Google entgeht Milliardenstrafe in Datenschutz-Klage
31.01.2026 - 07:45:12Ein US-Gericht lehnt zusätzliche Strafzahlungen von 2,36 Milliarden Euro ab – ein wichtiger Etappensieg für den Tech-Riesen in einem Grundsatzstreit.
San Francisco. Google hat einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen. Ein Bundesgericht in San Francisco wies am Freitag den Antrag auf eine zusätzliche Strafzahlung in Höhe von 2,36 Milliarden Euro in einer Datenschutz-Sammelklage zurück. Richter Richard Seeborg verhinderte damit eine massive finanzielle Eskalation. Der Fall dreht sich um den Vorwurf, Google habe jahrelang Nutzerdaten gesammelt, obwohl diese das Tracking explizit ausgeschaltet hatten.
Kern des Streits: Heimliche Datensammlung
Im Zentrum steht die Google-Funktion „Web- & App-Aktivitäten“. Eine Sammelklage im Namen von rund 98 Millionen Nutzern wirft dem Konzern vor, diese Daten auch dann erhoben zu haben, wenn Nutzer die Speicherung in ihren Kontoeinstellungen deaktiviert hatten. Über Drittanbieter-Apps sollen weiterhin Informationen geflossen sein. Die Kläger sahen darin einen Bruch der eigenen Datenschutzversprechen.
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Ursprünglich waren Schadensersatzforderungen von umgerechnet über 28 Milliarden Euro im Raum. Das Verfahren läuft bereits seit Juli 2020. Google wies die Vorwürfe stets zurück und betonte, die gesammelten Informationen seien sicher und nicht direkt personenbezogen gewesen.
Jury-Urteil als Basis, Richter stoppt Eskalation
Ein erster Wendepunkt kam im September 2025: Eine Geschworenenjury verurteilte Google zur Zahlung von rund 390 Millionen Euro Schadensersatz. Die Summe war zwar enorm, lag aber weit unter den ursprünglichen Forderungen. Die Jury sah Google zwar als haftbar für das heimliche Sammeln an, wies jedoch den Vorwurf des vorsätzlichen Handelns zurück. In einer beratenden Stellungnahme sprach sie sich zudem gegen eine zusätzliche Gewinnabschöpfung aus.
Genau diese forderte die Klägerseite nun nachträglich: 2,36 Milliarden Euro, weil Google weiterhin von den Daten profitiere. Richter Seeborg folgte der Jury-Empfehlung und wies den Antrag zurück. Für Google bedeutet das eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Strategisches Tauziehen mit globaler Signalwirkung
Die Argumente beider Seiten zeigen die grundsätzliche Tragweite des Falls. Google warnte, ein Datenerhebungs-Verbot würde einen zentralen Analysedienst „lahmlegen“, den Millionen App-Entwickler nutzen. Die Kläger hielten dagegen: Nur eine empfindliche Strafe schaffe Anreize, irreführende Praktiken zu ändern.
Die Entscheidung wird international genau beobachtet. Sie könnte als Präzedenzfall dienen, wie Gerichte den finanziellen Schaden bei Datenschutzverstößen künftig bewerten. Die Abweisung einer Gewinnabschöpfung erschwert es Klägern möglicherweise, Strafen über den direkten Schadensersatz hinaus zu erwirken – eine Entwicklung, die auch für deutsche Verbraucherschützer relevant ist.
Der Fall ist noch lange nicht beendet
Trotz des Freitags-Erfolgs ist der Rechtsstreit für Google nicht vorbei. Das Unternehmen hat bereits Berufung gegen das ursprüngliche Urteil von 390 Millionen Euro angekündigt. Gleichzeitig lehnte Richter Seeborg einen Antrag Googles ab, die Sammelklage aufzulösen. Der Fall behält damit seine grundsätzliche Relevanz für Millionen Nutzer.
Der globale Druck auf Tech-Giganten wie Google bleibt hoch. Weltweit verschärfen Behörden die Datenschutzgesetze, und Sammelklagen nehmen zu. Dieser Richterspruch ist somit nur eine Etappe im andauernden Ringen um Kontrolle und Monetarisierung persönlicher Daten.
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