit zu geben. Die Entscheidung hängt von den anstehenden Trilog-Verhandlungen ab.

Die EU-Kommission schlägt vor, die Fristen für die strengen Regeln zu Hochrisiko-KI-Systemen um bis zu 16 Monate zu verschieben. Dieser Schritt soll Unternehmen mehr Planungssicherheit geben und sicherstellen, dass alle notwendigen technischen Standards vorliegen, bevor die Vorschriften voll greifen. Die Anpassung ist Teil eines umfassenden „Digitalpakets“ zur Vereinfachung der EU-Digitalvorschriften.

Die vorgeschlagene Verschiebung betrifft speziell die komplexen Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI. Für KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie kritischer Infrastruktur oder Medizinprodukten könnte sich die ursprüngliche Deadline vom August 2026 um bis zu 16 Monate nach hinten verschieben. Bei KI, die als Sicherheitskomponente in anderen regulierten Produkten eingebettet ist, sind bis zu 12 Monate Aufschub im Gespräch. Dieser gestaffelte Ansatz spiegelt die unterschiedliche Komplexität der Anwendungen wider.

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Warum die EU-Kommission jetzt bremst

Hintergrund der geplanten Verschiebung ist eine einfache Erkenntnis: Die entscheidenden technischen Normen sind noch nicht fertig. Obwohl europäische Normungsgremien wie CEN und CENELEC mit der Entwicklung beauftragt wurden, hinkt die Arbeit den Zeitplänen hinterher. Diese Standards sind jedoch essenziell. Sie bieten Unternehmen einen klaren Weg zur sogenannten „Vermutung der Konformität“ – und damit zu der dringend benötigten Rechtssicherheit.

„Die Kommission priorisiert hier technische Bereitschaft über einen starren Zeitplan“, analysiert ein Brüsseler Beobachter. „Es wäre kontraproduktiv, wenn das Gesetz in Kraft tritt, die praktischen Werkzeuge für die Einhaltung aber fehlen.“ Der Vorschlag ist Teil eines größeren „Digital-Omnibus“, der auch gezielte Änderungen an der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie vorsieht, um Compliance-Kosten zu senken.

Atempause für Industrie und Robotik

Für Schlüsselbranchen wie die Robotik und Automatisierung kommt der Aufschub zur rechten Zeit. Viele Robotersysteme in der Industrie, Logistik oder in der roboterassistierten Chirurgie fallen unter die Hochrisiko-Kategorie. Die Verzögerung gibt Entwicklern mehr Zeit, die Prinzipien der „Sicherheit durch Design“ zu integrieren, Daten-Governance-Praktiken zu verfeinern und eine effektive menschliche Aufsicht zu gewährleisten.

Zudem bleibt mehr Zeit für den Aufbau von KI-Regulierungssandboxen, die jeder Mitgliedstaat bis August 2026 einrichten muss. In diesen kontrollierten Testumgebungen können Unternehmen ihre Innovationen erproben. Doch Vorsicht: Die Verschiebung betrifft nur bestimmte Hochrisiko-Anwendungen. Andere Fristen der KI-Verordnung bleiben bestehen.

Was jetzt weiter gilt – und was nicht

Verbotene KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko, wie soziales Scoring oder schädliche Manipulationstechnologien, unterliegen bereits seit Februar 2025 den Regeln. Auch die Pflichten für Anbieter von Allgemeinen KI-Modellen (GPAI) sind seit August 2025 anwendbar. Parallel wird an einem Verhaltenskodex für Transparenz bei KI-generierten Inhalten gearbeitet, dessen finale Fassung für Juni 2026 erwartet wird.

Die kommenden Monate sind entscheidend. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Kommissionsvorschlag nun in den Trilog-Verhandlungen beraten. Die endgültigen Fristen stehen also noch in den Sternen. Für Unternehmen heißt das: Die Compliance-Vorbereitungen auf Basis des bestehenden Gesetzestextes fortsetzen – und die legislative Entwicklung in Brüssel genau im Blick behalten. Der Erfolg der KI-Verordnung hängt nicht nur vom ambitionierten Rechtsrahmen ab, sondern auch von klaren, praxistauglichen Standards.

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