Gericht, Vermieter

Gericht verurteilt Vermieter zu Wuchermiete-Rückzahlung

26.01.2026 - 16:13:12

Ein Berliner Amtsgericht hat einen Vermieter zur Rückzahlung überhöhter Mieten verpflichtet. Das Urteil gilt als Signal für strengere Kontrollen und stärkt die Position der Mieter.

Ein Berliner Amtsgericht hat erstmals seit Jahren einen Vermieter wegen Wuchermiete verurteilt. Das Urteil gegen eine Immobilienfirma aus der Kreuzberger Oranienstraße gilt als wegweisendes Signal im Kampf gegen überhöhte Mieten. Es könnte eine Welle neuer Überprüfungen auslösen.

Das Urteil im Detail: Doppelte Miete war zu viel

Das Amtsgericht Tiergarten verpflichtete den Vermieter zur Rückzahlung von 4.600 Euro überhöhter Miete plus einem Bußgeld von 1.300 Euro. Betroffen war eine 30-Quadratmeter-Wohnung, für die 400 Euro kalt verlangt wurden. Laut Berliner Mietspiegel wären jedoch nur etwa 200 Euro rechtmäßig gewesen – die Forderung lag damit fast doppelt so hoch.

Der vorsitzende Richter betonte, die gesetzlichen Vorschriften seien geltendes Recht und nicht nur Theorie. Der Berliner Mieterverein wertet dies als klare Warnung an den gesamten Immobiliensektor.

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Wann wird aus teuer illegal? Die rechtliche Grenze

Deutsches Recht unterscheidet zwei Stufen bei überhöhten Mieten:
* Mietpreisüberhöhung: Liegt vor, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.
* Mietwucher: Beginnt bei einer Überschreitung um mehr als 50 Prozent. Hier handelt es sich um eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Experten des Mietervereins schätzen, dass fast die Hälfte aller Verstöße gegen die Mietpreisbremse auch den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung erfüllt.

Ein Präzedenzfall mit Vorgeschichte

Bereits im Oktober 2025 erwirkte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen Bußgeldbescheid über 26.000 Euro. Eine Vermieterin hatte für eine Wohnung fast das Dreifache des Mietspiegels verlangt. Sie zog ihren Einspruch jedoch zurück – ein richtiges Gerichtsurteil blieb aus.

Das aktuelle Urteil aus Tiergarten geht nun weiter. Es liefert erstmals eine gerichtliche Bestätigung und stärkt so die Position der Mieter deutlich.

Warum Vermieter jetzt genauer hinschauen müssen

Der Berliner Wohnungsmarkt bleibt extrem angespannt. Die hohe Nachfrage verleitet einige Vermieter dazu, rechtliche Grenzen zu testen. Initiativen wie die “Mietwucher-App” der Linksfraktion haben tausende Verdachtsfälle aufgedeckt.

Mieterorganisationen sehen im Urteil einen potenziellen Dammbruch. Viele Mieter scheuten bisher die Auseinandersetzung aus Angst vor der Konfrontation. Die erfolgreichen Verfahren zeigen: Die Meldung beim Wohnungsamt ist ein kostenloses und wirksames Instrument.

Wird das Urteil den Markt verändern?

Branchenbeobachter rechnen mit einer Signalwirkung. Mehr Mieter könnten nun ihre Verträge überprüfen und Verdachtsfälle melden. Für Vermieter werden die finanziellen Risiken durch Rückzahlungen und Bußgelder konkret.

Mieterverbände fordern jedoch mehr Personal in den Bezirksämtern, um die vielen möglichen Fälle bearbeiten zu können. Bleibt die Frage: Kann eine konsequentere Verfolgung den rasanten Mietanstieg in Berlin überhaupt bremsen?

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