IVS-Gesetz: Bundestag prüft umstrittene Verkehrsdatensammlung
21.01.2026 - 04:48:12Der Bundestag stellt die Weichen für Deutschlands digitale Mobilität – doch der Preis könnte die Privatsphäre der Bürger sein. Im Verkehrsausschuss stehen am Montag Experten zu einem Gesetzentwurf Rede und Antwort, der den Austausch von Verkehrsdaten revolutionieren soll. Das sogenannte Intelligent Transport Systems Act (IVS-Gesetz) soll die Basis für Echtzeit-Warnungen bis zu Ladesäulen-Infos schaffen. Doch der Plan, diese Daten zentral zu sammeln, heizt die Debatte um Datenschutz und IT-Sicherheit weiter an.
Eine zentrale Plattform für alle Mobilitätsdaten
Kern des Regierungsentwurfs ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Herzstück soll eine digitale Plattform, die „Mobilithek“, werden. Dieser nationale Zugangspunkt soll Informationen bündeln: von Live-Daten des ÖPNV über Verkehrsfluss und Baustellen bis hin zu verfügbaren Carsharing-Fahrzeugen.
Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Innovation, bessere Verkehrsplanung und erhöhte Sicherheit. Öffentliche Stellen und private Anbieter wären verpflichtet, ihre relevanten Daten einzuspeisen. Das Ziel ist ein einheitlicher Datenpool, aus dem neue Dienstleistungen entstehen können.
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Datenschutz als größter Streitpunkt
Gerade diese Zentralisierung macht Datenschützer nervös. Moderne Fahrzeuge generieren massenhaft Informationen über Standort, Geschwindigkeit und Nutzungsverhalten. Das IVS-Gesetz muss sich daher in ein komplexes Geflecht aus europäischen Regeln einfügen.
Es gilt, die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Zudem wirken seit Herbst 2025 Teile des EU-Daten-Gesetzes (Data Act), das Verbrauchern mehr Rechte an den Daten ihrer vernetzten Produkte gibt. Parallel verschärft die umgesetzte NIS-2-Richtlinie die Cybersicherheits-Anforderungen für kritische Sektoren wie den Verkehr. Experten fordern, dass das neue Gesetz diesen Rahmen lückenlos respektiert, um personenbezogene Daten zu schützen und Systeme vor Angriffen zu sichern.
Widerstand der Länder und gemischte Industriereaktionen
Der Gesetzentwurf hat bereits erste Hürden genommen. Die Bundesregierung wies Anfang Januar mehrere Änderungsanträge des Bundesrates zurück. Die Länderkammer hatte Bedenken zu konkreten Passagen angemeldet, die nun in der Anhörung mit Expertenmeinungen unterfüttert werden sollen.
Die Wirtschaft reagiert gespalten. Während Branchenverbände das Potenzial für bessere Logistik anerkennen, monieren sie den hohen technischen und finanziellen Aufwand der Melde-Pflichten. Verbraucherschützer kritisieren einen weiteren Punkt: Die Rohdaten in der Mobilithek sind nicht für die Öffentlichkeit direkt zugänglich, sondern primär für gewerbliche Anbieter. Sie fordern mehr Transparenz und nutzerfreundliche Anwendungen.
Wettlauf gegen die europäische Uhr
Die Anhörung am 26. Januar ist ein entscheidender Moment. Die Abgeordneten müssen den Spagat zwischen innovativer, datengetriebener Mobilität und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schaffen. Ihre Entscheidung wird prägend sein für den Umgang mit Technologie, Wirtschaft und persönlichen Daten in einer Schlüsselbranche.
Dabei tickt die Uhr: Die EU wird ihren KI-Gesetz (AI Act) im August 2026 vollständig in Kraft setzen. Im September 2026 folgen weitere Pflichten des Data Act für neu entworfene vernetzte Produkte. Die finale Fassung des deutschen IVS-Gesetzes muss sich in diese sich ständig weiterentwickelnde digitale Landschaft Europas einfügen. Sie wird maßgeblich definieren, wie vernetzte Mobilität in der größten Volkswirtschaft der EU künftig funktioniert.
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