KI-Entwicklung, Regeln

KI-Entwicklung: EU ebnet Weg mit neuen Regeln für Trainingsdaten

28.12.2025 - 06:00:12

Die EU schafft Klarheit für Künstliche Intelligenz: Zwei wegweisende Entscheidungen definieren den Umgang mit öffentlichen Daten für das Training von KI-Modellen neu. Der rechtliche Graben zwischen Innovation und Datenschutz wird überbrückt.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit einem Grundsatzurteil vom 10. Dezember 2025 Fakten geschaffen. Im Fall des Fotografen Robert Kneschke gegen den Datensatzbetreiber LAION e.V. bestätigten die Richter, dass das Sammeln öffentlich zugänglicher Bilder für KI-Trainingsdatenbanken unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Die eigentliche Sensation liegt im Detail: Das Gericht wies natürliche Sprachhinweise wie „Nicht für KI-Training verwenden“ als unzureichend zurück. Stattdessen verlangt es maschinenlesbare Opt-out-Mechanismen – etwa spezielle Einträge in der robots.txt-Datei oder standardisierte Metadaten-Tags. Für KI-Entwickler bedeutet das: Sie können von einem berechtigten Interesse am Datensammeln ausgehen, es sei denn, ein technisches Signal verbietet es explizit.

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„Digital Omnibus“ schafft Rechtsrahmen

Diesem richterlichen Trend folgt nun die Politik. Der von der EU-Kommission am 19. November 2025 vorgelegte „Digital Omnibus“-Vorschlag will die bislang zersplitterte digitale Regulierung harmonisieren. Der Entwurf, der sich aktuell in der achtwöchigen Überprüfungsphase bis Januar 2026 befindet, soll sowohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch den KI-Vertrag ergänzen.

Kernpunkt für die KI-Branche: Die Nutzung persönlicher Daten von öffentlich zugänglichen Websites und Social-Media-Plattformen für das Training von KI-Modellen soll als „berechtigte Nutzung“ anerkannt werden. Dafür sind strikte Schutzvorkehrungen geplant:

  • Ein klares und einfach zu bedienendes Widerspruchsrecht für betroffene Personen
  • Die Pseudonymisierung von Daten bereits in frühen Verarbeitungsstadien
  • Transparenzpflichten, die Nutzer über die mögliche Verwendung ihrer Beiträge informieren

Rechtsexperten sehen darin eine Kodifizierung des Weges, den Meta bereits im Mai 2025 eingeschlagen hat – weg vom unpraktischen „Opt-in“-Modell mit expliziter Einwilligung, hin zu einem „Opt-out“-Modell auf Basis berechtigter Interessen.

Meta als Vorreiter und die Rolle der Aufsichtsbehörden

Der aktuelle Kurswechsel hat seine Wurzeln in den Auseinandersetzungen des Vorjahres. Nach einer Zwangspause 2024 nahm Meta das KI-Training in der EU im Mai 2025 wieder auf – explizit gestützt auf Artikel 6(1)(f) DSGVO (berechtigte Interessen). Die Strategie mit direkten Benachrichtigungen an Nutzer und vereinfachten Widerspruchsformularen orientierte sich an den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom Dezember 2024.

Diese EDSA-Stellungnahme erkannte erstmals an, dass berechtigte Interessen eine valide Rechtsgrundlage für KI-Training sein können – vorausgesetzt, eine strenge Interessenabwägung wird durchgeführt. Die Behörde forderte Nachweise, dass das Innovationsinteresse nicht die Grundrechte der Betroffenen überwiegt. Genau diese Balance will der „Digital Omnibus“ nun gesetzlich festschreiben.

Pragmatische Wende in der EU-Digitalpolitik

Die parallelen Entwicklungen in Justiz und Gesetzgebung markieren eine pragmatische Wende. Die oft theoretische Debatte des Jahres 2024 – etwa die „Hamburger These“, ob große Sprachmodelle überhaupt personenbezogene Daten in ihren Gewichten enthalten – weicht nun praktischen Governance-Fragen.

„Die Botschaft aus Brüssel und Hamburg ist eindeutig“, analysiert die Kanzlei Inside Tech Law. „Die EU hält die Tür für KI-Entwicklung offen, indem sie standardisierte ‚Spielregeln‘ für den Datenzugang schafft. Der Fokus hat sich vom ‚Ob‘ der Datennutzung zum ‚Wie‘ des technischen Widerspruchsmanagements verschoben.“

Datenschutzverbände wie noyb bleiben dennoch wachsam. Sie argumentieren, das enorme Ausmaß der Datenverarbeitung für KI erfordere weiterhin eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-in). Auch wenn der „Digital Omnibus“ hier Klarheit schaffen will, sind rechtliche Herausforderungen gegen das neue Rahmenwerk für 2026 bereits absehbar.

Ausblick: Ära der technischen Compliance beginnt

Für Unternehmen bedeutet die neue Lage konkreten Handlungsbedarf im ersten Quartal 2026. Ihre Interessenabwägungen nach Artikel 6 DSGVO müssen nun explizit die Fähigkeit ihrer Datensammler zu erkennen, maschinenlesbare Opt-out-Signale zu erkennen. Gleichzeitig müssen robuste Systeme für Nutzerwidersprüche etabliert werden.

Die Zeit der rechtlichen Ungewissheit für KI-Trainingsdaten in Europa geht zu Ende. An ihre Stelle tritt eine Ära, in der technische Compliance den Weg für Innovation ebnet – solange die Spielregeln eingehalten werden.

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