Gericht schützt Auto bei psychischer Erkrankung vor Pfändung
24.01.2026 - 01:10:12Ein Auto kann für psychisch kranke Schuldner unpfändbar sein – wenn es für Arztbesuche und gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar ist. Das entschied das Finanzgericht Münster in einem wegweisenden Urteil und stärkt damit den Gesundheitsschutz im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht.
Urteil stärkt Rechte von Schuldnern mit Angststörung
Das Gericht hob die Pfändung des einzigen Autos eines an Agoraphobie leidenden Mannes auf. Der Schuldner benötigt das Fahrzeug für regelmäßige Therapietermine und zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Ohne Auto wäre er aufgrund seiner schweren Angststörung isoliert. Die Richter werteten den Wagen nicht als Luxusgut, sondern als notwendiges Hilfs- und Therapiemittel. Taxis oder Hilfe Dritter seien keine zumutbare Alternative, urteilte das Gericht.
Psychische Leiden gelten nun als Pfändungshindernis
Die Entscheidung basiert auf § 811 der Zivilprozessordnung. Dieser schützt Gegenstände, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Bisher wurde diese Regelung oft nur bei körperlichen Gebrechen angewandt. Das Münsteraner Urteil folgt einer Linie des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits 2022 klargestellt hatte: Auch psychische Erkrankungen können die Unpfändbarkeit eines Autos begründen, wenn sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar machen.
Konsequenzen für Gläubiger und Betroffene
Für Arbeitnehmer mit psychischen Belastungen bedeutet das Urteil mehr Sicherheit. Wer sein Auto für den Arbeitsweg oder Therapiefahrten braucht, kann sich besser gegen eine Pfändung wehren. Voraussetzung ist eine fundierte ärztliche Dokumentation, die die medizinische Notwendigkeit belegt.
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Gläubiger und Gerichtsvollzieher müssen nun vor einer Fahrzeugpfändung prüfen, ob gesundheitliche – insbesondere psychische – Gründe dagegensprechen. Eine vorschnelle Pfändung kann rechtswidrig sein und Schadenersatzansprüche auslösen. Die Entscheidung zwingt zu einer sorgfältigeren Abwägung zwischen Gläubigerinteressen und dem Schutz der Schuldnerwürde.
Ausblick: Mehr Schutz, mehr Auseinandersetzungen
Die Rechtsprechung wird psychische Belastungen künftig noch stärker berücksichtigen. Das dürfte zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen, in denen die Notwendigkeit eines Fahrzeugs im Einzelfall geprüft wird. Klar ist: Die Zwangsvollstreckung darf für psychisch kranke Menschen keine unzumutbare Härte bedeuten. Der Trend geht zu einem sensibleren Vollstreckungsrecht, das Gesundheit höher gewichtet.


