Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2030 verlängert
29.12.2025 - 23:23:12Die Länderkammer sichert die zehnjährige Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge bis Ende 2030. Dies gibt Flottenbetreibern Planungssicherheit und verhindert abrupte Kostenerhöhungen ab 2026.
Der Bundesrat hat die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge bis Ende 2030 verlängert. Diese Entscheidung sichert Flottenbetreibern langfristige Planungssicherheit und verhindert abrupte Kostensteigerungen ab 2026.
Gesetzesänderung schafft Klarheit für Unternehmen
Kurz vor Jahresende hat die Länderkammer grünes Licht gegeben: Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ bleibt die Steuerbefreiung für Elektroautos erhalten. Die Regelung, die ursprünglich für Neuzulassungen nach dem 31. Dezember 2025 auslaufen sollte, gilt nun für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden.
Die volle zehnjährige Befreiung erhalten jedoch nur Autos, deren Freistellungszeitraum vor dem Stichtag 31. Dezember 2035 endet. Für Flottenmanager bedeutet dies: Jedes neue E-Auto, das in den nächsten fünf Jahren in den Fuhrpark aufgenommen wird, bleibt ein Jahrzehnt lang von der Kfz-Steuer befreit. Ein plötzlicher Kostenschub ab Januar 2026 ist damit vom Tisch.
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Doppelter Anreiz für die Elektroflotte
Die Verlängerung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Die deutsche Autoindustrie kämpft mit Absatzschwankungen bei E-Fahrzeugen und scharfem internationalen Wettbewerb. Finanzminister Lars Klingbeil betont regelmäßig die Notwendigkeit richtiger Anreize für die Verkehrswende.
Die Steuerbefreiung wirkt dabei doppelt: Sie ergänzt die im „Wachstumsbooster“-Paket beschlossene Anhebung der Preisgrenze für die günstige 1-Prozent-Regelung. Seit Juli 2025 gilt für Elektro-Dienstwagen ein Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro, um auch hochpreisige Modelle attraktiv zu halten. Zusammen schaffen beide Maßnahmen ein kohärentes Fördersystem für elektrische Firmenwagen.
Was bedeutet das für Flottenmanager?
Für die Büroorganisation und das Fuhrparkmanagement bringt die Entscheidung konkrete Vorteile:
- Kostenplanung: Die Steuerbefreiung bleibt ein stabiler Faktor in der Total Cost of Ownership (TCO). Zwar ist die Kfz-Steuer im Vergleich zu Wertverlust oder Energie kosten kleiner – ihre Wegfall hätte aber zusätzliche administrative Lasten bedeutet.
- Beschaffungsstrategie: Mehrjährige Leasingzyklen können weiterhin ohne Steuerrisiko geplant werden. Die 100.000-Euro-Grenze erweitert zudem die Auswahl an steuereffizienten Fahrzeugen für Mitarbeiter.
- Langfristige Planung: Der finale Stopp 2035 setzt einen neuen strategischen Horizont. Fahrzeuge, die kurz vor 2030 angeschafft werden, könnten eine verkürzte Befreiungsdauer erhalten, wenn ihre zehn Jahre über 2035 hinausreichen.
Positive Reaktionen aus der Wirtschaft
Branchenbeobachter begrüßen die Bestätigung aus dem Bundesrat. Sie verhindere einen „Absturz“ der gewerblichen E-Mobilität zu Beginn 2026. Steuervergünstigungen allein lösen zwar nicht alle strukturellen Probleme der Branche – sie schaffen aber eine notwendige Planungsgrundlage für Firmenkunden, die in Deutschland einen Großteil der Neuzulassungen stellen.
Der Fokus der Flottenverantwortlichen kann sich nun verlagern: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für 2026 stehen. Jetzt geht es darum, Ladeinfrastruktur zu optimieren und Energiekosten zu managen – im Wissen, dass das Steuerumfeld für Elektroflotten weiterhin günstig bleibt.


