Jahressteuergesetz, Bundesrat

Jahressteuergesetz 2024: Bundesrat ebnet Weg für E-Rechnungspflicht

26.11.2025 - 15:52:12

Trotz politischer Krise beschließt der Bundesrat die E-Rechnungspflicht ab Januar 2025 mit neuen Kleinunternehmergrenzen und stellt umfassende BMF-FAQs bereit.

Trotz Koalitionskrise in Berlin ist die gesetzliche Grundlage geschaffen: Ab 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Der Bundesrat stimmte am 22. November dem Jahressteuergesetz 2024 zu und beendete damit wochenlange Unsicherheit in der Wirtschaft. Nur noch fünf Wochen bleiben Unternehmen zur finalen Vorbereitung – doch viele sind noch nicht bereit.

Die Zustimmung der Länderkammer war alles andere als selbstverständlich. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition befürchteten Steuerberater und Unternehmensverbände einen parlamentarischen Stillstand. Eine Verweisung in den Vermittlungsausschuss hätte den gesamten Zeitplan für die digitale Wende gefährdet. Doch die Länder ließen das Gesetz passieren – und schufen damit Rechtssicherheit für zahlreiche Neuerungen, die bereits in wenigen Wochen greifen.

Neue Spielregeln für Kleinunternehmer

Neben der E-Rechnungspflicht bringt das Jahressteuergesetz substanzielle Änderungen für die Kleinunternehmerregelung. Die bisherige Prognose-Grenze von 50.000 Euro entfällt ersatzlos. An ihre Stelle tritt eine klare Obergrenze: 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.

Gleichzeitig erhöht sich die Schwelle für das Vorjahr von 22.000 auf 25.000 Euro. Die neue Regelung vereinfacht zwar die Berechnung, verschärft aber die Konsequenzen: Wer die 100.000-Euro-Marke überschreitet, verliert die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort mit diesem Umsatz – nicht erst zum Jahreswechsel.

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Für öffentliche Einrichtungen hingegen gibt es Entlastung: Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten eine weitere Verlängerung bis zum 1. Januar 2027, bevor die neuen Besteuerungsregeln für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten greifen müssen. Städte und Gemeinden hatten massiv auf diese Fristverlängerung gedrängt.

BMF-FAQ beantwortet drängende Praxisfragen

Parallel zur Bundesrats-Entscheidung hat das Bundesfinanzministerium am 19. November einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht. Die Klarstellungen dürften viele Buchhaltungsabteilungen aufatmen lassen:

E-Mail reicht als Eingangskanal: Ein normales E-Mail-Postfach genügt, um die Empfangspflicht zu erfüllen. Spezialsoftware ist zunächst nicht zwingend erforderlich – entscheidend ist die korrekte Archivierung.

Einfache PDFs genügen nicht mehr: Ab 2025 gelten nur noch strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.0+ als elektronische Rechnung. Normale PDF-Dateien fallen unter “sonstige Rechnungen” und dürfen zwar übergangsweise bis Ende 2026 versendet werden, erfüllen aber nicht die neuen Standards.

Visualisierung erlaubt: Die XML-Daten der E-Rechnung dürfen und müssen sogar mit Darstellungstools für Menschen lesbar gemacht werden – eine wichtige Klarstellung für die interne Kontrolle.

Steuerexperten warnen dennoch: Viele kleine und mittlere Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Die finale Bestätigung durch den Bundesrat sollte als letzter Weckruf verstanden werden.

Deutschland prescht bei Digitalisierung vor

Mit der E-Rechnungspflicht positioniert sich Deutschland an der Spitze der europäischen Digitalisierung im Steuerbereich. Die EU-Initiative “VAT in the Digital Age” (ViDA) zielt zwar ebenfalls auf harmonisierte digitale Meldepflichten, doch Deutschland setzt die Vorgaben deutlich früher um als von Brüssel vorgesehen.

Dieser Vorsprung setzt heimische Unternehmen unter Druck, ihre Abrechnungsprozesse zügig zu modernisieren. Für Steuerberater und Buchhaltungsabteilungen werden die nächsten fünf Wochen von Systemtests und Mandantenschulungen dominiert sein.

Die Kombination aus BMF-FAQ und legislativer Absicherung lässt keinen Zweifel: Eine Last-Minute-Verschiebung der E-Rechnungspflicht wird es nicht geben. Wer am 1. Januar 2025 nicht empfangsbereit ist, riskiert Compliance-Probleme.

Grenzüberschreitender Handel wird einfacher

Ein weiterer Baustein des Jahressteuergesetzes betrifft den europäischen Binnenmarkt: Das neue Meldeverfahren für die grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung startet ebenfalls 2025. Deutsche Kleinunternehmer können damit von Umsatzsteuerbefreiungen in anderen EU-Staaten profitieren – sofern sie die dortigen Kriterien erfüllen.

Die technischen Details der Meldeschnittstelle beim Bundeszentralamt für Steuern werden derzeit noch finalisiert. Doch das Prinzip steht: weniger Bürokratie für grenzüberschreitenden Handel, mehr Chancen für exportorientierte Kleinbetriebe.

Mit der nun geschaffenen Rechtsgrundlage beginnt die Ära der digitalen Rechnung in Deutschland am 1. Januar 2025 – ohne Wenn und Aber.

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