Google, Verlagen

Google muss Verlagen klare KI-Opt-out-Option bieten

29.01.2026 - 09:04:12

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA zwingt Google, Verlagen eine separate Opt-out-Möglichkeit für die KI-Nutzung ihrer Inhalte einzuräumen, ohne deren Suchergebnis-Ranking zu beeinträchtigen.

Die britische Wettbewerbsbehörde zwingt Google zu einem radikalen Kurswechsel: Verlage sollen ihre Inhalte vor KI-Auswertungen schützen können, ohne in den Suchergebnissen zu verschwinden. Dieser Schritt erhöht den Druck auf den Tech-Riesen, der auch in der EU unter Beschuss steht.

Britische Behörde entkoppelt KI-Nutzung von Websuche

Bislang standen Verlage vor einem unlösbaren Dilemma. Wollten sie verhindern, dass ihre Artikel und Videos für Googles KI-Modelle oder die umstrittenen AI Overviews genutzt werden, mussten sie den Zugriff für den Google-Crawler komplett sperren. Die Folge: Sie verschwanden aus den klassischen Suchergebnissen und verloren wertvollen Traffic. Die britische Competition and Markets Authority (CMA) will diese erzwungene Kopplung nun aufheben. Ihre neuen Verhaltensanforderungen verpflichten Google, Verlagen eine explizite Opt-out-Möglichkeit für die KI-Nutzung anzubieten – ohne dass dies ihre Sichtbarkeit in der normalen Suche beeinträchtigt. Ein Sprecher der Behörde betonte, dies korrigiere das „erhebliche Machtungleichgewicht“ zwischen Plattformen und Inhalteerstellern.

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Enthüllungen zeigen systematische Umgehung

Die Dringlichkeit dieser Regulierung wurde durch interne Enthüllungen unterstrichen. In einer US-Gerichtsverhandlung im Mai 2025 räumte ein Google-Deepmind-Vizepräsident ein, dass bestehende Opt-out-Mechanismen lückenhaft sind. Sie galten demnach nur für das Training der Gemini-Modelle durch die KI-Tochter Deepmind. Andere Unternehmensbereiche, insbesondere die für die Suche zuständige Abteilung, konnten die Inhalte dennoch für ihre eigenen KI-Systeme nutzen. So fanden selbst gesperrte Artikel ihren Weg in Googles KI-Antwortfelder – jene Funktion, die den Klick auf die Originalquelle oft überflüssig macht und damit das Geschäftsmodell der Verlage bedroht.

EU-Kommission ermittelt parallel

Der Vorstoß der CMA ist Teil eines europaweiten regulatorischen Sturms. Bereits im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission formelle Wettbewerbsermittlungen gegen Google ein. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Inhalte ohne angemessene Vergütung für das KI-Training zu nutzen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf YouTube, wo die Nutzungsbedingungen Google eine kostenlose Verwertung von Videos für KI-Zwecke erlauben. Die parallelen Verfahren zeigen: Die Aufsichtsbehörden setzen zunehmend auf Wettbewerbsrecht, um die Macht der Tech-Giganten zu zügeln.

Wettbewerbsrecht wird zur schärfsten Waffe

Der Konflikt offenbart einen grundlegenden Interessensgegensatz. KI-Entwickler brauchen enorme Datenmengen. Verlage leben hingegen von Werbeeinnahmen, die von Besucherzahlen auf ihren eigenen Seiten abhängen. KI-Zusammenfassungen, die direkt bei Google erscheinen, gefährden dieses Modell existenziell. Da urheberrechtliche Klagen oft ins Leere laufen – KI-Systeme formulieren Inhalte meist neu, statt sie direkt zu kopieren – wird das Wettbewerbsrecht zum wirksamsten Instrument der Regulierer. Sie argumentieren, Googles Marktmacht ermögliche unfaire Bedingungen, die den Wettbewerb verzerren und die Medienvielfalt gefährden.

Präzedenzfall mit globaler Signalwirkung

Die britische Regelung könnte Schule machen. Google hat angekündigt, die Vorschläge zu prüfen, warnt aber vor einer „fragmentierten Nutzererfahrung“. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, dürften Verlegerverbände in der EU und anderen Regionen ähnliche Rechte einfordern. Die laufende EU-Untersuchung und ein erwartetes Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Urheberrechtsfrage werden den rechtlichen Rahmen 2026 weiter schärfen. Die Spielregeln für das Zeitalter der KI werden gerade neu geschrieben – und die Tech-Konzerne müssen sich auf strengere Vorgaben einstellen.

@ boerse-global.de