Iran-Sanktionen, Maschinenbau

Iran-Sanktionen: Maschinenbau vor Millionenverlusten

04.01.2026 - 13:00:12

Der Sanktionsschutz für Altverträge mit dem Iran ist ausgelaufen. Deutsche Maschinenbauer müssen Lieferungen sofort stoppen und stehen vor massiven Abschreibungen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt wieder das volle Sanktionsregime der UN und der EU gegen den Iran. Die dreimonatige Übergangsfrist für sogenannte Altverträge ist abgelaufen. Für die deutsche Maschinenbauindustrie bedeutet das eine akute Krise: Verträge über Millionenbeträge können nicht mehr erfüllt werden, fertige Maschinen stehen in europäischen Lagern fest. Die rechtliche Grauzone, in der sich Unternehmen mit Hilfe des EU-Blocking Statute gegen US-Sanktionen wehren konnten, existiert nicht mehr – es handelt sich nun um bindendes EU-Recht.

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Der sogenannte „Snapback“-Mechanismus des Atomabkommens von 2015 hat zur vollen Wiedereinführung aller Sanktionen geführt. Auslöser war die Aktivierung des Streitbeilegungsverfahrens durch Deutschland, Frankreich und Großbritannien im August 2025, nachdem der Iran seine nuklearen Verpflichtungen wiederholt verletzt hatte. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung 2025/1975.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt klar: Jede Ausfuhr, die nicht bis Mitternacht zum Jahreswechsel abgewickelt war, ist nun strikt verboten. Betroffen sind vor allem Dual-Use-Güter, Schlüsselausrüstungen für den Energiesektor und spezielle Software – genau die Produkte, die das Rückgrat deutscher Ingenieurskunst im Iran bildeten.

Maschinenbauer in der Compliance-Falle

„Der rechtliche Schutzschild ist weg“, kommentiert ein Handels-Compliance-Analyst aus Frankfurt. Anders als bei US-Sanktionen gibt es gegen eigenes EU-Recht kein Blocking Statute. Die Einhaltung ist verpflichtend, die Haftung für Altverträge absolut.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) warnt seine Mitglieder seit Monaten vor dieser Entwicklung. Dennoch hat die Härte der Frist manche mittelständische Unternehmen überrascht. Die wirtschaftliche Lage im Iran verschärft die Situation zusätzlich: Der iranische Rial ist auf Rekordtief gefallen, Proteste erschüttern das Land. Selbst für noch erlaubte humanitäre Güter werden Zahlungen nahezu unmöglich.

Drei Sofortmaßnahmen für betroffene Firmen

Rechtsexperten raten betroffenen Unternehmen zu drei dringenden Schritten:
1. Sofortiger Lieferstopp: Das Vertragsdatum bietet keinen Schutz mehr. Alle ausstehenden Sendungen müssen gestoppt werden.
2. Überprüfung der Sanktionslisten: Geschäftspartner müssen dringend auf der aktualisierten EU-Sanktionsliste (CFSP) geprüft werden.
3. Erklärung von Höherer Gewalt: Formelle Mitteilungen an iranische Partner, die auf die EU-Verordnung verweisen, können helfen, Vertragsbruchklagen abzuwehren.

In den kommenden Monaten werden Schiedsverfahren und Versicherungsstreitigkeiten zunehmen, wenn Unternehmen versuchen, ihre Verluste aus nicht erfüllbaren Verträgen geltend zu machen. Ein Markt, der einst Milliardensummen für Modernisierungsprojekte versprach, ist damit wieder geschlossen.

@ boerse-global.de