Investitionsbooster, E-Autos

Investitionsbooster für E-Autos: Leasing-Falle für Firmenflotten

11.02.2026 - 11:54:12

Die neue 75-Prozent-Sonderabschreibung für Elektroautos gilt nur für Käufer, nicht für Standard-Leasingverträge. Dies schließt den Großteil gewerblicher Flotten von der direkten Steuerersparnis aus.

Eine neue Steuer-Sonderabschreibung von 75 Prozent soll Deutschlands Elektroauto-Markt ankurbeln. Doch die meisten Firmenflotten gehen leer aus.

Berlin – Die Bundesregierung setzt mit einem steuerlichen „Investitionsbooster“ ein starkes Signal für die Elektromobilität. Seit dem dritten Quartal 2024 in Planung und nun für die Steuerjahre 2025/2026 in Kraft, erlaubt die Regelung eine beispiellose Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr für neu angeschaffte vollelektrische Firmenwagen. Doch Steuerexperten und Verbände warnen diese Woche vor einem zentralen Haken: Unternehmen, die ihre Fahrzeuge leasen, profitieren in der Regel nicht direkt von der Steuerersparnis.

So funktioniert der „Turbo-Abschrieb“

Die Maßnahme ist Teil der Wachstumsinitiative der Ampelkoalition. Für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2028 gekauft werden, können Firmen jetzt eine degressive Sonderabschreibung geltend machen. Nach aktualisierten Hinweisen des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht der Plan vor:

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  • Jahr 1: 75 Prozent der Anschaffungskosten
  • Jahr 2: 10 Prozent
  • Jahr 3: 5 Prozent
  • Jahr 4: 5 Prozent
  • Jahr 5: 3 Prozent
  • Jahr 6: 2 Prozent

Innerhalb von sechs Jahren kann der gesamte Fahrzeugwert steuermindernd abgeschrieben werden, der Großteil sofort. Zudem wurde die Preisgrenze für die günstige 0,25-Prozent-Besteuerung der privaten Nutzung von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Das macht auch hochpreisige E-SUVs und Limousinen für Vorstandsflotten attraktiver.

Die große Leasing-Lücke

Doch der steuerliche Anreiz hat eine strukturelle Schwachstelle, die den häufigsten Beschaffungsweg ausklammert. Der Grund liegt im Begriff des wirtschaftlichen Eigentums. Laut deutschem Steuerrecht kann nur derjenige abschreiben, der den Vermögensgegenstand in seiner Bilanz aktiviert.

Bei einem standardmäßigen Operate-Leasing oder Kilometerleasing bleibt das Fahrzeug jedoch im Eigentum des Leasinggebers – also der Bank oder Leasinggesellschaft. Die steuerlichen Vorteile aus der Turbo-Abschreibung fließen damit nicht an das Unternehmen, das den Wagen fährt, sondern an den Finanzierer.

Laut einer Analyse des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) klafft hier eine Lücke zwischen politischer Absicht und Marktrealität. Da der Großteil der gewerblichen Flotten in Deutschland aus Liquiditäts- und Risikogründen least, können diese Firmen den Steuervorteil nicht direkt nutzen. Flottenmanager, die mit einer direkten Entlastung bei der Körperschaftsteuer rechnen, dürften bei der Abgabe der Steuererklärung 2025 oder 2026 enttäuscht werden.

Gibt es einen Ausweg?

Steuerberater verweisen auf eine mögliche Ausnahme: das „offene“ Leasing (Spezialleasing oder Mietkauf). Wenn der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer gilt – etwa weil er sich verpflichtet, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu kaufen –, kann er die Sonderabschreibung beanspruchen.

Doch Finanzanalysten warnen: Solche Verträge sind oft mit höheren Monatsraten oder verbindlichen Kaufoptionen verbunden. Sie büßen damit die Flexibilität ein, die das Leasing eigentlich ausmacht. Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) kritisiert, die Regelung ignoriere die Realität des Flottenmarktes. Nur wenn Leasinggesellschaften ihre Steuervorteile in Form niedrigerer Raten weitergeben, könnte der gewünschte Stimulus für die Elektroflotte eintreten.

Folgen für den Markt

Erste Auswirkungen sind bereits spürbar. Im Februar 2026 zeichnet sich bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein leichter Trend hin zum Direktkauf oder zur Kreditfinanzierung ab, um den Steuervorteil voll auszuschöpfen.

Unternehmen, die am Standard-Leasing festhalten, setzen nun auf Verhandlungen. Marktbeobachter erwarten, dass Leasinggesellschaften mit ihren wachsenden E-Auto-Portfolios unter Druck geraten, die Ersparnisse in niedrigere Leasingfaktoren umzumünzen. Dieser „Trickle-down“-Effekt ist jedoch weniger transparent und direkt als ein eigener Steuerabzug.

Mit den anstehenden Haushaltsberatungen und einem sich stabilisierenden E-Auto-Markt wird die Wirksamkeit der Maßnahme genau geprüft werden. Steuerberater raten Firmen jetzt zur dringenden Überprüfung ihrer Beschaffungsstrategie. Die Frage „Kaufen oder Leasen?“ ist von einer Liquiditäts- zu einer komplexen Steueroptimierungsfrage geworden.

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Die Kernpunkte im Überblick (Stand 11. Februar 2026)

  • Fahrzeuge: Nur vollelektrische Pkw (BEV).
  • Beschaffungszeitraum: 1. Juli 2025 – 31. Dezember 2028.
  • Abschreibung: 75 % im ersten Jahr (danach degressiv).
  • Private Nutzung: Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (0,25%-Regel).
  • Einschränkung: Gilt nur für gekaufte Fahrzeuge oder Finanzierungsleasing (wirtschaftliches Eigentum). Standard-Leasing ist ausgeschlossen.
@ boerse-global.de

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