Gefahrstoffverordnung, Regeln

Gefahrstoffverordnung 2026: Neue Regeln für Asbest und Chemikalien

25.01.2026 - 08:55:12

Verschärfte Vorschriften für Asbest und neue Chemikalienklassen treten in Kraft. Unternehmen müssen Genehmigungen einholen und Gefährdungsbeurteilungen anpassen.

Ab 2026 gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften für den Umgang mit krebserregenden Stoffen. Die Änderungen betreffen besonders Bau- und Sanierungsbetriebe.

Die Neuerungen bauen auf der großen Reform der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) von Dezember 2024 auf. Sie setzen eine EU-Richtlinie um und führen neue Gefahrenklassen für Chemikalien ein. Für Unternehmen bedeutet das mehr Bürokratie, aber auch mehr Sicherheit.

Asbest-Sanierung wird genehmigungspflichtig

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Asbest. Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko ist künftig eine behördliche Genehmigung erforderlich. Bisher reichte oft eine einfache Anzeige.

Zudem werden die Anzeigepflichten detaillierter. Betriebe müssen nun die Namen der eingesetzten Mitarbeiter, Nachweise über deren Fachkunde und die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge angeben. Das Ziel: Nur qualifiziertes Personal soll mit dem gefährlichen Stoff arbeiten.

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Die konkreten Details regeln die überarbeiteten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519).

Neue EU-Gefahrenklassen für Chemikalien

Parallel werden neue, EU-weite Gefahrenklassen für Chemikalien eingeführt. Sie gelten schrittweise ab 2026 und erfassen Risiken präziser. Dazu zählen:

  • Endokrine Disruptoren: Stoffe, die das Hormonsystem schädigen können.
  • PBT/vPvB-Stoffe: Chemikalien, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken.

Da diese Klassifizierungen direkt aus der EU-Verordnung gelten, wird der entsprechende Paragraf in der deutschen GefStoffV gestrichen. Das vereinfacht die nationale Regelung. Für Unternehmen heißt das aber: Sie müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsdatenblätter anpassen.

Hoher Anpassungsbedarf für die Praxis

Die Änderungen treffen vor allem das Baugewerbe. Die neuen Genehmigungs- und Nachweispflichten bedeuten mehr Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig sollen sie die Sicherheit auf der Baustelle erhöhen.

Alle Betriebe, die mit Chemikalien arbeiten, müssen ihre verwendeten Substanzen überprüfen. Enthalten sie endokrine Disruptoren oder PBT-Stoffe? Die Risikobewertung und die Schutzmaßnahmen müssen entsprechend angepasst werden.

Experten raten zu früher Vorbereitung: Mitarbeiter schulen, Gefahrstoffverzeichnisse aktualisieren und Betriebsanweisungen überarbeiten. Die Anpassungen sind Teil eines europäischen Trends, den Schutz vor Berufskrankheiten durch Gefahrstoffe konsequent zu verbessern.

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