Gericht erkennt PTSD bei Rettungskräften als Berufskrankheit an
13.01.2026 - 11:15:12Ein Landessozialgericht ebnet Rettungssanitätern den Weg, eine posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Arbeitgeber.
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Chronische PTSD bei einem Rettungssanitäter ist als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen. Das Urteil vom November 2025 sorgt jetzt für Aufsehen, weil es die Tür für viele weitere Ansprüche öffnet. Für Arbeitgeber im Rettungsdienst beginnt damit eine neue Ära der Fürsorgepflicht.
Ein Präzedenzfall nach 30 Dienstjahren
Im konkreten Fall ging es um einen Rettungssanitäter mit fast 30 Berufsjahren. Er war unter anderem beim Amoklauf von Winnenden 2009 im Einsatz. 2016 diagnostizierten Ärzte bei ihm eine schwere PTSD, die ihn berufsunfähig machte. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag zunächst ab – PTSD steht nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).
Das Gericht wies diese Argumentation nun zurück. Es bestätigte den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Leiden und der beruflichen Tätigkeit. Entscheidend war nicht ein einzelnes Ereignis, sondern die „kumulative Wirkung“ traumatischer Erlebnisse über die gesamte Dienstzeit. Die Richter stützten sich auf § 9 Abs. 2 SGB VII, der die Anerkennung „wie eine Berufskrankheit“ ermöglicht.
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So funktioniert die „Wie-Berufskrankheit“
Nur explizit in der BKV gelistete Krankheiten gelten automatisch als beruflich verursacht. Für andere Leiden wie PTSD muss der „Wie-Berufskrankheiten“-Paragraf genutzt werden. Voraussetzung: Neue medizinische Erkenntnisse müssen belegen, dass eine Berufsgruppe besonders gefährdet ist.
Genau diesen Nachweis erbrachte bereits das Bundessozialgericht (BSG) im Juni 2023. Es stellte fest, dass Rettungskräfte ein signifikant höheres PTSD-Risiko haben als die Allgemeinbevölkerung. Das LSG Baden-Württemberg hat diese Grundsatzentscheidung nun in der Praxis umgesetzt und einen individuellen Kausalzusammenhang bejaht.
Das bedeutet das Urteil für Arbeitgeber
Für Kliniken, Rettungsdienste und Sicherheitsunternehmen wird psychische Gesundheit zur harten rechtlichen Verpflichtung. Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz muss traumatische Belastungen konkret erfassen.
Dokumentation wird entscheidend: Das Gericht würdigte die lückenlose Aufzeichnung der Einsätze des Klägers. Arbeitgeber sollten Systeme etablieren, die „kritische Ereignisse“ nicht nur operativ, sondern auch zum Gesundheitsmonitoring erfassen. Präventivmaßnahmen wie Supervision, psychologische Beratung und Peer-Support-Programme wandeln sich vom Bonus zum Muss.
Eine unterstützende Unternehmenskultur kann Haftungsrisiken mindern. Wer nach schweren Einsätzen Debriefing (Critical Incident Stress Management) anbietet, handelt nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich klug. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass er alle Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz der Psyche ergriffen hat.
Ein langer Kampf um Anerkennung
Die Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit war in Deutschland lange ein Hindernislauf. Versicherer behandelten seelische Leiden oft als Privatsache. Der Durchbruch kam 2023 mit dem BSG-Urteil, das den wissenschaftlichen Konsens zur PTSD bei Rettungskräften anerkannte.
Das aktuelle Urteil macht diesen Präzedenzfall nun praxistauglich. Es liefert einen Fahrplan für Betroffene: Diagnose nachweisen, das allgemeine Berufsrisiko belegen und den individuellen Zusammenhang darstellen.
Ausblick: Diese Branchen sind als nächstes dran
Rechtsexperten rechnen mit einem Dominoeffekt. Nicht nur Rettungssanitäter, auch Polizisten, Feuerwehrleute und vielleicht sogar Lokführer könnten von der neuen Rechtsprechung profitieren. Der Druck auf den Gesetzgeber wächst, PTSD endlich in die BKV aufzunehmen. Das würde die Beweislast umkehren und Betroffenen lange Prozesse ersparen.
Für 2026 bedeutet das: Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften werden den psychischen Arbeitsschutz viel genauer prüfen. Die Grenze zwischen „beruflichem Stress“ und „berufsbedingtem Trauma“ wird rechtlich scharf gezogen. Unternehmen, die das ignorieren, riskieren Regressforderungen ihrer Versicherer. Das Urteil ist ein Weckruf: Der Schutz der mentalen Gesundheit ist eine rechtliche Pflicht, die Gerichte immer konsequenter durchsetzen.
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