Justiz, Digitale

KI in der Justiz: Digitale Akte trifft auf Grundrechte

06.01.2026 - 11:14:12

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Deutschland schafft die Basis für KI, doch die EU-Verordnung und verfassungsrechtliche Grenzen ziehen scharfe Konturen für algorithmische Justiz und Predictive Policing.

Die deutsche Justiz steht vor einem historischen Umbruch. Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte und dem scharfen Schwert der EU-KI-Verordnung beginnt ein Spagat zwischen digitaler Effizienz und dem Schutz der Bürgerrechte. Das Jahr 2026 wird zum Prüfstein für algorithmische Justiz.

Die Pflicht zur E-Akte: Grundstein für Justiz-KI

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften neue Verfahren ausschließlich elektronisch führen. Diese E-Akte ist mehr als nur eine Verwaltungsreform – sie schafft die technische Voraussetzung für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz. Erstmals liegen komplette Verfahrensdaten maschinenlesbar vor.

Doch der digitale Fortschritt kommt mit strengen Grenzen. Während Tools zur automatisierten Textanalyse oder Pseudonymisierung – wie das in Hessen getestete JANO-System – auf Akzeptanz stoßen, bleibt die KI-gestützte Entscheidungsfindung tabu. Die richterliche Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes bleibt unantastbar. Die Infrastruktur steht bereit, doch die regulatorische „Notbremse“ ist gezogen.

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Predictive Policing: Verfassungsgericht als letzte Instanz

Parallel zur Justiz-Digitalisierung flammt die Debatte um vorhersagende Polizeiarbeit neu auf. Nach Änderungen der Polizeigesetze in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Ende 2025 beobachten Datenschützer die Praxis von Analysetools wie Palantirs Gotham-Plattform mit Argusaugen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 automatische Datenanalysen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Dieser Schatten reicht bis in die Gegenwart. Die neuen Landesgesetze versuchen zwar, konkrete Gefahrenschwellen einzuziehen – doch bleibt der Einsatz von Data-Mining zur Prävention rechtlich fragil.

Seit Anfang Januar rückt biometrische Datenauswertung in den Fokus. Ein Bericht vom 3. Januar thematisiert den Einsatz von Biometrie zur „Bändigung des Internets“. Die nächste Stufe der Überwachung könnte von klassischen Kriminalitätskarten zur Analyse von Online-Verhalten führen. Für Gerichte stellt sich die Frage: Ist Beweismaterial aus undurchsichtigen Algorithmen-Ketten überhaupt verwertbar?

EU-KI-Verordnung: Von der Theorie in die Praxis

Über allem thront die europäische KI-Verordnung. Während Verbote für „inakzeptable Risiken“ – etwa bestimmte Formen vorhersagender Polizeiarbeit – bereits seit Februar 2025 gelten, beginnt 2026 die Compliance-Ära für erlaubte Hochrisiko-Systeme.

Anbieter biometrischer Lösungen und Strafverfolgungsbehörden müssen nun Grundrechte-Folgenabschätzungen vorlegen. Die KI-Verordnung zwingt Polizeibehörden, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ihrer Tools vor Einsatz zu dokumentieren. Diese Hürde wird voraussichtlich zu einer Flut neuer Gerichtsverfahren führen.

Hinzu kommt die E-Evidence-Verordnung für grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Beweise. Ermittler erhalten schneller Zugang zu EU-Daten – und KI wird unverzichtbar, um diese Flut zu filtern. Juristen warnen vor einem „doppelten Blackbox“-Problem: Beweise entstehen durch komplexe internationale Mechanismen und werden von undurchsichtigen Algorithmen ausgewählt. Wie soll die Verteidigung deren Integrität prüfen?

Grundrechte im Algorithmen-Zeitalter

Eine Analyse vom 4. Januar beleuchtet die wachsende Spannung zwischen Sicherheitstechnik und Bürgerrechten. Der Europäische Gerichtshof zeigt sich zunehmend bereit, die Fassade der „technischen Neutralität“ zu durchbrechen. Behörden wie Frontex müssen sich für Grundrechtsverletzungen verantworten, die ihre Datensysteme ermöglichen.

Für die deutsche Justiz bedeutet 2026 einen Balanceakt: Die Effizienz der Pflicht-E-Akte muss mit transparenten und fairen Verfahren vereinbar sein. Die Justiz ist nicht länger nur Schiedsrichterin dieser Technologien – sie wird selbst zur Nutzerin. Richter und Algorithmus müssen koexistieren, ohne zu verschmelzen.

Ausblick: Der Weg zum August 2026

Der nächste Meilenstein steht im August 2026 an: Dann treten die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme der EU-Verordnung in Kraft. Bis dahin erwarten Rechtsexperten eine „Testphase“, in der die Grenzen neuer Polizeigesetze und digitaler Workflows ausgelotet werden.

Marktbeobachter prognostizieren eine Welle von Compliance-Klagen im ersten Halbjahr 2026. Beim Predictive Policing dürfte der Stillstand anhalten: Technische Möglichkeiten überholen die Rechtssicherheit, zwingen Bundesverfassungsgericht und EuGH immer wieder zum Eingreifen. Die Botschaft der Justiz ist klar: Die Werkzeuge mögen digital sein – die Prinzipien der Gerechtigkeit bleiben analog und nicht verhandelbar.

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