KI-Gutachten, Gericht

KI-Gutachten vor Gericht: Null Euro für undurchsichtige KI-Arbeit

11.01.2026 - 17:45:12

Ein Gerichtsurteil stellt die Bewertung von KI-generierter Arbeit infrage und fordert klare Nutzungsregeln. Betriebsräte müssen jetzt handeln, um Mitarbeiter vor willkürlichen Leistungsabwertungen zu schützen.

Ein Gerichtsurteil aus Darmstadt stellt die Bewertung und Bezahlung von KI-generierter Arbeit infrage – und sendet ein Warnsignal an alle Personalabteilungen und Betriebsräte. Die Entscheidung könnte die Leistungsbewertung in Unternehmen grundlegend verändern.

Das Landgericht Darmstadt hat die Vergütung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf null Euro gesetzt. Der Grund: Dessen Gutachten war maßgeblich von einer Künstlichen Intelligenz erstellt, ohne dass dies offengelegt oder ausreichend geprüft wurde. Obwohl es sich um einen medizinischen Sachverständigen handelte, sehen Arbeitsrechtler darin einen Präzedenzfall für jedes Arbeitsverhältnis. Die zentrale Frage lautet: Was ist eine vergütungswürdige menschliche Leistung, wenn KI im Hintergrund mitarbeitet?

Das Urteil: Ein Weckruf für die Arbeitswelt

Der Fall offenbart die rechtlichen Grauzonen des KI-Einsatzes. Das Gericht wertete das undeklarierte Verwenden der KI als Nichterbringung der geschuldeten persönlichen Prüfung. Die Folge: Die gesamte Leistung wurde als nicht vergütungsfähig eingestuft.

Übertragen auf den Betriebsalltag wirft dies brisante Fragen auf. Darf ein Arbeitgeber die Leistung eines Mitarbeiters schlechter bewerten, weil sie mit KI-Unterstützung entstanden ist? Könnte die Nutzung von Tools wie ChatGPT ohne ausdrückliche Erlaubnis sogar als Arbeitsverweigerung gewertet werden? Das Urteil setzt hier eine gefährliche Messlatte und könnte eine Welle arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen auslösen.

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Betriebsräte im Fokus: Mitbestimmung bei KI-Bewertung

Für Betriebsräte wird die Schnittstelle von KI-Nutzung und Leistungsbewertung zum bestimmenden Thema des Jahres 2026. Die Gefahren sind zweigeteilt: Zum einen droht eine Abwertung menschlicher Arbeit, wenn der „KI-Anteil“ in den Fokus rückt. Zum anderen können die Tools zur Überwachung der KI-Nutzung – wie die Nutzungsstatistiken von Microsoft 365 Copilot – schnell zu verdeckten Leistungskontrollsystemen mutieren.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Mitbestimmung. Die entscheidende Frage ist: Ab wann wird eine Software, die KI-generierte Anteile erkennt und bewertet, zu einer solchen überwachungstechnischen Einrichtung? Rechtsanwälte raten Betriebsräten, hier nicht abzuwarten, sondern aktiv verbindliche Regeln auszuhandeln.

Dringender Handlungsbedarf: KI-Nutzungsrichtlinien aushandeln

Fachleute sind sich einig: Schweigen ist keine Option mehr. Betriebsräte müssen proaktiv KI-Nutzungsrichtlinien vereinbaren, die drei Kernpunkte klären:

  1. Zulässigkeit: Welche KI-Tools sind erlaubt oder sogar erwünscht?
  2. Zurechnung: Wie wird KI-generierte Arbeit dem Mitarbeiter zugerechnet? Zählt sie als seine Leistung oder die der Maschine?
  3. Bewertung: Wie wird sichergestellt, dass Effizienzgewinne durch KI nicht zu unerreichbaren Leistungsvorgaben oder gar Gehaltskürzungen führen?

Ohne solche Vereinbarungen laufen Mitarbeiter Gefahr, in eine Falle zu tappen: Sie sollen KI für mehr Produktivität nutzen, werden aber gleichzeitig für mangelnde „persönliche Leistung“ abgestraft, wenn sie es tun.

Countdown bis August 2026: Der EU AI Act kommt

Im Hintergrund tickt die Uhr für die vollständige Anwendung des EU AI Act. Die strengen Pflichten für „hochriskante KI-Systeme“ – ausdrücklich inklusive KI zur Leistungsbewertung und Personalauswahl – gelten ab August 2026 verbindlich. Unternehmen befinden sich derzeit in der Übergangsphase.

Das „Null-Euro“-Urteil aus Darmstadt ist ein Weckruf für diese Phase. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, hinter den digitalen Output zu blicken und menschliche Verantwortung einzufordern. Die nächsten sechs Monate werden entscheidend sein, um faire Spielregeln zu etablieren, die Mitarbeiter vor willkürlichen „KI-Abschlägen“ schützen und die Produktivitätsgewinne gerecht verteilen. Bis der Bundesarbeitsgerichtshof möglicherweise eine Grundsatzentscheidung fällt, bleibt Transparenz die wichtigste Währung im KI-Zeitalter – und die Betriebsräte sind ihre Hüter.

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