OTS, KfW

KfW beginnt mit Veräußerung von 50 Mio.

06.02.2024 - 17:57:04

KfW / KfW beginnt mit Veräußerung von 50 Mio. Aktien der Deutsche Post AG. Aktien der Deutsche Post AGFrankfurt am Main - NICHT ZUR VERBREITUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODERINDIREKT IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINERANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE.

ESGELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDEDIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die KfW gibt bekannt, dass sie heute die Platzierung von 50 Mio. Aktien ausihrem Bestand an der Deutsche Post AG im Wege eines beschleunigtenPlatzierungsverfahrens (accelerated bookbuilt offering) beginnt. Die Platzierungder Aktien richtet sich an institutionelle Investoren.

Nach erfolgreicher Durchführung der Aktienplatzierung sinkt der Gesamtanteil derKfW von ca. 20,5 % auf ca. 16,5 %, entsprechend erhöht sich der Streubesitz derGesellschaft. Nach Abschluss der Transaktion bleibt die KfW die größteAktionärin der Deutsche Post AG.

Die KfW hat für ihre verbliebene Beteiligung mit den Joint Bookrunners eineVerkaufsbeschränkung mit einer Laufzeit von 90 Tagen und mit bestimmtenAusnahmen abgeschlossen.

Haftungsausschluss:

Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien undBesitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien,Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zumVerkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zurZeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japandar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung.Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 inseiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden undeine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in denVereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von denRegistrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angebotenwerden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eineAufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werdenund richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne vonArtikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und desRates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union(Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i)professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services andMarkets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigenFassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d)der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigeneRechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als"Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an RelevantePersonen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfenaufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf dieseverlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapiere der Gesellschaftsteht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personengetätigt.

Die Joint Bookrunners handeln ausschließlich für den Verkäufer und nicht fürandere Personen. Sie betrachten keine andere Person als ihre jeweiligen Kundenund sind gegenüber keiner Person mit Ausnahme des Verkäufers für den ihrenjeweiligen Kunden zustehenden Schutz verantwortlich, noch für eine Beratung zumInhalt dieser Bekanntmachung oder einer darin bezeichneten Transaktion,Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit.

Im Zusammenhang mit der Platzierung können die Joint Bookrunners und ihreverbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung Wertpapiere der DeutschePost AG zeichnen oder kaufen und anderweitig auf eigene Rechnung handeln.Deshalb sind Bezugnahmen auf die ausgegebenen oder verkauften Wertpapiere so zuverstehen, dass sie alle Emissionen, Angebote oder Verkäufe an die JointBookrunners und ihre verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnungeinschließen. Die Joint Bookrunners oder die mit ihnen jeweils verbundenenUnternehmen können zudem Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegernabschließen, im Zusammenhang mit denen die Joint Bookrunners (oder ihreverbundenen Unternehmen) jeweils Aktien der Deutsche Post AG erwerben, haltenoder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen, den Umfangderartiger Anlagen oder Geschäfte nur im Rahmen ihrer rechtlichen oderaufsichtsrechtlichen Verpflichtungen offenzulegen.

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 FrankfurtKonzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Nathalie Cahn,Tel. +49 (0)69 7431 2098E-Mail: mailto:Nathalie.Cahn@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/5708606OTS: KfW

@ dpa.de