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Gericht kippt Bestellung aufgeben-Button als rechtswidrig

06.02.2026 - 11:14:12

Ein Gerichtsurteil erklärt den Button-Text 'Bestellung aufgeben' für rechtswidrig und verschärft die Regeln für Onlineshops. Internationale Anbieter wie Starlink müssen ihre Bestellprozesse umgehend anpassen.

Das Landgericht Karlsruhe hat den weit verbreiteten Button-Text „Bestellung aufgeben“ für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung betrifft tausende Online-Händler und verschärft die Auslegung der strengen deutschen „Button-Lösung“. Besonders internationale Tech-Konzerne geraten unter Druck.

Urteil setzt neue Maßstäbe für Onlineshops

Im Zentrum des Verfahrens (Az. 13 O 25/25 KfH) steht die Auslegung von § 312j BGB, der sogenannten Button-Lösung. Das Gericht urteilte am 15. Januar 2026, dass die Formulierung „Bestellung aufgeben“ zu unklar sei. Sie vermittle Verbrauchern nicht mit der nötigen Deutlichkeit, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht.

Erlaubt sind nach aktueller Rechtsprechung nur eindeutige Bezeichnungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“. Die Karlsruher Richter verschärfen damit die bisherige Praxis. Ihr Argument: Der Schutz vor Kostenfallen erfordere maximale Transparenz genau im Moment des entscheidenden Klicks.

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Starlink-Anbieter im Fokus der Verbraucherschützer

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen einen großen internationalen Satelliteninternet-Anbieter. Bei dem Unternehmen handelt es sich nach Prozessunterlagen um den Betreiber des Starlink-Dienstes.

Der Anbieter hatte den beanstandeten Button für Verträge mit monatlichen Kosten von 50 Euro und einmaligen Hardware-Ausgaben von über 370 Euro verwendet. Das Gericht betonte: Gerade bei solch hohen Beträgen sei die Einhaltung der Transparenzvorschriften unverzichtbar.

Systematische Mängel bei internationalen Anbietern

Das Urteil deckte weitere gravierende Verstöße gegen deutsches Digitalrecht auf – eine Warnung für alle internationalen Plattformen.

Verstecktes Impressum

Das Impressum war nicht „leicht erkennbar und unmittelbar zugänglich“, wie es das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vorschreibt. Nutzer mussten zu viele Klicks durchführen, um die Anbieterkennung zu finden. Die Rechtsprechung toleriert hier maximal zwei Klicks.

Fehlender Kündigungsbutton

Der Anbieter verletzte zudem § 312k BGB, der seit Juli 2022 einen einfachen Online-Kündigungsbutton für Abos vorschreibt. Stattdessen verwies der Anbieter in seinen Service-Bedingungen darauf, Zahlungen im Kundenkonto zu deaktivieren – keine rechtlich zulässige Alternative.

Branche reagiert mit Compliance-Checks

Das Urteil bestätigt Deutschland als einen der strengsten E-Commerce-Märkte weltweit. Rechtsanwälte raten Unternehmen dringend zu Überprüfungen ihrer Bestellprozesse. Die klare Empfehlung: ausschließlich die gesetzlich vorgeschlagenen Formulierungen verwenden.

Besonders betroffen sind internationale SaaS- und Tech-Unternehmen, die in den DACH-Raum expandieren. Direkte Übersetzungen englischer Button-Texte wie „Place Order“ genügen den deutschen Anforderungen regelmäßig nicht.

Abmahnwellen drohen

Verbraucherschützer und Wettbewerbsverbände dürften die Entscheidung zum Anlass für verstärkte Kontrollen nehmen. Shops mit Formulierungen wie „Bestellung aufgeben“ oder „Bestellung abschließen“ riskieren nun Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

Für betroffene Unternehmen gilt es drei Punkte sofort zu prüfen:
1. Bestellbutton: Muss „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ lauten
2. Impressum: Muss innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein
3. Kündigungsbutton: Muss für alle Abonnements vorhanden und funktional sein

Der Starlink-Anbieter muss seinen deutschen Auftritt nun umgehend überarbeiten. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Zwangsgelder. Die Karlsruher Entscheidung wird künftige Verfahren prägen – und zementiert die klare Sprache der Zahlungspflicht im deutschen Onlinehandel.

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