Google Fonts: Wiener Gericht stoppt Abmahnwelle
13.01.2026 - 16:39:12Ein Wiener Gericht hat systematische Abmahnungen wegen Google Fonts als Rechtsmissbrauch eingestuft. Das Urteil bringt Tausenden Unternehmen in Österreich Rechtssicherheit.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gab damit der Klage eines Unternehmens statt, das von einer massenhaften Abmahnwelle betroffen war. Die Richter sahen in den Forderungen einen klaren Missbrauch des Datenschutzrechts zu kommerziellen Zwecken. Der Vorwurf: Die Kläger hätten automatisiert Websites gescannt, um gezielt Verstöße zu provozieren und daraus Profit zu schlagen.
Auslöser der Welle war eine technische Besonderheit bei der Einbindung von Google Fonts. Laden Websites die Schriften dynamisch vom US-Server, wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen. Seit Sommer 2022 nutzte eine Klägerseite diesen Umstand für eine beispiellose Kampagne.
Tausende Unternehmen, vor allem kleine und mittelständische Betriebe, erhielten standardisierte Schreiben. Die Vorwürfe: unzulässige Datenübermittlung und “erhebliche Beeinträchtigungen” für Nutzer. Als “Pauschalgebühr” forderten die Abmahner jeweils 190 Euro – 100 Euro Schadensersatz plus 90 Euro Anwaltskosten. Diese systematische Vorgehensweise sorgte für massive Verunsicherung.
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Gericht erkennt klaren Rechtsmissbrauch
Im jetzt verhandelten Musterverfahren, das die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) für einen niederösterreichischen Friseurbetrieb finanzierte, zogen die Richter eine klare Grenze. Das Urteil stellt fest: Das primäre Motiv der Klage war nicht der Schutz personenbezogener Daten, sondern die Gewinnerzielung.
“Die systematische und gezielte Suche nach Verstößen, um daraus Ansprüche abzuleiten, stellt einen klaren Missbrauch der Rechtsordnung dar”, so die Kernaussage des Gerichts. Unter diesen Umständen stehe der Klägerin weder ein Schadensersatzanspruch noch ein Unterlassungsanspruch aus der DSGVO zu.
Wirtschaftskammer setzt auf Musterverfahren
Die WKÖ reagierte mit ihrer Strategie auf eine Flut besorgter Anfragen ihrer Mitglieder. “Unser Ziel war es, durch ein mustergültiges Verfahren rechtliche Klarheit für alle betroffenen Unternehmen zu schaffen”, erklärt ein Kammervertreter. Die Finanzierung der Verteidigung ermöglichte es dem Friseurbetrieb, den Fall bis vor Gericht zu tragen.
Die Kammer zeigt sich mit dem Urteil hochzufrieden. Es sende ein deutliches Signal gegen die Instrumentalisierung der DSGVO für Geschäftsmodelle, die auf Massenabmahnungen setzen. Ähnliche Wellen waren auch in Deutschland und der Schweiz beobachtet worden – das Wiener Urteil liefert nun eine klare Gegenposition.
Was bedeutet das Urteil für die Praxis?
Rechtsexperten werten das Urteil als wichtigen Präzedenzfall. Es betont, dass es bei DSGVO-Klagen auf die Absicht ankommt. Während die Verordnung starke Rechte für Einzelpersonen gewährt, werden Gerichte diese nicht schützen, wenn sie nur vorgetäuscht werden, um Profit zu machen.
Die Entscheidung unterscheidet klar zwischen echten Datenschutzbedenken und konstruierten rechtlichen Fallen. Sie bestätigt eine Linie, die sich bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen abgezeichnet hatte. Für Unternehmen bedeutet das: Sie können sich gegen unseriöse Forderungen jetzt gestärkt zur Wehr setzen.
Der Rechtsstreit geht weiter
Allerdings ist der Fall noch nicht endgültig entschieden. Die Anwälte der Klägerseite haben bereits Revision angekündigt. Damit würde der Fall vor ein höheres Gericht ziehen.
Die Wirtschaftskammer hat zugesichert, den beklagten Friseurbetrieb auch im weiteren Verfahren zu unterstützen. Die klare Sprache des Wiener Urteils könnte jedoch abschreckend wirken. Die gestiegene finanzielle Risikoberechnung und die deutliche richterliche Missbilligung solcher Praktiken dürften künftige Abmahnwellen erschweren. Unternehmen können sich wieder auf ihre eigentliche Geschäftstätigkeit konzentrieren – statt auf kostspielige Abwehrkämpfe gegen unseriöse Forderungen.
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