Google wehrt sich gegen erzwungene Datenweitergabe an KI-Konkurrenten
18.01.2026 - 04:46:12Google will nicht, dass seine wertvollsten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern wie OpenAI fallen. Der Tech-Riese beantragte bei einem US-Gericht, eine Anordnung zur Datenfreigabe auszusetzen. Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft des Wettbewerbs im KI-Zeitalter.
Hintergrund ist ein historisches Kartellurteil aus dem Jahr 2024. Damals befand ein Bundesgericht, Google habe seine marktbeherrschende Stellung in der Onlinesuche unrechtmäßig gesichert. Als Abhilfe ordnete Richter Amit Mehta an, dass der Konzern bestimmte Daten mit Konkurrenten teilen muss – auch mit aufstrebenden KI-Firmen.
Kampf um die Kronjuwelen: Googles Geschäftsgeheimnisse
In einem dringlichen Antrag argumentiert Google nun, diese erzwungene Weitergabe wäre irreversibel. Sollte das Unternehmen mit seiner Berufung gegen das Grundsatzurteil Erfolg haben, ließen sich die einmal preisgegebenen Daten und das damit verbundene Know-how nicht mehr zurückholen. Das Unternehmen sieht in der Anordnung eine zu weit gehende Einmischung des Gerichts.
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Interessant: Google will nicht alle Auflagen blockieren. Der Konzern signalisierte Bereitschaft, andere Einschränkungen während des Berufungsverfahrens zu akzeptieren. Dazu zählt eine Begrenzung von Exklusivverträgen für seine Dienste. Nur die Herausgabe der Daten bezeichnet das Unternehmen als unumkehrbaren und inakzeptablen Eingriff.
Ein Präzedenzfall mit globaler Signalwirkung
Die Entscheidung wird weit über die USA hinaus beobachtet. Sie stellt die Gretchenfrage der Tech-Regulierung: Wie kann man marktbeherrschende Konzerne zügeln, ohne Innovation und legitime Geschäftsinteressen zu ersticken? Für Wettbewerbshüter ist der Datenzugang der Schlüssel, um Googles Monopol zu brechen und faire Chancen für kleinere Player zu schaffen.
Die Parallelen zu Europa sind offensichtlich. Der Digital Markets Act (DMA) zwingt sogenannte „Gatekeeper“ wie Google ebenfalls zu mehr Offenheit. Eine erzwungene Datenfreigabe wäre eines der schärfsten verfügbaren Werkzeuge. Für Google geht es ums Ganze: Die Fähigkeit, Daten über Dienste wie Suche, Maps und YouTube hinweg zu sammeln und zu analysieren, ist der Kern seines Wettbewerbsvorteils – besonders im KI-Rennen.
Nächster Schritt: Die Reaktion der Kartellwächter
Das US-Justizministerium und eine Koalition von Bundesstaaten haben nun bis zum 3. Februar Zeit, auf Googles Antrag zu reagieren. Ursprünglich hatten die Behörden noch drastischere Maßnahmen gefordert, etwa den Verkauf des Chrome-Browsers oder ein Ende der milliardenschweren Zahlungen an Partner wie Apple.
Richter Mehta wird nach dieser Stellungnahme über die Aussetzung der Datenweitergabe entscheiden. Unabhängig vom Ausgang läuft das Hauptberufungsverfahren weiter. Der Fall wird nicht nur Googles Geschäftspraktiken in den USA neu definieren. Er sendet auch ein entscheidendes Signal an Regulierungsbehörden weltweit, wie weit der Eingriff in digitale Geschäftsmodelle gehen darf.
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