IVS-Gesetz: Bundestag ringt um Regeln für Verkehrsdaten
26.01.2026 - 02:05:12Der Verkehrsausschuss des Bundestages berät heute über eine umfassende Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVS-Gesetz). Der Entwurf soll einen neuen Rechtsrahmen für die digitale Mobilitätswende schaffen – mit direkten Folgen für Immobilienbesitzer und Kommunen.
Im Kern geht es um die Schaffung einer zentralen Datenplattform, der „Mobilithek“. Über diesen nationalen Zugangspunkt sollen künftig Informationen zu Fahrplänen, Baustellen, der Verkehrslage und der Verfügbarkeit von Ladesäulen standardisiert fließen. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um.
Die Lücke im Gesetz: Von der Ladesäule zur Datenpflicht
Hier schließt das neue Gesetz eine entscheidende Lücke. Bisher regelte das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) nur den physischen Aufbau von Ladeinfrastruktur. So müssen etwa große Nichtwohngebäude bereits Ladepunkte vorhalten.
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Das IVS-Gesetz nimmt nun die Daten dieser Infrastruktur in den Blick. Es soll sicherstellen, dass Informationen über Belegung und Funktionstüchtigkeit von Ladepunkten für Apps und Navigationsdienste verfügbar werden. Aus der Bau- wird also eine Melde-Pflicht.
Kommunen schlagen Alarm: Wer bezahlt den Daten-Aufwand?
In der heutigen Anhörung stehen vor allem praktische Hürden im Fokus. Während die Digitalwirtschaft die Pläne grundsätzlich begrüßt, sehen die kommunalen Spitzenverbände massive Probleme.
Ihre zentrale Sorge: Die Kosten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) befürchtet, dass die im Entwurf veranschlagten Aufwände die Realität bei weitem unterschreiten. Besonders teuer würde es, wenn Kommunen analog vorliegende Daten digitalisieren müssten. Zudem kritisieren sie die geplante zentrale „Nationale Stelle“ und fordern mehr Kompetenzen für die Länder.
Neue Pflichten, neue Chancen für Immobilien
Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das Gesetz klare Verantwortungen. Eigentümer größerer Gewerbe- und Wohnanlagen müssen nicht nur laden, sondern auch Daten liefern. Das erfordert Investitionen in vernetzte Managementsysteme.
Doch die Pflicht birgt auch Potenzial. Durch die Bereitstellung von Echtzeitdaten können Gebäude zu aktiven Knoten im Mobilitätsnetz werden. Das steigert die Attraktivität für Mieter und eröffnet die Integration in Smart-City-Konzepte.
Was kommt jetzt?
Die Anhörung ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Anschließend wird der Entwurf in den Ausschüssen weiterberaten, bevor er zur Abstimmung ins Plenum geht. Die große Frage der kommenden Wochen lautet: Wie lassen sich die berechtigten Kostensorgen der Kommunen mit dem Ziel einer zügigen Digitalisierung vereinbaren? Die Debatte um die Daten der Mobilitätswende ist eröffnet.
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