Hamburgs, Justiz

Hamburgs Justiz schaltet vollständig auf digitale Akte um

02.01.2026 - 23:25:12

Hamburg hat als erstes Bundesland die elektronische Akte für alle neuen Gerichtsverfahren umgesetzt und damit die bundesweite Frist um ein Jahr unterboten.

Hamburg hat als erstes Bundesland die E-Akte flächendeckend eingeführt. Ab sofort werden alle neuen Gerichtsverfahren vollständig digital geführt – ein Jahr vor der finalen bundesweiten Frist.

Pünktlicher Start trotz Verzögerungen anderswo

Während viele Bundesländer von einer Ausstiegsklausel Gebrauch machen und die Digitalisierung erst bis 2027 umsetzen müssen, hat Hamburg die ursprüngliche Deadline vom 1. Januar 2026 eingehalten. Die Hansestadt gilt damit als Vorreiter in der Digitalisierung der deutschen Justiz. Die Umstellung betrifft alle neuen Verfahren in Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten und beendet die Ära der papiergeführten Hauptakte.

Hintergrund ist ein Bundesgesetz, das die elektronische Akte eigentlich für alle Gerichte zum Jahresbeginn 2026 vorschrieb. Weil jedoch zahlreiche Länder technisch und organisatorisch im Rückstand waren, ermöglichte eine Gesetzesanpassung Ende 2025 eine einjährige Schonfrist. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina betonte, man habe diese „Notbremse“ nicht ziehen müssen. Erfolgreiche Pilotprojekte seit 2020 ebneten den Weg.

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Massive Umstellung für Richter und Staatsanwälte

Für rund 70 Prozent des Personals, das bereits mit digitalen Werkzeugen arbeitete, ändert sich der Arbeitsalltag grundlegend. Die E-Akte ermöglicht einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Akteninhalte. Das beschleunigt den Dokumentenaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und externen Partnern wie Anwaltskanzleien erheblich.

Der größte Kraftakt lag im Bereich des Strafrechts. Hier sind die Verfahren besonders komplex, da viele externe Stellen wie die Polizei eingebunden sind. Pilotphasen am Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft wurden bereits 2025 in den Regelbetrieb überführt. Die Behörde führt den reibungslosen Rollout auf die hohe Bereitschaft der Beschäftigten zur Umstellung zurück.

Grundstein für Künstliche Intelligenz gelegt

Die vollständige Digitalisierung ist mehr als ein Papierersatz. Sie schafft die zentrale Voraussetzung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz. Mit nun strukturiert vorliegenden Daten können KI-Tools entwickelt werden, die bei der Bewältigung großer Aktenmengen helfen.

Solche Assistenzsysteme sollen Massenverfahren strukturieren, komplexe Dokumente analysieren und Routineaufgaben automatisieren. Hamburg hat durch die frühe Einführung bereits einen Datenschatz: Über 500.000 Verfahren wurden bis Jahresbeginn 2026 digital geführt. Diese Datenbasis ist ideal für die Erprobung neuer Anwendungen.

Zwei Geschwindigkeiten in der deutschen Justiz

Hamburgs pünktliche Umsetzung unterstreicht die unterschiedliche Digitalisierungsgeschwindigkeit in den Bundesländern. Obwohl der „E-Justiz-Rat“ Standards koordiniert, hinkt die Praxis hinterher. Die Ausstiegsklausel verhindert zwar einen Rechtsnotstand in langsamen Ländern, schafft aber 2026 ein Zwei-Klassen-System.

Anwälte, die bundesweit tätig sind, müssen sich auf eine Hybrid-Landschaft einstellen. Während Hamburg komplett digital arbeitet, hantieren andere Gerichte noch mit Papier. Dieser Flickenteppich erhöht den Druck auf die Nachzügler, ihre Digitalisierungsprojekte zu beschleunigen. Hamburg profitierte von einer länderübergreifenden Software-Allianz, in der es die Integration für Verwaltungs- und Finanzgerichte federführend vorantrieb.

Nächster Schritt: Optimierung und Bürger-Services

Mit der technischen Einführung ist die Arbeit nicht getan. Der Fokus liegt jetzt auf der Optimierung der Nutzererfahrung und der Erweiterung des digitalen Arbeitsraums. Eine zentrale Zukunftsfrage ist die vertiefte digitale Kommunikation mit Bürgern und Behörden.

Für professionelle Verfahrensbeteiligte wie Rechtsanwälte ist die elektronische Kommunikation über das „Besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) bereits Pflicht. Die E-Akte eröffnet nun die Perspektive, auch nicht vertretenen Bürgern einen einfacheren digitalen Akteneinsicht zu ermöglichen. Bis zur finalen Frist 2027 für alle Bundesländer wird das Hamburger System als Referenzmodell für eine stabile und funktionale digitale Justiz dienen.

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