Kfz-Steuerbefreiung, E-Autos

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert

30.12.2025 - 13:53:11

Die Bundesregierung verlängert die Steuerfreiheit für Elektroautos bis Ende 2035, um der Autoindustrie Planungssicherheit zu geben und den Umstieg zu beschleunigen.

Die Bundesregierung hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis Ende 2035 verlängert. Diese Entscheidung soll der angeschlagenen Autoindustrie Planungssicherheit geben und den Umstieg auf E-Mobilität beschleunigen. Der Bundesrat stimmte dem „Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ noch vor den Feiertagen zu, die finale Bestätigung erfolgte diese Woche. Das Gesetz tritt wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Mehr Planungssicherheit für Käufer und Industrie

Der überarbeitete Rechtsrahmen bringt entscheidende Erleichterungen. Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten weiterhin eine zehnjährige Steuerbefreiung. Die entscheidende Neuerung: Die absolute Frist für das Ende aller Steuervorteile wird vom Jahr 2030 auf den 31. Dezember 2035 verschoben.

Damit entfällt der bisherige „Zeitdruck“, der den Nutzen für spät gekaufte Fahrzeuge stark gemindert hätte. Ein Beispiel: Ein 2028 zugelassenes Auto profitiert nun sieben Jahre lang steuerfrei – nach der alten Regelung wären es nur zwei Jahre gewesen. Das Finanzministerium betont, dass der zehnjährige Standardzeitraum gilt, begrenzt nur durch die neue Endfrist 2035. Ein spät im Jahr 2030 zugelassenes Fahrzeug erhält somit immerhin noch fünf Steuer-freie Jahre.

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Rettungsanker für die kriselnde Autobranche

Die Gesetzesnovelle kommt zum richtigen Zeitpunkt. Sie ist ein zentraler Baustein der Regierungsstrategie, um die heimische Autoindustrie zu stabilisieren. Diese leidet unter hohen Energiekosten, scharfer Konkurrenz aus China und Handelskonflikten mit den USA.

Bundeskanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil setzten die Verlängerung nach mehreren „Autogipfeln“ im Herbst 2025 durch. Die Steuerbefreiung gilt als notwendiges indirektes Substitut für den weggefallenen Umweltbonus. Klingbeil betonte, die richtigen Anreize seien entscheidend, um „deutlich mehr E-Autos auf die Straße zu bringen und den Standort Deutschland zu sichern“.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA), der intensiv für die Verlängerung lobbyiert hatte, reagierte erleichtert. Analysten weisen darauf hin, dass die Ersparnis von durchschnittlich etwa 100 Euro pro Jahr zwar gering ist im Vergleich zum Kaufpreis. Das Signal der politischen Unterstützung für die E-Mobilität wiegt jedoch psychologisch schwer.

Gezielte Förderung mit Haushaltsfolgen

Die Steuerprivilegien sind eine bewusste finanzpolitische Investition. Nach den dem Gesetz beigefügten Schätzungen entgehen dem Fiskus 2026 etwa 45 Millionen Euro. Diese Summe wird mit wachsender E-Auto-Flotte voraussichtlich auf rund 370 Millionen Euro jährlich bis 2030 ansteigen.

Die Förderung ist gezielt: Plug-in-Hybride (PHEV) sind weiterhin von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Politik konzentriert die Anreize klar auf Null-Emissions-Fahrzeuge. Für Dienstwagenfahrer bleibt die Regelung attraktiv, da sie sich mit der günstigen Besteuerung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen kombiniert.

Reicht das Signal für die Verkehrswende?

Die große Frage bleibt: Wird das Steuergeschenk ausreichen, um die stagnierenden Zulassungszahlen für E-Autos wieder in Schwung zu bringen? Die Verlängerung bis 2035 synchronisiert die nationale Steuerpolitik mit dem EU-Zieljahr für das Auslaufen neuer Verbrenner.

Experten mahnen jedoch, dass für breitere Bevölkerungsschichten weitere Maßnahmen nötig sein könnten. Die Regierung denkt über soziale Leasing-Modelle nach, wie sie etwa in Frankreich existieren. Konkrete Gesetzespläne liegen aber noch nicht vor.

Für aktuelle und künftige E-Auto-Besitzer ist die Sache klar: Sie können ihre Kaufentscheidung für 2026 mit der Gewissheit treffen, dass der steuerfreie Status langfristig gesichert ist. Ein Bonuszug: Auch frühe Käufer, deren zehnjährige Frist nach alter Regel 2030 geendet hätte, profitieren nun von der Verlängerung bis 2035.

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