IAB-Rettung: Bundestag entscheidet am Donnerstag über Photovoltaik-Steuerstreit
02.12.2025 - 22:49:12Photovoltaik-Betreiber und Steuerexperten blicken gebannt auf den 4. Dezember: An diesem Donnerstag stimmt der Bundestag über das Steueränderungsgesetz 2025 ab – und könnte damit endlich Klarheit in eine der umstrittensten Steuerfragen der Energiewende bringen. Im Zentrum: der nachträgliche Widerruf von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) für private Solaranlagen.
Nachdem der Bundesrat Ende November das neue Energiewirtschaftsgesetz mit der sogenannten Energy-Sharing-Regelung durchgewunken hat, liegt der Fokus nun vollständig auf dem steuerlichen Rahmen. Tausende Anlagenbetreiber bangen: Drohen ihnen teure Rückzahlungen für Steuervorteile aus den Jahren 2020 und 2021?
Laut Tagesordnung vom vergangenen Freitag will der Bundestag diese Woche die Schlussabstimmung durchziehen. Das seit Spätsommer 2024 verhandelte Gesetz soll diverse Steuerregeln an Inflation und Rechtsprechung anpassen. Doch für die Solarbranche steht eine ganz andere Frage im Raum: Wie geht es mit IAB-Anträgen um, die vor der rückwirkenden Steuerbefreiung von 2022 gestellt wurden?
„Die Unsicherheit lähmt viele Kleinanleger”, sagt Steuerexpertin Dr. Elena Weber aus Berlin. „Der Bundesfinanzhof hat bereits im Oktober 2024 erhebliche Zweifel an der aggressiven Rückforderungspraxis der Finanzämter geäußert. Trotzdem fehlt bis heute eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung.”
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Der Konflikt wurzelt im Jahressteuergesetz 2022: Dieses befreite Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen (bis 30 kWp) rückwirkend ab 1. Januar 2022 von der Einkommensteuer. Folge: Finanzämter kassierten bereits gewährte Investitionsabzugsbeträge wieder ein – mit der Begründung, eine steuerfreie Tätigkeit könne keinen abzugsfähigen Verlust erzeugen.
Energy Sharing: Rettungsanker für die Gewinnerzielungsabsicht?
Eine neue Wendung bringt das am 21. November vom Bundesrat verabschiedete Energy-Sharing-Gesetz. Es erlaubt Nachbarn und Gemeinschaften, Solarstrom direkt über das öffentliche Netz zu teilen und zu verkaufen – mit deutlich weniger Bürokratie als bisher.
Juristen debattieren bereits: Könnte dieser neue „kommerzielle” Weg PV-Betreibern helfen, eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen und damit ihre IAB-Ansprüche zu retten?
„Wenn ein Privatbetreiber jetzt Strom zum ausgehandelten Preis an den Nachbarn verkauft statt nur die gesetzliche Einspeisevergütung zu kassieren, ändert sich die wirtschaftliche Kalkulation fundamental”, erklärt Weber. „Das könnte ein Rettungsanker für alle sein, die argumentieren, ihre Anlage sei von Anfang an als gewerbliches Projekt gedacht gewesen.”
Allerdings schweigt das Bundesfinanzministerium bislang dazu, wie Energy Sharing mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG zusammenspielt.
BFH-Urteil als Druckmittel: Die Zeit läuft ab
Der Druck auf die Abgeordneten rührt vor allem vom ungeklärten Rechtszustand nach dem BFH-Beschluss (III B 24/24 AdV) vom 15. Oktober 2024. Damals gewährte das Gericht einem Steuerzahler Vollziehungsschutz gegen einen IAB-Widerruf – und äußerte „ernstliche Zweifel” an dessen Rechtmäßigkeit.
Doch trotz dieser juristischen Ohrfeige verschickten Finanzämter weiter vorläufige Bescheide. Die endgültige Haftung? Schwebt im Nirgendwo.
„Die Verwaltung spielt auf Zeit und wartet auf ein Hauptsacheverfahren oder einen Gesetzesfix”, analysiert Branchenexperte Markus Braun. „Die Abstimmung am Donnerstag wäre die perfekte Gelegenheit, endlich Rechtssicherheit zu schaffen – statt den Fall weitere zwei Jahre durch die Instanzen zu jagen.”
Was Anlagenbetreiber jetzt tun sollten
Steuerberater empfehlen mit Blick auf die nur noch 48 Stunden bis zur Abstimmung eine zweispurige Strategie:
Einsprüche offenhalten: Wer gegen einen IAB-Widerruf Einspruch eingelegt hat, sollte ein Ruhen des Verfahrens beantragen – bis das neue Gesetz verabschiedet und analysiert ist.
Donnerstag-Debatte im Blick: Entscheidend wird der exakte Wortlaut der verabschiedeten Änderungen. Lobbygruppen drängen auf eine Besitzstandsklausel, die vor 2022 beantragte IAB explizit schützt – auch wenn die Anlage später unter die Steuerbefreiung fällt.
Energy Sharing prüfen: Wer seinen IAB wegen fehlender „Gewerblichkeit” verlieren könnte, sollte 2026 den Einstieg in ein Energy-Sharing-Modell erwägen. Ob das rückwirkend als Argument für Gewinnabsicht taugt, ist allerdings rechtlich noch nicht getestet.
Während sich der Bundestag auf eine der letzten großen Steuerentscheidungen des Jahres vorbereitet, ist die Botschaft der Solar-Community eindeutig: Die Energiewende lebt von Vertrauen. Und rückwirkende Steuerstrafen sind der sicherste Weg, dieses zu zerstören.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen auf Basis des Rechtsstands vom 2. Dezember 2025 und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihre spezifische Situation einen qualifizierten Steuerberater.
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