Investitionsprämie, Gesetz

Investitionsprämie: Gesetz läuft bis 2029 weiter

10.12.2025 - 01:11:11

Das österreichische Parlament hat die rechtliche Grundlage für die Abwicklung der milliardenschweren Corona-Investitionsprämie bis Ende 2029 verlängert, um EU-Kontrollen und Prüfungen zu sichern.

Wien macht Ernst mit der Abwicklung der größten Förderung der Zweiten Republik. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat gestern einstimmig beschlossen, das Investitionsprämiengesetz bis Ende 2029 zu verlängern. Neue Anträge? Ausgeschlossen. Aber die administrative Basis für laufende Prüfungen und EU-Kontrollen steht jetzt.

Es ist ein technischer Beschluss – mit enormer Tragweite. Die letzten geförderten Großprojekte gingen im Februar 2025 in Betrieb. Doch die Prüfung der Verwendungsnachweise, die Kontrolle der EU-Vorgaben und die Überwachung der Behaltefristen brauchen Zeit. Viel Zeit. Ohne die gestrige Entscheidung wäre die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Gefahr gewesen.

Die Nachricht sorgt heute für Aufatmen in Buchhaltungsabteilungen österreichweit. Rechtssicherheit bis 2029 – das bedeutet geordnete Abwicklung statt administrativem Chaos.

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Seltene Einigkeit im Parlament

Die Abstimmung war bemerkenswert. Regierung und Opposition stimmten geschlossen für die Verlängerung. Der Grund: Es geht nicht um neue Gelder, sondern um die juristische Basis für die “Nachsorge” einer bereits abgeschlossenen Förderung. Die Antragsfrist endete 2021, doch die Berichtspflichten laufen weiter.

“Zur Abwicklung der in der Coronazeit eingeführten Investitionsprämie ist es unerlässlich, den gesetzlichen Rahmen anzupassen”, heißt es aus Parlamentskreisen. Ohne diese Verlängerung hätte die aws ihre Arbeit nicht fortsetzen können.

Die Frist bis 2029 ist strategisch gewählt. Viele geförderte Projekte – besonders in Ökologisierung und Digitalisierung – unterliegen strengen Behaltefristen. Die angeschafften Maschinen, Serveranlagen oder E-Flotten müssen mindestens drei Jahre im Betrieb bleiben. Bei Projekten, die Anfang 2025 starteten, läuft diese Frist bis 2028. Die Verlängerung bis 2029 schafft einen administrativen Puffer.

EU-Mittel erfordern strikte Kontrolle

Ein Großteil der österreichischen Investitionsprämie wird über die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) refinanziert. Die EU-Kommission fordert detaillierte Berichte über die Mittelverwendung – und die Prüfprozesse ziehen sich über Jahre.

“Es geht nicht nur um nationale Interessen, sondern um die Rechenschaftspflicht gegenüber Brüssel”, erklärt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Hätte man das Gesetz auslaufen lassen, hätten EU-Rückforderungen oder Probleme bei der finalen Abrechnung gedroht.

Die Konsequenz: Österreich dokumentiert penibel, dass die Fördergelder zweckmäßig eingesetzt wurden. Die Verlängerung bis 2029 deckt diese Berichtspflichten vollständig ab.

Großprojekte in der Endphase

Besonders betroffen sind Unternehmen mit Investitionsvolumen über 20 Millionen Euro. Für diese Kategorie galt eine verlängerte Durchführungsfrist bis Februar 2025. Viele dieser Großprojekte stecken jetzt in der komplexen Endabrechnung.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen die tatsächliche Aktivierung der Investitionen bestätigen. Die aws prüft anschließend jedes Detail. Bei einem ausgelösten Investitionsvolumen von fast 85 Milliarden Euro ist der Aufwand enorm.

Marktbeobachter werten die Verlängerung positiv: “Sie verhindert, dass Unternehmen aufgrund von Zeitdruck in Rückforderungsszenarien geraten, nur weil Prüfprozesse länger dauern.” Die aws kann nun ohne den Druck eines auslaufenden Gesetzes die offenen Fälle bearbeiten.

Das Erbe einer Krisenhilfe

Die Investitionsprämie gilt als eines der erfolgreichsten – und teuersten – Instrumente der Corona-Hilfspakete. Mit Fördersätzen von 7 Prozent (Standard) bzw. 14 Prozent (Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit) löste sie einen Investitionsboom aus.

Die gestrige Entscheidung zeigt: Was 2020 als akute Krisenhilfe begann, beschäftigt Österreich fast ein Jahrzehnt lang. Kritiker bemängelten stets Mitnahmeeffekte, doch die hohe Quote an Ökologisierungsprojekten – rund die Hälfte des Volumens – wird als Erfolg gewertet.

Interessant auch die politische Dimension: Die einstimmige Annahme signalisiert überparteilichen Konsens, dass staatliche Projekte ordentlich abgeschlossen werden müssen – unabhängig davon, wer sie initiiert hat.

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der Beschluss muss noch im Plenum bestätigt werden – angesichts der Einstimmigkeit eine Formsache. Das Gesetz tritt voraussichtlich noch vor Jahresende in Kraft.

Für Unternehmen gilt:

  • Keine neuen Gelder: Diese Gesetzesänderung öffnet das Antragstool nicht wieder. Der Fördertopf bleibt für Neuanträge geschlossen.
  • Strenge Prüfungen: Die aws wird die gewonnene Zeit nutzen, um Behaltefristen genau zu kontrollieren. Vermögensgegenstände, die vorzeitig verkauft werden, müssen gemeldet werden – Rückforderungen drohen.
  • Abrechnungssicherheit: Firmen mit Großprojekten, deren Endabrechnung noch läuft, haben jetzt Rechtssicherheit für ihre Auszahlung.

Mit dem Auslaufen des Gesetzes erst 2029 schließt Österreich das Kapitel der Pandemie-Wirtschaftshilfen kontrolliert ab. Für den Steuerzahler eine gute Nachricht: Die längeren Kontrollzeiträume erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass unrechtmäßig bezogene Förderungen zurückgefordert werden.

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