Kassensicherungsverordnung, Regeln

Kassensicherungsverordnung: Neue Regeln für digitale Kassen treten in Kraft

01.02.2026 - 01:21:12

Die novellierte KassenSichV tritt in Kraft und erlaubt die E-Rechnung als Ersatz für den Papierbon, während App-basierte Systeme klaren Regeln unterliegen.

Ab heute gelten verschärfte und modernisierte Regeln für elektronische Aufzeichnungssysteme in Deutschland. Die aktualisierte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) soll Rechtssicherheit erhöhen, Bürokratie abbauen und den digitalen Wandel im Handel vorantreiben. Für Millionen Unternehmen bedeutet das: Ihre Kassensysteme müssen nun den neuen technischen Vorgaben entsprechen.

Die sogenannte „Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ wurde bereits am 19. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ihr Ziel ist klar: Sie schließt technische Lücken, die sich in den letzten Jahren aufgetan haben, und integriert moderne Geschäftspraktiken wie App-basierte Lösungen in das verbindliche Regelwerk.

E-Rechnung ersetzt Papierbon

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die elektronische Rechnung. Künftig kann sie bei Vorliegen aller gesetzlich vorgeschriebenen Daten den gesonderten, durch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gesicherten Beleg ersetzen. Bislang waren beide Dokumente oft parallel nötig.

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Diese Änderung soll Papierberge reduzieren und Prozesse für digital affine Unternehmen deutlich vereinfachen. Allerdings stellt die Umsetzung Software-Entwickler vor eine Herausforderung: Der europäische E-Rechnungsstandard sieht bislang keine speziellen Felder für alle KassenSichV-Daten vor.

Apps und Kilometerzähler im Fokus

Die Verordnung reagiert auf die zunehmende Verbreitung mobiler Lösungen. Sie stellt nun explizit klar: App-basierte Systeme, die die Funktion eines EU-Taxameters oder eines Kilometerzählers erfüllen, gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme. Sie unterliegen damit vollständig den Vorschriften – inklusive der Pflicht zum Einsatz einer zertifizierten TSE.

Auch die Regelungen zu Fahrten- und Kilometerzählern wurden präzisiert und direkt in die Verordnung aufgenommen. Eine Übergangsregelung sieht vor: Digitale Kilometerzähler, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden, müssen erst ab 2027 den Anforderungen genügen.

Erleichterungen für Taxi-Branche und präzisere Protokolle

Die Novelle bringt auch Erleichterungen für die Taxi- und Mietwagenbranche. So entfällt künftig eine lästige Meldepflicht: Betreiber, die vor 2021 das alte INSIKA-System nutzten, müssen den Finanzbehörden nicht mehr melden, wenn sie ihren bestehenden Taxameter in ein neues Fahrzeug einbauen.

Gleichzeitig werden die Protokollierungsvorgaben für die TSE präziser. Künftig müssen in den Transaktionsdaten unter anderem die Seriennummern des Aufzeichnungssystems und der TSE sowie der Signaturzähler eindeutig erfasst werden. Dies soll die Nachvollziehbarkeit bei Betriebsprüfungen weiter erhöhen.

Digitaler Pfad wird fortgesetzt

Die heutigen Änderungen markieren einen weiteren Schritt in Deutschlands Kampf gegen Steuerbetrug. Seit der Einführung der KassenSichV 2020 und der verpflichtenden TSE-Nachrüstung bis Anfang 2023 hat sich die Landschaft stetig gewandelt. Die aktuellen Anpassungen basieren auf gesammelten Praxiserfahrungen und technologischer Evolution.

Der Blick richtet sich bereits auf die nächsten Fristen: Ab 2025 müssen alle eingesetzten Kassensysteme elektronisch über das ELSTER-Portal gemeldet werden. Diskussionen über eine generelle Kassennachweispflicht für Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzgrenze – möglicherweise ab 2027 – laufen bereits. Für jetzt gilt: Unternehmen sollten mit ihren Software-Anbietern klären, ob deren Systeme den neuen Spezifikationen für E-Rechnungen, Protokollierung und App-Integration entsprechen.

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