Hessischer Datenschützer warnt vor „Digitalzwang“ im Alltag
05.01.2026 - 05:09:12Wiesbaden – Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel warnt vor einem zunehmenden „Digitalzwang“, der weite Teile der Bevölkerung von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen könnte. Anlass sind unzählige Alltagssituationen – vom Parken bis zum Arzttermin –, die nur noch per Smartphone-App funktionieren.
Die Warnung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem analoge Alternativen in rasantem Tempo verschwinden. Was als bequeme digitale Lösung begann, wird für viele Bürger zum unüberwindbaren Hindernis. Roßnagel nennt konkrete Beispiele: In vielen Städten werden Parkscheinautomaten abgebaut, die Bezahlung läuft nur noch über Apps. Auch für die Vereinbarung eines Arzttermins sind Patienten oft auf Drittplattformen angewiesen, die Kontoerstellung und Datenteilung voraussetzen.
„Ohne App parken oder zum Arzt gehen – das wird für viele nahezu unmöglich“, so der Tenor der Kritik. Betroffen sind nicht nur ältere Menschen, denen die digitale Kompetenz oder das passende Gerät fehlt. Auch Geringverdiener, die sich kein aktuelles Smartphone leisten können, oder datenschutzbewusste Bürger, die die Kommerzialisierung ihrer Bewegungs- und Gesundheitsdaten ablehnen, geraten ins Abseits.
Datenschutz als Garant für gesellschaftliche Teilhabe
Roßnagels Argument geht über technische Datensicherheit hinaus und berührt ein Grundrecht: die Teilhabe am öffentlichen Leben. Wenn diese Teilhabe an die Nutzung spezifischer digitaler Werkzeuge geknüpft wird, entstehe ein „faktischer Zwang“. Dieser untergrabe die freiwillige Einwilligung – eine tragende Säule der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Rechtsexperten sehen darin einen möglichen Verstoß gegen das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Wenn es für eine Grundversorgung keine realistische Alternative zur datenhungrigen App gibt, ist die „Einwilligung“ zur Datenverarbeitung nicht wirklich frei. Der Datenschützer fordert daher eine gesetzliche Antwort. Im Raum steht die Einführung eines „Rechts auf ein analoges Leben“ oder eine gesetzliche Pflicht für Anbieter von Grundversorgungsleistungen, nicht-digitale Zugänge vorzuhalten.
Wirtschaftlichkeit versus soziale Verantwortung
Der Trend zu digital-exklusiven Dienstleistungen wird vor allem durch Kosteneinsparungen und Effizienz getrieben. Kommunen und Unternehmen argumentieren, der parallele Betrieb digitaler und analoger Infrastrukturen sei auf Dauer nicht finanzierbar. Digitale Systeme bieten Echtzeitdaten, geringere Wartungskosten und optimierte Abläufe.
Verbraucherschützer und Sozialverbände unterstützen jedoch Roßnagels Position. Sie betonen, dass Effizienz nicht auf Kosten von Ausgrenzung gehen darf. Der „Digitalzwang“ verlagere oft die Arbeit und Kosten der Dienstleistungsabwicklung auf den Verbraucher, der die notwendige Hard- und Software erst bereitstellen muss.
Während der „Digital-First“-Ansatz für Start-ups Standard ist, tragen öffentliche Einrichtungen und Anbieter von Grundversorgung eine höhere Verantwortung. Die Debatte dürfte 2026 an Schärfe gewinnen, wenn unter dem Onlinezugangsgesetz (OZG) weitere Verwaltungsleistungen digitalisiert werden.
Droht ein gesetzgeberischer Richtungsstreit?
Die Intervention des Beauftragten signalisiert einen möglichen Kurswechsel der Aufsichtsbehörden. Über die Verhängung von Bußgeldern für Datenschutzverstöße hinaus könnten sie künftig Geschäftsmodelle angreifen, die auf digitale Exklusivität setzen.
Beobachter rechnen in den kommenden Monaten mit neuen Gesetzesinitiativen oder Gerichtsverfahren. Sollte Roßnagels Sichtweise an Boden gewinnen, müsste der Gesetzgeber Mindeststandards für analoge Zugänge definieren – insbesondere für Leistungen der Daseinsvorsorge.
Für Unternehmen und Kommunen ist dies ein klares Warnsignal: Digitalisierungsstrategien, die nicht-digitale Nutzer nicht einbeziehen, könnten bald nicht nur auf öffentlichen Widerstand, sondern auch auf regulatorischen Gegenwind stoßen.
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