Investitionssofortprogramm: Milliarden für den Mittelstand fließen an
08.01.2026 - 01:15:12Das neue Jahr bringt frisches Kapital für Deutschlands Wirtschaftsmotor. Ab sofort sind die zentralen Finanzspritzen des milliardenschweren Investitionssofortprogramms wirksam. Zeitgleich wurde die regionale Wirtschaftsförderung (GRW) neu ausgerichtet.
Berlin – Der deutsche Mittelstand kann aufatmen. Seit Jahresbeginn sind die Kernmaßnahmen des im Juli 2025 beschlossenen „Investitionssofortprogramms“ in Kraft. Die Bundesregierung setzt damit ihren angekündigten „Wachstumsbooster“ um. Gestern, am 7. Januar, folgte der nächste Schritt: Bund und Länder einigten sich auf eine umfassende Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Das Ziel ist klar: Mit vereinten Kräften und vereinfachten Regeln sollen private Investitionen in Digitalisierung, Klimaneutralität und Forschung angeschoben werden.
Forschungsförderung wird massiv ausgebaut
Das Herzstück für innovative Unternehmen ist die erweiterte Forschungszulage. Die Änderungen, die seit dem 1. Januar gelten, sind weitreichend. Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben steigt von 10 auf 12 Millionen Euro jährlich. Für Mittelständler, die einen Zuschuss von 35 Prozent erhalten, bedeutet das eine maximale Jahresförderung von bis zu 4,2 Millionen Euro.
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Ein weiterer großer Schritt ist die Bürokratieentlastung. Unternehmen können für indirekte Projektkosten pauschal 20 Prozent auf die Personalkosten ansetzen. Der aufwendige Einzelnachweis entfällt. Auch für inhabergeführte Betriebe gibt es eine Neuerung: Die förderfähige Stundensatz für die Arbeit der Geschäftsführer selbst wurde von 70 auf 100 Euro angehoben. Steuerexperten sehen darin eine gezielte Stärkung der typisch deutschen Unternehmensstruktur.
GRW-Förderung öffnet sich für Dienstleister
Die parallel beschlossene GRW-Reform soll sicherstellen, dass die regionale Strukturhilfe Hand in Hand mit dem Bundesprogramm wirkt. Der Zugang zu Fördermitteln wurde laut Handwerksverbänden „erheblich vereinfacht“. Statt komplizierter Branchenlisten gilt nun das Prinzip der Negativliste: Alle Sektoren sind förderfähig, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Diese Änderung öffnet die Tür für Tausende Dienstleistungsunternehmen, die bisher von der regionalen Förderung ausgeschlossen waren.
Für das laufende Jahr stehen in der GRW rund 1,3 Milliarden Euro bereit, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. Priorität haben Investitionen, die hochwertige Arbeitsplätze schaffen und den grünen Wandel in strukturschwachen Regionen voranbringen.
Steuerliche Anreize für Investitionen und E-Mobilität
Das Programm setzt auch bei den Sachinvestitionen an. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von bis zu 30 Prozent kommt nun voll zum Tragen, da die Unternehmen ihre Investitionsbudgets für 2026 finalisieren. Sie ermöglicht eine schnellere steuerliche Absetzung und verbessert so die Liquidität.
Ein besonderer Fokus liegt auf der gewerblichen E-Mobilität. Für 2026 angeschaffte Elektro-Nutzfahrzeuge können im ersten Jahr mit einem Sonderabschreibungssatz von 75 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Zudem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro angehoben. Damit werden auch hochpreisige Langstrecken-Elektroautos für Geschäftsreisen attraktiver.
Vorsichtiger Optimismus in der Wirtschaft
Die Reaktionen der Wirtschaftsverbände fallen verhalten positiv aus. Handwerksvertreter begrüßen die GRW-Reformen als „starkes Signal“, dass die Politik auf die praktischen Bedürfnisse vor Ort hört. Finanzanalysten schätzen, dass die Kombination aus Steuererleichterungen und Direktzuschüssen das Wirtschaftswachstum 2026 um bis zu 0,5 Prozentpunkte steigern könnte.
Doch der Erfolg des Programms hängt an einem Faktor: der Geschwindigkeit der Umsetzung. Der administrative Vollzug durch die Behörden muss nun schnell folgen. Werden die Anträge auf Forschungszulage und Regionalförderung zügig bearbeitet? Die Antwort auf diese Frage wird entscheiden, ob der erhoffte Investitionsschub wirklich kommt. Der Weg für eine Belebung der industriellen Aktivität ist nun frei – die Unternehmen müssen ihn gehen.
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